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              Prämiert beim Auszeichnungsverfahren Beispielhaftes Bauen: Panama Werbeagentur, Stuttgart - Architekt: zipherspaceworks.architecture, Stuttgart; Fotos: Zooey Braun, Stuttgart

              Beratungsförderung

              Prämiert beim Auszeichnungsverfahren Beispielhaftes Bauen: Panama Werbeagentur, Stuttgart - Architekt: zipherspaceworks.architecture, Stuttgart; Fotos: Zooey Braun, Stuttgart
              • Service
              •  
              • Für Kammermitglieder
              •  
              • Büroberatung
              •  
              • Büroberatung - Individuell
              •  
              • Beratungsförderung
              •  

              Büroberatungsprogramm

              Die Architektenkammer Baden-Württemberg begleitet ihre Mitglieder bei Neugründungen, Übergaben, Übernahmen und Beteiligungen u.a. durch ihr Büroberatungsprogramm.

              Regelungen der Förderung (Beratungsbestimmungen)

              Die Beratung erfolgt im Rahmen des vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg und der Architektenkammer finanzierten Beratungsprogramms. Es gelten die Förderbestimmungen des Ministeriums. Träger ist die Architektenkammer Baden-Württemberg, die den Berater an die zu beratenden Büros vermittelt. Die Einzel- oder Kurzberatungen erfolgen in der Regel im jeweiligen Architekturbüro.

              Gegenstand der Beratungen sind alle für die Gründung oder Führung eines Architekturbüros relevanten Probleme, wie zum Beispiel:

              • allgemeine Beratungen zu Fragen des Gesamtbetriebes im Bereich Betriebswirtschaft, Technik, Technologietransfer, Innovation, Formgebung, Kooperation und Außenwirtschaft
              • Existenzgründung: Vorbereitung und Durchführung von Neugründung, Übergabe/Übernahme, Beteiligung und Franchiseunternehmerschaft
              • Existenzfestigung: Betriebswirtschaft, Finanzierung, Kooperation und Markterschließung sowie Technikeinsatz
              • Spezielle Beratungen wie z.B. zu
              • - Organisations- und Personalfragen, Menschenführung, Lohnsysteme 
                - Projektorganisation, AVA, EDV-Einsatz, Baukostenplanung 
                - Büroorganisation, Zeit- und Kostenkontrolle, Rechnungswesen, Buchführung, Kostenrechnung 
                - Fragen des Standortes und des Marktes 
                sowie Umweltschutz- und Energiesparberatungen in Bezug auf den Bürobetrieb.

              Von der Beratung ausgeschlossen sind Beratungen

              • die sich routinemäßig auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen oder auf die Erlangung öffentlicher Hilfen beziehen
              • die aus anderen öffentlichen Mittel bezuschusst werden (Kumulierungsverbot)
              • deren wesentlicher Zweck der Vertrieb bestimmter Waren oder Dienstleistungen ist
              • gutachterliche Stellungnahmen
              • einschließlich Liquiditäts- und Bonitätsgutachten, sofern sie überwiegender Teil einer Beratung sind, sowie Bürowertermittlungen

              über den Rahmen einer Beratung hinausgehende Leistungen wie zum Beispiel

              • die Erstellung baureifer Pläne, die Ausarbeitung von Ausschreibungen oder Verträgen oder die Erarbeitung und Programmierung von EDV-Software
              • die Übernahme von administrativen Tätigkeiten des laufenden Bürobetriebes wie z.B. Buchführungs- und Bilanzierungsarbeiten, Management

              sowie nicht antragsberechtigte Unternehmen/Büros

              • die im Mehrheitsbesitz (über 50 %) eines oder mehrerer anderer Unternehmen/Büros stehen oder an anderen Unternehmen mit Mehrheit beteiligt sind
              • deren Inhaber oder mit Mehrheit beteiligte Gesellschafter andere rechtlich selbständige Unternehmen/Büros besitzen oder daran mit Mehrheit beteiligt sind, wenn die Gesamtsumme der Jahresumsätze aller Unternehmen 40 Mio. Euro übersteigt
              • an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Religionsgemeinschaften mit Mehrheit beteiligt sind
              • oder deren Sitz nicht in Baden-Württemberg liegt.

              Gefördert werden

              Inhaber von in Baden-Württemberg ansässigen, rechtlich selbständigen, mittelständisch strukturierten Planungsbüros sowie Architekten und Ingenieure mit der Absicht zur Gründung eines Büros in Baden-Württemberg. Der Vorjahresumsatz darf 50 Mio. Euro in der Regel nicht überschreiten.

              Je Büro und Jahr ist eine geförderte Beratungseinheit möglich. Eine Beratungseinheit umfasst bis zu 16 Beraterstunden (2 Beratertage à 8h) für Existenzfestigungsberatungen und beinhaltet neben dem eigentlichen Beratungsgespräch alle vom Berater aufgewendeten Zeiten inklusive Vor- und Nachbereitung, Fahrtzeiten und Berichtsabfassung. Das eigentliche Beratungsgespräch umfasst mindestens 3 Stunden.

              Für anstehende Gründungen sowie Büroübergaben/-übernahmen steht im Rahmen einer Lotsenberatung ein Beratungskontingent von bis zu 1,5 Beratungstagen (entsprechen bis zu 12 Beraterstunden) je Büro zur Verfügung.

              Darüber hinausgehende Beratungszeiten sind nicht Gegenstand der geförderten Beratung. Eine eventuelle Inanspruchnahme kann gegebenenfalls direkt mit den Beratern vereinbart und abgerechnet werden.

              Bei Mitgliedern der Architektenkammer Baden-Württemberg fällt je Beratungseinheit ein pauschaler Eigenanteil in Höhe von 240 Euro, bei Lotsenberatungen in Höhe von 120 Euro an. Für Nicht-Mitglieder wird je Beratungseinheit ein pauschaler Eigenanteil in Höhe von 350 Euro, bei Lotsenberatungen für Existenzgründer in Höhe von 195 Euro erhoben.

              Den Beratungsempfängern wird außerdem direkt vom Berater die fällige Mehrwertsteuer auf das gesamte Beratungshonorar in Rechnung gestellt. Vorsteuerbeträge auf Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Existenzgründung können bereits im Vorfeld der Tätigkeitsaufnahme gegenüber dem Finanzamt voll geltend gemacht werden.(Hinweis: Grundsätzlich unterliegt jede freiberufliche Betätigung sowohl mit ihren Einnahmen als auch den Ausgaben der Umsatzsteuer. Dies gilt auch, wenn die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird, z.B. bei Angestellten. Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, muss dies beim Finanzamt anmelden und eine Steuernummer zugeteilt bekommen. Von den Umsatzsteuerregelungen ausgenommen und somit ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug sind lediglich Kleinunternehmer, deren Umsatz im Jahr der Betriebseröffnung bzw. im Vorjahres unter 16.620 Euro lag und die einen entsprechenden Antrag gestellt haben.)

              Der Berater erstellt nach Abschluss der Beratung einen Beratungsbericht. Bei Lotsenberatungen enthält der Bericht auch eine Beurteilung über die Tragfähigkeit des beabsichtigten Gründungsvorhabens und Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise. Das beratene Unternehmen erhält ein Exemplar des Berichtes, die Architektenkammer eine vom Beratenen bestätigte Mehrfertigung.

              Für die Beratung ist der Antrag mit dem ausgefüllten und unterzeichneten, in der Anlage zur Verfügung gestellten Formular bei der Landesgeschäftsstelle der Architektenkammer, Geschäftsbereich Architektur und Medien einzureichen, die diesen dann nach Prüfung der Voraussetzungen an den Berater weiterleitet. Beratungstermine sind mit der Kammer abzustimmen. Antragstellung und Beauftragung des Beraters müssen vor Beratungsbeginn erfolgen.

              Die Einzelberatungen werden in der Reihenfolge der Anträge vermittelt. Das jährliche Beratungskontingent ist begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf eine geförderte Beratung besteht nicht.

              Die Bestimmungen des Datenschutzes werden berücksichtigt. Die bei der Beratung gewonnenen Informationen dürfen ohne schriftliche Einwilligung der Beratenen nicht Dritten zugänglich gemacht oder im wirtschaftlichen oder persönlichen Interesse der Architektenkammer oder der Berater verwertet werden. Antragsteller werden darauf hingewiesen, dass Ihre Angaben EDV-technisch verarbeitet werden, soweit dies für die Abwicklung des Beratungsprogrammes erforderlich ist.

              Merkblatt Nr. 22: Beratungsprogramm - Förderantrag als pdf-download

              Weitere Auskünfte zum Büroberatungsprogramm / 10.11.2020

              Ihr Ansprechpartner

              Jochen Stoiber (Architekt)

              Jochen Stoiber

              Architekt

              Tel: 0711 / 2196-148

              jochen.stoiber@akbw.de
              Petra Knobloch (Dipl.-Ing.)

              Petra Knobloch

              Dipl.-Ing.

              Tel: 0711 / 2196-144

              Petra.Knobloch@akbw.de

              Merkblatt Nr. 22: Beratungsprogramm

              Sofern für Sie diese Beratung in Frage kommt, lassen Sie uns bitte den Antrag ausgefüllt wieder zukommen.

              Förderbestimmungen und Antrag

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              - Architektengesetz für Baden-Württemberg (Merkblatt Nr. 35 AKBW) 20 Fragen und Antworten AiP Praxisnachweis [pdf-Formular] AiP Praxisnachweis [rtf-Formular] Akbw Geschäftsbericht 2013/14

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              • Landesgeschäftsstelle
              • Institut Fortbildung Bau
              • Haus der Architekten

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              • App: Architekturführer
              • Architektur macht Schule
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              • Innenarchitektur
              • Landschaftsarchitektur
              • Stadtplanung
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              Planung

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