Immer dabei: der Architekturführer Baden-Württemberg als App.
Jetzt im App Store laden.

Schnellauswahl
  • Datenbanken
    • Architektenliste / Fachlisten
    • Architektenprofile Büroverzeichnis
    • Alle anerkannten Fortbildungen
    • IFBau Seminar-Suche
    • Beispielhaftes Bauen
    • Broschüren / Merkblätter
    • Veranstaltungen "Architekturtreff"
    • Tag der Architektur
    • Kleinanzeigen / Stellenmarkt
  • Ansprechpartner
    • Landesgeschäftsstelle
    • Kammergruppen
  • Informationen zu ...
    • Architektengesetz / Berufsrecht
    • Bürogründung/-betrieb
    • DSGVO für Architekten
    • Fachlisten
    • Fortbildungsnachweis
    • Rahmenvereinbarungen
    • Bauantrag / Formulare
  • Informationen für ...
    • AiP / SiP
    • Bauherren / Immobilienbesitzer
    • die Presse
    • Veranstalter / Bildungsträger
  • Informationen zu ...
    • Kontakt und Impressum
Mitglieder-Login
Kennwort anfordern?
  • Baukultur
    • Architektur
      • Was machen Architekt*innen?
      • Bücher zur Architektur(geschichte) und Architekturführer
      Beispielhaftes Bauen
      • Datenbank: Prämierte Objekte
      • Ausschreibungen
      • Aktuelle Ergebnisse
      • Die Auszeichnung
      App Architekturführer BW
      • Download im App Store
      • Download im Play Store
    • Innenarchitektur
      • Innenarchitektur-Diskurs
      • Die Arbeit von Innenarchitekt*innen
      • Schritt für Schritt
      • Wohn(t)raum für jede und jeden
      26. Tag der Architektur 2021
      • Mit einem Klick
      • Tag der Architektur 2020
      • Rückblick: Räume prägen
      • Archiv 2003-2019
      Baukultur in der Region
      • IBA'27 StadtRegion Stuttgart
      • Multihalle Mannheim
      • Trinationale Architekturtage 2020
    • Landschaftsarchitektur
      • Was machen Landschaftsarchitekt*innen?
      • Landschaftsarchitektur-Quartett
      • Landschaftsarchitektentage
      • Gartenschauen
      • Publikationen zur Landschaftsarchitektur
      Architekturpreise
      • Ausschreibungen
      • Meldungen
      • Baukultur Kraichgau
      • Baukultur Schwäbische Alb
      • Baukultur Schwarzwald
    • Stadtplanung
      • Der Boden als Schlüssel
      • Für alle Belange der Stadt
      • Die Arbeit von Stadtplaner*innen
      • Stadtplanertage und städtebauliche Dialoge
      • Publikationen zur Stadtplanung
      Architektur macht Schule
      • AKBW-Kooperationspartner für Schulen
      • Literatur, Lehrmaterialien, Bildungsplan
      • Netzwerkveranstaltungen
      • Zusammenarbeit mit Kultusministerium
      • Lehrerfortbildungen
      • Berufsbild, Schülerpraktikum
      • Vermittlungsprojekte, Dokumentationen
      • Initiativen auf Landes- und Bundesebene
  • Berufspolitik
    • Wohnungsbau
      • KONZEPT-Magazin
      • Strategische Wohnungsbaupolitik Baden-Württemberg
      • Prognos-Studie zum Wohnraumbedarf
      • Wohnraum-Allianz
      Stellungnahmen
      • LBO-Novelle
      • Energiewende mit Architekten
      • Stellungnahmen von AKBW und BAK
    • Digitales Planen und Bauen - BIM
      • BIM-Fortbildung
      • BIM-Leitfaden BAK
      • BIM - Chancen und Risiken
      • SimsalaBIM
      • planen - bauen 4.0
      • BIM 2014
      Berufspolitische Veranstaltungen
      • Sommerlicher Empfang
      • ARCHIKON im Rückblick
    • Klima, Energie, Nachhaltigkeit
      • Machbar: Energie- UND Kosteneffizienz
      • Bildungs-Offensive Holzbau
      • AKBW als Partner der Nachhaltigkeit
      • Die Zukunft ist gebaut
      • Berufsstand unter der "Wirtschaftlichkeitsgeißel"
      • Ganzheitlich denken, Klima schützen
      • Phase Nachhaltigkeit
      • Energiewende mit Architekten
      • Nachhaltiges Bauen
      Mitgliederumfragen
      • Auswirkungen der Corona-Pandemie
      • Strukturbefragung 2020 BW
      • Auswirkungen von Corona auf die Büros, Juli 2020
      • Auswirkungen von Corona auf die Büros, April 2020
    • Die AKBW aktiv in Europa
      • Wahlprüfsteine Europawahl
      • BAK-Newsletter: Bericht aus Brüssel
      • ACE
      • ENACA
  • Fortbildung
    • Fortbildungs-Kalender
      • Alle anerkannten Fortbildungen
      • IFBau Seminar-Suche
      ARCHIKON
      • Kongressprogramm
      • Zum Thema
      • Unsere Partner
    • Institut Fortbildung Bau
      • IFBau Seminar-Suche
      • Sonderveranstaltungen
      • Seminare
      • Online-Seminare
      • Lehrgänge Sachverständigenwesen
      • Lehrgänge Baumanagement | Energieeffizienz
      • AiP / SiP
      • ESF-Fachkursförderung | Förderprogramme
      • Wir über uns (IFBau)
    • Informationen für Bildungsträger
      • Registrierung
      • Login für Bildungsträger
    • Informationen für Mitglieder
      • Fortbildungspflicht
  • Recht
    • Aktuelle Informationen
      • Rechtsgebiete
        • Baurecht
        • Berufsrecht
        • Büro
        • HOAI
        • Vertragsrecht
        • Vergabe und Wettbewerb
      • Rechts-Merkblätter
        • Unterstützung
          • Beratung
          • Schlichtung
          • Sachverständigentätigkeit
      • Service
        • Für Kammermitglieder
          • Büroberatung
          • Digitalisierungsprämie Plus
          • Fachlisten-Eintrag
          • Versorgungswerk
          • Honorareinzugsstelle Hoefa
          • Kollegenhilfe
          • Rahmenvereinbarungen
          • DAB – Deutsches Architektenblatt
          • BKI – Baukosteninformationszentrum
          Für Studierende
          • Studium im Netz
          • AiP / SiP
          • Auslandspraktika werden gefördert
          • Auslandseinsätze
          Für Hochschulen und Universitäten
          • Für Planerinnen und Planer
            • Bauvorschriften und Vordrucke
            • BIM
            • Bauplanung, Technik und Baubetrieb
            • Bauen im Bestand
            • Energieeffizientes Bauen
            • Barrierefreies Bauen
            • Nachhaltiges Bauen
            • Auslandsmärkte
            Für Städte und Kommunen
            • Gestaltungsbeirat
            • Vergabe und Wettbewerb
            AKBW sucht: Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in (d/i)
            • Für Bauherrinnen und Bauherren
              • Geeignete Planer und Berater finden
              • Industrie- und Gewerbebau
              • Bauvorhaben planen
              • Meine Immobilie
              • Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit
              • Energieeffizienz
              • Landschaftsarchitektur und Stadtplanung
              Adressen und Links
              • Architektenkammern
              • Architektenverbände Land und Bund
              • Weitere Institutionen
              • Architekturzeitschriften
              • Architekturmuseen und -galerien
              • Datenbanken und Online-Magazine
            • Für Medienvertreterinnen und Medienvertreter
              • "Mit Holz aus der Krise bauen!"
              • Innenarchitektur Pandemie-Opfer
              • Kammerpräsident: "Das Schlimmste verhindert"
              • Barrierefrei heißt zukunftsfest
              • "Es wird zu klein und zu isoliert gedacht"
              • Bauwerksintegrierte Photovoltaik
              • Die Politik in Architektur überführen
              • Im Sinne einer gerechten Steuer
              • Mehrarbeit durch Pauschalregelung
              • Gute Entscheidung: Grundstücksfonds BW
              • Verschenkte Potenziale bei der PV-Pflicht
              • Beschränkung greift zu kurz
              • Kein Windhundprinzip bei Corona-Hilfen
              • Verschoben: ARCHIKON
              • Pressemitteilungen – Archiv
              Kleinanzeigen
              • Kleinanzeigen / Stellenmarkt
              • Anzeige aufgeben
              • Nutzungsbedingungen
          • Veranstaltungen
            • Veranstaltungskalender Architekturtreff.
              • Hilfe zur Datenbank
              • Als Veranstalter registrieren
              • Login für Veranstalter
            • Fortbildungs-Kalender
              • Alle anerkannten Fortbildungen
              • IFBau Seminar-Suche
              • Login für Bildungsträger
            • Ihre Veranstaltung im
              FORUM Haus der Architekten
              • Messen / Kooperationen
                • Stuttgarter Brandschutztage 2019
                • Nachberichte
            • Wir über uns
              • Landesgeschäftsstelle
                • Berufspolitik und Kommunikation
                • Geschäftsbereich Verwaltung und Finanzen
                • Geschäftsbereich Recht und Wettbewerb
                • Geschäftsbereich Architektur und Baukultur
                • Geschäftsbereich Institut Fortbildung Bau
                • Alle Mitarbeiter der Geschäftsstellen
                Kammerbezirk Freiburg
                • Bezirksvorstand und Geschäftsstelle
                • Baukultur Schwarzwald
                • Breisgau-Hochschwarzwald/Emmendingen
                • Freiburg
                • Lörrach
                • Konstanz
                • Ortenaukreis
                • Rottweil-Tuttlingen
                • Schwarzwald-Baar-Kreis
                • Waldshut
              • Gewählte Gremien
                • Landesvorstand
                • Landesvertreterversammlung
                • LVV: Rückblicke
                • Kammerwahlen 2018
                Kammerbezirk Stuttgart
                • Bezirksvorstand und Beisitzer
                • Böblingen
                • Esslingen I
                • Esslingen II
                • Göppingen
                • Heidenheim
                • Heilbronn
                • Hohenlohe
                • Ludwigsburg
                • Main-Tauber-Kreis
                • Ostalbkreis
                • Rems-Murr-Kreis
                • Schwäbisch Hall
                • Stuttgart – Die FÜNF Kammergruppen
              • Weitere Gremien
                • Ausschüsse
                • Strategiegruppen
                • Netzwerke
                • Ehrenamtliche Referenten
                Kammerbezirk Tübingen
                • Bezirksvorstand und Geschäftsstelle
                • Baukultur Schwäbische Alb
                • Biberach
                • Bodenseekreis
                • Ravensburg
                • Reutlingen
                • Ulm/Alb-Donau-Kreis
                • Sigmaringen
                • Tübingen
                • Zollernalbkreis
              • FORUM Haus der Architekten
                • Hygienekonzept
                • Die Säle
                • Das Casino
                • Der Garten
                • Bankettkarte, Preisliste und Vertragsbedingungen
                Kammerbezirk Karlsruhe
                • LEADER: Aufruf an Architektenschaft
                • Architekturschaufenster
                • Bezirksvorstand und Geschäftsstelle
                • Baukultur Kraichgau
                • Baden-Baden/Rastatt
                • Heidelberg
                • Karlsruhe-Landkreis
                • Karlsruhe-Stadtkreis
                • Mannheim
                • Neckar-Odenwald-Kreis
                • Nordschwarzwald
                • Pforzheim/Enzkreis
                • Rhein-Neckar-Kreis
                • Veröffentlichungen im Kammerbezirk
            • Mitgliedschaft
              • Eintragen lohnt sich
                  Guidelines AiP/SiP (englisch)
                  • Eintragung
                    • Brexit-Auswirkungen für Berufsanerkennungen
                    • Eintragungsantrag / Formulare
                    • Eintragungsvoraussetzungen
                    • Hinweise zu Eintragung und Umtragung
                    • Wer kann Mitglied werden?
                    • Hinweise zur Fortbildung
                    • Berufsbezeichnung und Führung akademischer Grade
                    • Kammerbeitrag für Mitglieder
                    • Mitgliederstatistik
                    • Einheitlicher Ansprechpartner / Berufsanerkennung
                  • AiP und SiP - ArchitektInnen und StadtplanerInnen im Praktikum
                    • Hinweise zur Fort- und Weiterbildungspflicht für AiP/SiP vor, während und nach der Pandemie
                    • Richtungsweisend
                    • Die Kammer an der Hochschule
                    • Andere (Bundes-)Länder, andere Sitten
                    • Guidelines AiP/SiP (englisch)
                  • Meine Mitgliedschaft
                    • Mitglieder-Login
                    • Kennwort anfordern
                    • Erläuterungen zur Mitgliedsdatenpflege
                    • Mein Kammer-Beitrag

                Alle Klarheiten beseitigt: Gilt die HOAI-Entscheidung oder nicht?

                • Recht
                •  
                • Rechtsgebiete
                •  
                • HOAI
                •  
                • Alle Klarheiten beseitigt: Gilt die HOAI-Entscheidung oder nicht?
                •  

                Nach der Entscheidung des EuGH über die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze ist völlig umstritten, ob das Urteil unmittelbar Anwendung findet oder erst nach einer HOAI-Änderung gilt.

                Als in Luxemburg am 4. Juli 2019 der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI entschied (C-377/17), ging ein Verfahren zu Ende, dass im Juni 2015 seinen Anfang nahm. Denn am 18. Juni 2015 informierte die Europäische Kommission darüber, dass sie ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hatte. Die verbindlichen Mindestpreise, so damals die Kommission, würden gegen die europäische Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Gute vier Jahre später bestätigten die Richter in Luxemburg zwar diese Bewertung, begründeten die Entscheidung dann aber doch sichtbar anders als die Kommission vorhersah. Der EuGH ließ es offen, ob Mindestsätze generell gegen das EU-Recht verstießen. Er rügte eine Widersprüchlichkeit des deutschen Gesetzgebers: Wer die HOAI-Mindestsätze aus Qualitätsgründen rechtfertigt, muss auch bei der fachlichen Eignung die Qualität prüfen. Dies geschieht aber nach Ansicht des EuGH nicht. Diese Widersprüchlichkeit reichte dem EuGH, um einen Verstoß gegen das Europarecht festzustellen.

                Wirtschaftsministerium und OLG Celle: Keine Mindestsätze mehr

                Noch am 4. Juli 2019 unterrichtete das für die HOAI zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über die konkreten Folgen der Entscheidung. Nach Ansicht des Ministeriums sind die öffentlichen Stellen in Deutschland aufgrund des Anwendungsvorrangs des Europarechts verpflichtet, „ab sofort die für europarechtswidrig erklärten Regelungen der HOAI nicht mehr anzuwenden.“

                Keine zwei Wochen später entschied das erste Gericht über einen Fall, in dem die Entscheidung des EuGH zum Tragen kam. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Urt. v. 17.07.2019 – 14 U 188/18) hatte sich mit einer sogenannten Aufstockungsklage zu beschäftigen. Unter diesem Begriff wird neuerdings die Klage eines Planers verstanden, der die Zahlung des Mindestsatzes vom Bauherren fordert mit dem eine Vergütung unterhalb der Mindestsätze vereinbart war. Die HOAI war bislang verbindliches Preisrecht. Vereinbarten die Parteien eine Vergütung unterhalb der HOAI, war dies in der Regel unzulässig. Der Planer konnte sich im Nachgang auf Zahlung des Mindestsatzes berufen und somit die ursprünglich-vereinbarte Forderung „aufstocken“. Nur in Ausnahmefällen ließen es die Gerichte zu, dass eine Vereinbarung unter Verletzung des Preisrechts erlaubt war. Das OLG Celle entschied nun, dass dieser Schutzmechanismus durch die Entscheidung des EuGH weggebrochen ist. Zudem kam es zum Ergebnis, dass die Entscheidung des EuGH auch in laufenden Verfahren umzusetzen sei. Die Gerichte wären verpflichtet, die für europarechtswidrig erklärten Regelungen der HOAI nicht mehr anzuwenden. „Infolge der EuGH-Entscheidung vom 04.07.2019 ist es von Rechts wegen nicht mehr zulässig“, so das OLG Celle, „getroffene Honorarvereinbarungen an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI zu messen.“ Das OLG Celle wiederholte in zwei weiteren Entscheidungen seine Rechtsauffassung und konkretisierte dort seine Begründung (Urt. v. 23.07.2019 – 5 O 307/17; Urt. v. 14.08.2019 – 14 U 198/18).

                OLG Hamm und Kammergericht: Mindestsätze gelten weiter

                Wer dachte, dass damit alles geklärt wäre, sollte schnell eines Besseren belehrt werden. Denn das OLG Hamm, das einen ähnlichen Fall zu entscheiden hatte, kam zu einem ganz anderen Ergebnis (Urt. v. 23.07.2019 – 21 U 24/18). Die Richter aus Hamm erklärten, dass die maßgeblichen Bestimmungen der HOAI, „auch zum Mindestpreischarakter“, weiter anzuwenden sind. Daran ändere auch die Entscheidung des EuGH nichts. Denn: Das Urteil des EuGH im Vertragsverletzungsverfahren binde nämlich nur den Mitgliedsstaat. Für den einzelnen Unionsbürger gehe von dem Urteil keine Rechtswirkung aus. Die Entscheidung des OLG Hamm löste unter den Juristen große Diskussionen aus: Was gilt denn nun: Findet eine Entscheidung des EuGH unmittelbare Anwendung oder nicht? Als drittes Gericht meldete sich das Kammergericht (KG) aus Berlin zu Wort (Beschl. v. 19.08.2019 – 21 U 20/19). In einer sehr ausführlichen Entscheidungsbegründung folgte das KG dem OLG Hamm: „In Zivilrechtsstreitigkeiten zwischen Parteien gilt das Mindestpreisgebot fort,“ so das KG. Für Bauherrn und Planer ist die Situation mehr als unbefriedigend. Hamm oder Celle – je nachdem, wo der Kläger wohnt, kann er sich auf den Mindestsatz als verbindliches Preisrecht berufen oder nicht.

                Auch unter Rechtsanwälten wird die Entscheidung kontrovers diskutiert, und es wird nach Lösungen der Streitlage gesucht. „Eskalierender Streit über Architektenvergütung“ betitelte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (v. 23.08.2019, S. 13) einen Artikel des Hamburger Rechtsanwalts Friedrich-Karl Scholtissek. Scholtissek lässt durchblicken, dass er eher der Ansicht des OLG Celle folgt, erklärt aber auch: „Für die Praxis bleibt derzeit Rechtsunsicherheit.“ Weiter rät er: „Jeder Schritt – ob außergerichtlich oder gerichtlich – in Honorarkonflikten will daher sowohl planer- wie auch bauherrenseitig gut überlegt sein.“

                Der Stuttgarter Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Karsten Meurer vertritt die Auffassung des OLG Hamm, wonach die EuGH-Entscheidung keine Anwendung findet. Entsprechend veröffentlichte er Anfang August einen Artikel im renommierten Onlinedienst IBR unter der Überschrift „Die HOAI ist immer noch wirksam!“. Meurer rät: „Die Schwierigkeiten einer Planungsaufgabe zeigen sich in der Regel erst nach Abstimmung der Zielvorstellungen mit dem Auftraggeber. Deswegen ist es sinnvoll, vertraglich zu vereinbaren, dass die endgültige Honorarvereinbarung nach HOAI 2013 erst nach Abschluss der Vorplanung ggf. der Entwurfsplanung getroffen wird. Bis dahin kann nur eine vorläufige Einschätzung, der Honorarparameter, auf deren Basis die Leistungen vergütet werden, abgegeben werden. Sollten sich die Parteien nicht über die Honorierung einig werden, wird die vertragliche Zusammenarbeit beendet und dem  Bauherrn untersagt die Planung weiterhin zu nutzen“.

                Rechtssicherheit ist aber absehbar: Die drei Gerichte ließen jeweils Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu, sodass endgültig in Karlsruhe die Fallfrage entschieden werden muss. Skurril ist nicht nur für Nicht-Juristen, dass eine solche Frage nach der unmittelbaren Geltung einer EuGH-Entscheidung nicht vorab eindeutig geklärt ist und es hier keine eindeutigen Aussagen gibt.

                Vergaberechtliche Probleme

                Nicht abschließend geklärt ist zudem, wie die Entscheidung des EuGH vom öffentlichen Auftraggeber im Vergaberecht anzuwenden ist. Thomas Pfeiffer, Rechtsanwalt aus Hannover, schreibt auf IBR unter „HOAI: Wo stehen wir?“, dass alle nationalen Behörden dazu verpflichtet sind, rechtskräftig für europarechtswidrig erklärte staatliche Normen nicht mehr anzuwenden. Dieses Anwendungsverbot richte sich an alle Stellen der öffentlichen Verwaltung, so Pfeiffer. Genau so sei auch das anfangs erwähnte Schreiben des Bundeswirtschaftsministeriums zu verstehen, das sich explizit an die „öffentlichen Stellen“ richte. Pfeiffers Ergebnis sieht so aus: Der öffentliche Auftraggeber darf die verbindlichen Honorarsätze nicht mehr anwenden, der Private darf sich grundsätzlich weiter auf sie berufen. „Die Rechtslage ist hier asymmetrisch“, so Pfeiffer in seinem aktuellen Rechtsbeitrag.

                Zwischenzeitlich hat sich mit einem Hinweisschreiben vom 5. August 2019 das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu Wort gemeldet und über die Auswirkungen der Entscheidung auf die „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau)“ informiert. Die RBBau-Verträge sind Muster-Verträge. Das Innenministerium teilt in seinem Schreiben mit, dass bei der Vergabe von Planungsleistungen Angebote nicht aus dem Grund ausgeschlossen werden dürften, weil sie Mindesthonorarsätze unter- oder Höchsthonorarsätze überschreiten. Es weist zugleich darauf hin, dass im Vergaberecht für Planerleistungen nach wie vor der Leistungswettbewerb gelte und nicht der Preiswettbewerb. Ungewöhnlich niedrige Angebote müssten aufgeklärt werden. Wie aber kann ein Leistungswettbewerb ohne HOAI-Preiskorridor erfolgen?

                Die Aufklärungspflicht des öffentlichen Auftraggebers bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten ergibt sich aus § 60 Vergabeverordnung (VgV). Ziel der Vorschrift ist es, dass der öffentliche Auftraggeber vor Schlechtleistungen geschützt wird. Planerleistungen sind die einzigen Leistungen im Vergaberecht für die der Leistungswettbewerb gilt, nicht der Preiswettbewerb. Insofern spricht viel dafür, dass weiterhin Planerleistungen unterhalb der HOAI-Mindestsätze unzulässig sind, weil sie dem Gedanken des Leistungswettbewerbs widersprechen und zu einem Preiswettbewerb führen. Vergabestellen müssen sich daher gut überlegen, ob sie Leistungen unterhalb der HOAI beauftragen können und wollen. Neben der Frage, ob dies überhaupt vergaberechtlich zulässig ist, wird bei Mängeln die Verantwortung auch beim Auftraggeber und seiner Vergabeentscheidung zu sehen sein.

                Die Entscheidung des EuGH liegt nach vier Jahren zwar nun vor, mit ihr aber sind viele Fragen offen. Es wird noch eine Weile dauern, bis es verbindliche Antworten gibt.

                Eric Zimmermann / 29.08.2019

                Ansprechpartner

                Dr. Eric Zimmermann (Justiziar, Geschäftsführer,<br>Recht und Wettbewerb)

                Dr. Eric Zimmermann

                Justiziar, Geschäftsführer,
                Recht und Wettbewerb

                Tel: 0711 / 2196-120 (vormittags)

                eric.zimmermann@akbw.de

                Weitere Beiträge

                The Future will be bright and shiny

                The Future will be bright and shiny

                So lautete das Motto der 2. IBA'27-School 2018.
                mehr 27.01.2021
                Architekturgespräche: Das Prinzip Verantwortung

                Architekturgespräche: Das Prinzip Verantwortung

                Die „Architekturgespräche“ loten am 1. und 22. Oktober an zwei Abenden die Verantwortung von Planerinnen und Planern aus. Neu ist in diesem ...
                mehr 26.01.2021
                ARCHIKON am 25.02.2021

                ARCHIKON am 25.02.2021

                Unter dem Motto UNSER LAND NEU DENKEN findet die dritte Auflage des bundesweit größten Architekturkongresses als digitale ...
                mehr 11.12.2020
                Innenarchitketur-Diskurs

                Innenarchitketur-Diskurs

                Der Fachbereich Innenarchitektur erfährt in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend Anerkennung als Fachdisziplin. Davon zeugen vermehrt ...
                mehr 21.01.2021

                Beispielhaftes Bauen

                6321_1.jpg
                Bundesanstalt für Wasserbau, Lager für Baustoffe und Messwerkzeuge
                6393_1.jpg
                Karlsruher Fahrradstation Süd
                6382_1.jpg
                Botanischer Garten - Sanierung der Schaugewächshäuser

                Ansprechpartner/-innen

                • Landesgeschäftsstelle
                • Institut Fortbildung Bau
                • Haus der Architekten

                Baukultur

                • App: Architekturführer
                • Architektur macht Schule
                • Architekturpreise
                • Beispielhaftes Bauen
                • Innenarchitektur
                • Landschaftsarchitektur
                • Stadtplanung
                • Tag der Architektur

                Planung

                • Barrierefreies Bauen
                • Bauen im Bestand
                • Energieeffizientes Bauen
                • Nachhaltiges Bauen
                • Sachverständigenwesen

                Berufspolitik

                • HOAI-Diskussion
                • Stellungnahmen
                • Wohnungsbau

                Fortbildung

                • Alle anerkannten Fortbildungen
                • Fortbildungspflicht
                • Informationen für Bildungsträger
                • Informationen für Mitglieder

                Institut Fortbildung Bau

                • Online-Seminare
                • ESF Fachkursförderung
                • IFBau für AiP und SiP
                • IFBau Seminar-Suche
                • Teilnahmebedingungen
                • Veranstaltungsorte
                • Zusatzqualifizierungen, Lehrgänge

                Newsletter

                • Newsletter anmelden

                Kammerorgane

                • Kammerwahlen 2018
                • Gremien
                • Kammergruppen

                Recht

                • Architektengesetz und Kammerordnungen
                • Berufsrecht
                • Gesellschaftsrecht
                • Datenschutz / DSGVO für Architekten
                • Planungs- und Baurecht
                • Privates Baurecht, VOB/B
                • Vergabe und Wettbewerb

                Service

                • Bauantrag: Formulare, Vorschriften
                • Büroberatung
                • Fachlisten: Aufnahme in ...
                • Fachlisten: Abruf von ...
                • Für AiP und SiP
                • Für Bauherrinnen und Bauherren
                • Für Mitglieder
                • Für Planer und Planerinnen
                • Für die Presse
                • Rahmenvereinbarungen
                • Weltweit: Auslandsmärkte

                Datenbanken

                • Architektenliste / Fachlisten
                • Beispielhaftes Bauen
                • Büroverzeichnis Architektenprofile
                • Broschüren und Merkblätter
                • Kleinanzeigen
                • Veranstaltungskalender

                Architektenkammer Baden-Württemberg

                Danneckerstraße 5470182 StuttgartTelefon: 0711-2196-0Telefax: 0711-2196-101E-Mail: info@akbw.de
                • Kontakt
                • Anfahrt
                • Impressum
                • Datenschutz