Immer dabei: der Architekturführer Baden-Württemberg als App.
Jetzt im App Store laden.

Schnellauswahl
  • Datenbanken
    • Architektenliste / Fachlisten
    • Architektenprofile Büroverzeichnis
    • Alle anerkannten Fortbildungen
    • IFBau Seminar-Suche
    • Beispielhaftes Bauen
    • Broschüren / Merkblätter
    • Veranstaltungen "Architekturtreff"
    • Tag der Architektur
    • Kleinanzeigen / Stellenmarkt
  • Ansprechpartner
    • Landesgeschäftsstelle
    • Kammergruppen
  • Informationen zu ...
    • Architektengesetz / Berufsrecht
    • Bürogründung/-betrieb
    • DSGVO für Architekten
    • Fachlisten
    • Fortbildungsnachweis
    • Rahmenvereinbarungen
    • Bauantrag / Formulare
  • Informationen für ...
    • AiP / SiP
    • Bauherren / Immobilienbesitzer
    • die Presse
    • Veranstalter / Bildungsträger
  • Informationen zu ...
    • Kontakt und Impressum
Mitglieder-Login
Kennwort anfordern?
  • Baukultur
    • Architektur
      • Was machen Architekt*innen?
      • Bücher zur Architektur(geschichte) und Architekturführer
      • Ostern: Ei als Konstruktionsideal
      Beispielhaftes Bauen
      • Datenbank: Prämierte Objekte
      • Ausschreibungen
      • Aktuelle Ergebnisse
      • Die Auszeichnung
      App Architekturführer BW
      • Download im App Store
      • Download im Play Store
      • Architektur und Wein: ab in die App
    • Innenarchitektur
      • Innenarchitektur-Diskurs
      • Die Arbeit von Innenarchitekt*innen
      • Schritt für Schritt
      • Wohn(t)raum für jede und jeden
      • Innenarchitektur trifft Wirtschaftspsychologie
      26. Tag der Architektur 2021
      • Mit einem Klick
      • Tag der Architektur 2020
      • Rückblick: Räume prägen
      • Archiv 2003-2019
      Baukultur in der Region
      • IBA'27 StadtRegion Stuttgart
      • Multihalle Mannheim
      • Trinationale Architekturtage 2020
    • Landschaftsarchitektur
      • Was machen Landschaftsarchitekt*innen?
      • Landschaftsarchitektur-Quartett
      • Landschaftsarchitektentage
      • Gartenschauen
      • Publikationen zur Landschaftsarchitektur
      Architekturpreise
      • Ausschreibungen
      • Meldungen
      • Baukultur Kraichgau
      • Baukultur Schwäbische Alb
      • Baukultur Schwarzwald
    • Stadtplanung
      • Flächenrecyclingpreis Baden-Württemberg 2022
      • Neu aufgelegt:_Merkblatt 51
      • Der Boden als Schlüssel
      • Für alle Belange der Stadt
      • Die Arbeit von Stadtplaner*innen
      • Stadtplanertage und städtebauliche Dialoge
      • Publikationen zur Stadtplanung
      Architektur macht Schule
      • AKBW-Kooperationspartner für Schulen
      • Literatur, Lehrmaterialien, Bildungsplan
      • Netzwerkveranstaltungen
      • Zusammenarbeit mit Kultusministerium
      • Lehrerfortbildungen
      • Berufsbild, Schülerpraktikum
      • Vermittlungsprojekte, Dokumentationen
      • Initiativen auf Landes- und Bundesebene
  • Berufspolitik
    • Wohnungsbau
      • KONZEPT-Magazin
      • Strategische Wohnungsbaupolitik Baden-Württemberg
      • Prognos-Studie zum Wohnraumbedarf
      • Wohnraum-Allianz
      Die AKBW aktiv in Europa
      • Wahlprüfsteine Europawahl
      • BAK-Newsletter: Bericht aus Brüssel
      • ACE
      • ENACA
    • Digitales Planen und Bauen - BIM
      • BIM-Fortbildung
      • BIM-Leitfaden BAK
      • BIM - Chancen und Risiken
      • SimsalaBIM
      • planen - bauen 4.0
      • BIM 2014
      Berufspolitische Veranstaltungen
      • Sommerlicher Empfang 2020
      • ARCHIKON 2021 im Rückblick
    • Klima, Energie, Nachhaltigkeit
      • Machbar: Energie- UND Kosteneffizienz
      • Bildungs-Offensive Holzbau
      • AKBW als Partner der Nachhaltigkeit
      • Die Zukunft ist gebaut
      • Berufsstand unter der "Wirtschaftlichkeitsgeißel"
      • Ganzheitlich denken, Klima schützen
      • Phase Nachhaltigkeit
      • Energiewende mit Architekten
      • Nachhaltiges Bauen
      Mitgliederumfragen
      • Auswirkungen der Corona-Pandemie
      • Strukturbefragung 2020 BW
      • Auswirkungen von Corona auf die Büros, Juli 2020
      • Auswirkungen von Corona auf die Büros, April 2020
    • Stellungnahmen
      • LBO-Novelle
      • Energiewende mit Architekten
      • Stellungnahmen von AKBW und BAK
  • Fortbildung
    • Fortbildungs-Kalender
      • Alle anerkannten Fortbildungen
      • IFBau Seminar-Suche
      ARCHIKON
      • Mitschnitte und Vorträge zum Download
      • Kongressprogramm
      • Zum Thema
      • Unsere Partner
    • Institut Fortbildung Bau
      • IFBau Seminar-Suche
      • Sonderveranstaltungen
      • Seminare
      • Online-Seminare
      • Lehrgänge Sachverständigenwesen
      • Lehrgänge Baumanagement | Energieeffizienz
      • AiP / SiP
      • ESF-Fachkursförderung | Förderprogramme
      • Wir über uns (IFBau)
    • Informationen für Bildungsträger
      • Registrierung
      • Login für Bildungsträger
    • Informationen für Mitglieder
      • Fortbildungspflicht
  • Recht
    • Aktuelle Informationen
      • Rechtsgebiete
        • Baurecht
        • Berufsrecht
        • Büro
        • HOAI
        • Vertragsrecht
        • Vergabe und Wettbewerb
      • Rechts-Merkblätter
        • Unterstützung
          • Beratung
          • Schlichtung
          • Sachverständigentätigkeit
      • Service
        • Für Kammermitglieder
          • Büroberatung
          • Digitalisierungsprämie Plus
          • Fachlisten-Eintrag
          • Eintrag im Büroverzeichnis Architektenprofile
          • Versorgungswerk
          • Honorareinzugsstelle Hoefa
          • Kollegenhilfe
          • Rahmenvereinbarungen
          • DAB – Deutsches Architektenblatt
          • BKI – Baukosteninformationszentrum
          Für Studierende
          • Studium im Netz
          • AiP / SiP
          • Auslandspraktika werden gefördert
          • Auslandseinsätze
          Für Hochschulen und Universitäten
          • Für Planerinnen und Planer
            • Bauvorschriften und Vordrucke
            • BIM
            • Bauplanung, Technik und Baubetrieb
            • Bauen im Bestand
            • Energieeffizientes Bauen
            • Barrierefreies Bauen
            • Nachhaltiges Bauen
            • Auslandsmärkte
            Für Städte und Kommunen
            • Gestaltungsbeirat
            • Vergabe und Wettbewerb
          • Für Bauherrinnen und Bauherren
            • Geeignete Planer und Berater finden
            • Industrie- und Gewerbebau
            • Bauvorhaben planen
            • Meine Immobilie
            • Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit
            • Energieeffizienz
            • Landschaftsarchitektur und Stadtplanung
            Adressen und Links
            • Architektenkammern
            • Architektenverbände Land und Bund
            • Weitere Institutionen
            • Architekturzeitschriften
            • Architekturmuseen und -galerien
            • Datenbanken und Online-Magazine
          • Für Medienvertreterinnen und Medienvertreter
            • Kretschmann kündigt "Strategiedialog Wohnen und Bauen" an
            • Einfamilienhaus-Debatte unangemessen
            • Debatte um Einfamilienhäuser
            • Innenstadtmanagement ganzheitlich anlegen
            • "Mit Holz aus der Krise bauen!"
            • Innenarchitektur Pandemie-Opfer
            • Kammerpräsident: "Das Schlimmste verhindert"
            • Barrierefrei heißt zukunftsfest
            • "Es wird zu klein und zu isoliert gedacht"
            • Bauwerksintegrierte Photovoltaik
            • Die Politik in Architektur überführen
            • Pressemitteilungen – Archiv
            Kleinanzeigen
            • Kleinanzeigen / Stellenmarkt
            • Anzeige aufgeben
            • Nutzungsbedingungen
        • Veranstaltungen
          • Veranstaltungskalender Architekturtreff.
            • Hilfe zur Datenbank
            • Als Veranstalter registrieren
            • Login für Veranstalter
          • Fortbildungs-Kalender
            • Alle anerkannten Fortbildungen
            • IFBau Seminar-Suche
            • Login für Bildungsträger
          • Ihre Veranstaltung im
            FORUM Haus der Architekten
            • Messen / Kooperationen
              • Energie, aber wie? 2021 Auftaktveranstaltung
              • Stuttgarter Brandschutztage 2019
              • Nachberichte
          • Wir über uns
            • Landesgeschäftsstelle
              • Berufspolitik und Kommunikation
              • Geschäftsbereich Verwaltung und Finanzen
              • Geschäftsbereich Recht und Wettbewerb
              • Geschäftsbereich Architektur und Baukultur
              • Geschäftsbereich Institut Fortbildung Bau
              • Alle Mitarbeiter der Geschäftsstellen
              Kammerbezirk Freiburg
              • Bezirksvorstand und Geschäftsstelle
              • Baukultur Schwarzwald
              • Breisgau-Hochschwarzwald/Emmendingen
              • Freiburg
              • Lörrach
              • Konstanz
              • Ortenaukreis
              • Rottweil-Tuttlingen
              • Schwarzwald-Baar-Kreis
              • Waldshut
            • Gewählte Gremien
              • Landesvorstand
              • Landesvertreterversammlung
              • LVV: Rückblicke
              • Kammerwahlen 2018
              Kammerbezirk Stuttgart
              • Bezirksvorstand und Beisitzer
              • Böblingen
              • Esslingen I
              • Esslingen II
              • Göppingen
              • Heidenheim
              • Heilbronn
              • Hohenlohe
              • Ludwigsburg
              • Main-Tauber-Kreis
              • Ostalbkreis
              • Rems-Murr-Kreis
              • Schwäbisch Hall
              • Stuttgart – Die FÜNF Kammergruppen
            • Weitere Gremien
              • Ausschüsse
              • Strategiegruppen
              • Netzwerke
              • Ehrenamtliche Referenten
              Kammerbezirk Tübingen
              • Bezirksvorstand und Geschäftsstelle
              • Baukultur Schwäbische Alb
              • Biberach
              • Bodenseekreis
              • Ravensburg
              • Reutlingen
              • Ulm/Alb-Donau-Kreis
              • Sigmaringen
              • Tübingen
              • Zollernalbkreis
            • FORUM Haus der Architekten
              • Hygienekonzept
              • Das Haus der Architekten als Tatort
              • Die Säle
              • Das Casino
              • Der Garten
              • Bankettkarte, Preisliste und Vertragsbedingungen
              Kammerbezirk Karlsruhe
              • Fritz Walch gestorben
              • LEADER: Aufruf an Architektenschaft
              • Architekturschaufenster
              • Bezirksvorstand und Geschäftsstelle
              • Baukultur Kraichgau
              • Online-Seminare
              • Baden-Baden/Rastatt
              • Heidelberg
              • Karlsruhe-Landkreis
              • Karlsruhe-Stadtkreis
              • Mannheim
              • Neckar-Odenwald-Kreis
              • Nordschwarzwald
              • Pforzheim/Enzkreis
              • Rhein-Neckar-Kreis
              • Veröffentlichungen im Kammerbezirk
          • Mitgliedschaft
            • Eintragen lohnt sich
                Guidelines AiP/SiP (englisch)
                • Eintragung
                  • Brexit-Auswirkungen für Berufsanerkennungen
                  • Eintragungsantrag / Formulare
                  • Eintragungsvoraussetzungen
                  • Hinweise zu Eintragung und Umtragung
                  • Wer kann Mitglied werden?
                  • Hinweise zur Fortbildung
                  • Berufsbezeichnung und Führung akademischer Grade
                  • Kammerbeitrag für Mitglieder
                  • Mitgliederstatistik
                  • Einheitlicher Ansprechpartner / Berufsanerkennung
                • AiP und SiP - ArchitektInnen und StadtplanerInnen im Praktikum
                  • Hinweise zur Fort- und Weiterbildungspflicht für AiP/SiP vor, während und nach der Pandemie
                  • Richtungsweisend
                  • Die Kammer an der Hochschule
                  • Andere (Bundes-)Länder, andere Sitten
                  • Guidelines AiP/SiP (englisch)
                • Meine Mitgliedschaft
                  • Mitglieder-Login
                  • Kennwort anfordern
                  • Erläuterungen zur Mitgliedsdatenpflege
                  • Mein Architektenprofil im Büroverzeichnis
                  • Mein Kammer-Beitrag

              Verträge: Neue HOAI einplanen

              • Recht
              •  
              • Rechtsgebiete
              •  
              • HOAI
              •  
              • Verträge: Neue HOAI einplanen
              •  

              Mit der Verabschiedung der HOAI 2013 im Bundeskabinett am 24.04.2013 und der Weiterleitung an den Bundesrat zur Zustimmung ist die HOAI-Novellierung auf die Zielgerade eingebogen. Wenn nichts mehr dazwischenkommt, wird die HOAI 2013 im Juli/August 2013 in Kraft treten. Es wird deshalb Zeit, dass sich Architekten und Auftraggeber mit der Frage beschäftigen, ob Übergangsregelungen in neu abzuschließende Verträge einzuarbeiten sind.

              Die HOAI 2013 gilt nach § 57 des Kabinettsbeschlusses nicht für Leistungen, die vor ihrem Inkrafttreten vertraglich vereinbart wurden; insoweit bleiben die bisherigen Vorschriften anwendbar. Damit besteht der gleiche Rechtszustand wie bei der Übergangsregelung des § 55 der HOAI 2009. Danach gilt grundsätzlich die bei Abschluss des Vertrages gültige Honorarordnung für die gesamte Ausführung des Vertrages. Wird der Vertrag deshalb vor Inkrafttreten der HOAI 2013 geschlossen, ist insgesamt die HOAI 2009 noch für die Honorarabrechnung anzuwenden. Es gilt die Faustformel, dass die HOAI zur Anwendung kommt, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages Gültigkeit hat. Ist keine besondere Form für den Vertragsabschluss vorgesehen, wie z. B. in Landkreis- und Gemeindeordnungen oder nach Kirchenrecht – in diesen Fällen bedarf es zur Wirksamkeit des Vertragsabschlusses der Schriftform – kommt rechtswirksam der Vertrag auch durch mündliche Vereinbarung bzw. konkludentes Verhalten zustande. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Parteien vereinbart haben, dass der Vertrag schriftlich fixiert werden soll. Dann kommt der Vertrag im Zweifel erst mit seiner schriftlichen Abfassung wirksam zustande, §§ 127, 126 BGB. Liegt dieser Zeitpunkt nach dem Stichtag, findet die HOAI 2013 Anwendung. Ist eine Schriftform erforderlich, kommt der rechtsverbindliche Vertragsabschluss erst mit der Einhaltung der Schriftform zustande, so dass vorher der Architekt „vertragslos“ arbeitet und das Risiko besteht, dass es sich der Bauherr in der Zwischenzeit vielleicht eventuell anderweitig orientiert.

              Honorarvereinbarung über die Anwendung der HOAI 2013
              Vereinbaren die Parteien, dass Leistungen, die ab Inkrafttreten der neuen HOAI erbracht werden, nach dieser neuen HOAI abgerechnet werden, gilt weiterhin die HOAI , die noch im Geltungsbereich der alten HOAI getroffen wurde, also die HOAI in der Fassung der 6. Novelle 2009. Diese Vereinbarung ist wirksam, wenn sie den Mindest- und Höchstsätze der zum Zeitpunkt der Vereinbarung geltenden HOAI nicht widerspricht (Morlock/Meurer, Die HOAI in der Praxis, 8. Auflage, S. 348).Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Mit einer solchen Vereinbarung ist also wenig gewonnen. Es empfiehlt sich deshalb, dass die Vertragsparteien sich in einem solchen Fall darauf einigen, dass alle Leistungen aus diesem Vertrag z.B. mit dem Höchstsatz der HOAI 2009 abgerechnet werden, um die Honorareinbußen gegenüber der HOAI 2013 auszugleichen.

              Auch dieses Ergebnis ist unbefriedigend. Wenn die HOAI 2013 wirksam vereinbart werden soll, bieten sich als Lösung folgende Gestaltungsmöglichkeiten an:

              Abschluss eines Vorvertrages
              Haben die Vertragsparteien vor dem Stichtag, nämlich Inkrafttreten der HOAI 2013,  einen Vorvertrag abgeschlossen, dann gilt die HOAI in der neuen Fassung, wenn der eigentliche Hauptvertrag nach Inkrafttreten der HOAI 2013 zustande kommt (Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI, 11. Auflage, § 55, Rdnr. 4 mwN). Im Vorvertrag verpflichtet sich der Bauherr, Architektenleistungen für ein bestimmtes Bauvorhaben auf der Grundlage des noch abzuschließenden Vertrages einem Architekten zu übertragen. Damit werden die Vertragsparteien verpflichtet, den Vertrag später abzuschließen. Voraussetzung ist, dass es zur Durchführung des Bauvorhabens kommt und dass der Vorvertrag den Inhalt des demnächst abzuschließenden Vertrages hinreichend bestimmt. Dagegen ist eine Vereinbarung über das Honorar zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich. Kommt dann der Hauptvertrag während der Gültigkeit der HOAI 2013 zustande, so ist diese anzuwenden.

              Rahmenvertrag
              Zum gleichen Ergebnis kommt man mit der Vereinbarung eines Rahmenvertrages. Haben sich z. B. Architekt und Kommune über Architektenleistungen für Instandsetzungsarbeiten für den kommunalen Gebäudebestand geeinigt, während die konkret anfallenden Architektenleistungen aber zu einem späteren Zeitpunkt in einem noch abzuschließenden Vertrag zu regeln sind, ist auch in diesen Fällen die HOAI heranzuziehen, die zu diesem Zeitpunkt gültig ist.

              Stufenverträge
              Mit der stufen-oder phasenweisen Beauftragung behält sich der Auftraggeber vor, bestimmte Leistungen, in der Regel einzelne Leistungsphasen, nach seiner freien Entscheidung zeitlich nacheinander abzurufen. Es stellt sich deshalb die Frage, welche HOAI gilt, wenn Leistungen nach dem Stichtag des Inkrafttretens der neuen HOAI abgerufen werden. Mit dem Abruf einer jeden Stufe kommt ein neuer Vertrag über weitere Leistungen zustande. Bei einer stufenweisen Beauftragung steht die Honorarvereinbarung unter der aufschiebenden Bedingung, dass die in Aussicht genommen Leistungen tatsächlich in Auftrag gegeben werden. Werden nach dem Stichtag weitere Leistungen abgerufen, so kommt erst zu diesem Zeitpunkt der Vertrag über zusätzliche Leistungen zustande mit der Konsequenz, dass die zu diesem Zeitpunkt gültige HOAI anzuwenden ist (so auch LG Koblenz, Urteil vom 28.02.2013 –4 0 103/12 - nicht rechtskräftig -). Wird deshalb der Ausgangsvertrag unter Geltung der HOAI 2009 geschlossen, erfolgt der Abruf der Leistung aber nach dem Stichtag, nämlich nach Inkrafttreten der HOAI 2013, so sind diese späteren Einzelverträge nach der neuen HOAI abzurechnen. Entscheidend ist der Abrufzeitpunkt. Dies entspricht auch der absolut herrschenden Meinung in der Kommentarliteratur.

              Auch nach der HOAI 2013 gilt das Kostenberechnungsmodell wie bei der HOAI 2009. Insofern haben sich die Vertragsparteien nicht mit den Problemen, die sich beim Übergang der HOAI 1996 auf 2009 von der Honorarabrechnung nach Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung auf die Kostenberechnung ergeben haben, zu beschäftigen; dennoch wird sich der Architekt nach der HOAI 2013 auf neue Grundleistungen einzustellen haben, z. B. der Verpflichtung zur durchgängigen Kostenverfolgung während des gesamten Planung- und Ausführungsprozesses. Als Beispiele sind auch die Ergänzungen der Leitungsphase 6 und 7 aufzuzählen, wonach nunmehr bepreiste Leistungsverzeichnisse aufzustellen sind.

              Fazit
              Stehen heute Neuverträge zur Unterschrift an, die voraussichtlich erst nach dem Stichtag, dem Inkrafttreten der neuen HOAI insgesamt ausgeführt werden sollen, so empfiehlt sich der Abschluss eines Vorvertrages. Die Vereinbarung von Stufenverträgen bietet nach der herrschenden Meinung die Gewähr dafür, dass Einzelverträge über Stufen- oder Phasen des Vertrages auf der Basis der HOAI 2013 zustande kommen, wenn der Abruf nach dem Stichtag erfolgt. Können die Vertragsparteien sich aber auch darüber nicht einigen, so bleibt als Ausweg die Ausschöpfung des Honorarrahmens der gültigen HOAI innerhalb der Mindest- und Höchstsätze.

              Alfred Morlock / 26.09.2018

              Ihr Ansprechpartner in der Landesgeschäftsstelle

              Dr. Eric Zimmermann (Justiziar, Geschäftsführer,<br>Recht und Wettbewerb)

              Dr. Eric Zimmermann

              Justiziar, Geschäftsführer,
              Recht und Wettbewerb

              Tel: 0711 / 2196-120 (vormittags)

              eric.zimmermann@akbw.de

              Aktuelle Veranstaltungen zur HOAI 2013

              21.04.2021 | Online Online: Die HOAI 2021 kompakt 06.05.2021 | Online Online: Grundlagenseminar HOAI 2021 06.05.2021 | Online Online: Rechtsfragen Kalkulation Arch.-honorar 10.05.2021 | Online Online: Neuerungen der HOAI 2021 im Überblick 18.05.2021 | Online Online: Intensivseminar HOAI 2021 28.05.2021 | Online Online: HOAI - EuGH-Urteil und Architektenrecht 07.06.2021 | Online Online: HOAI 2021 - Verträge der öffentlichen Hand

              Weitere Beiträge

              Zuerst gehen die Honorare in den Keller, dann die Qualität

              BAK-Justiziar im Interview zur neuen HOAI und ihren Auswirkungen.
              mehr 14.04.2021

              Deutliche Preissteigerung bei Baumaterialien: Zu welchen Auswirkungen führt dies?

              Corona-Pandemie führt zu Preiserhöhungen
              mehr 06.04.2021

              Informationspflichten bei Verträgen mit Verbrauchern

              Architekten müssen Informationspflichten beachten, wenn sie mit Verbrauchern Verträge abschließen
              mehr 06.04.2021

              Downloads, Publikationen

              HOAI 2013 - in der bis 31. Dezember 2020 gültigen Fassung Merkblatt Nr. 400-3: Neues Bau- und Architektenvertragsrecht Merkblatt Nr. 400: Orientierungshilfen Architektenvertrag (Text-Format)

              Ansprechpartner/-innen

              • Landesgeschäftsstelle
              • Institut Fortbildung Bau
              • Haus der Architekten

              Baukultur

              • App: Architekturführer
              • Architektur macht Schule
              • Architekturpreise
              • Beispielhaftes Bauen
              • Innenarchitektur
              • Landschaftsarchitektur
              • Stadtplanung
              • Tag der Architektur

              Planung

              • Barrierefreies Bauen
              • Bauen im Bestand
              • Energieeffizientes Bauen
              • Nachhaltiges Bauen
              • Sachverständigenwesen

              Berufspolitik

              • HOAI-Diskussion
              • Stellungnahmen
              • Wohnungsbau

              Fortbildung

              • Alle anerkannten Fortbildungen
              • Fortbildungspflicht
              • Informationen für Bildungsträger
              • Informationen für Mitglieder

              Institut Fortbildung Bau

              • Online-Seminare
              • ESF Fachkursförderung
              • IFBau für AiP und SiP
              • IFBau Seminar-Suche
              • Teilnahmebedingungen
              • Veranstaltungsorte
              • Zusatzqualifizierungen, Lehrgänge

              Newsletter

              • Newsletter anmelden

              Kammerorgane

              • Kammerwahlen 2018
              • Gremien
              • Kammergruppen

              Recht

              • Architektengesetz und Kammerordnungen
              • Berufsrecht
              • Gesellschaftsrecht
              • Datenschutz / DSGVO für Architekten
              • Planungs- und Baurecht
              • Privates Baurecht, VOB/B
              • Vergabe und Wettbewerb

              Service

              • Bauantrag: Formulare, Vorschriften
              • Büroberatung
              • Fachlisten: Aufnahme in ...
              • Fachlisten: Abruf von ...
              • Für AiP und SiP
              • Für Bauherrinnen und Bauherren
              • Für Mitglieder
              • Für Planer und Planerinnen
              • Für die Presse
              • Rahmenvereinbarungen
              • Weltweit: Auslandsmärkte

              Datenbanken

              • Architektenliste / Fachlisten
              • Beispielhaftes Bauen
              • Büroverzeichnis Architektenprofile
              • Broschüren und Merkblätter
              • Kleinanzeigen
              • Veranstaltungskalender

              Architektenkammer Baden-Württemberg

              Danneckerstraße 5470182 StuttgartTelefon: 0711-2196-0Telefax: 0711-2196-101E-Mail: info@akbw.de
              • Kontakt
              • Anfahrt
              • Impressum
              • Datenschutz