Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
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Der Fonds Kollegenhilfe ist eine Einrichtung der Architektenkammer Baden-Württemberg ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Er hat die Aufgabe, die Unterstützung von Kammermitgliedern und/oder deren Familienangehörigen in besonderen Notlagen (z.B. Krankheit, Unfall, Tod bedingt) zu ermöglichen. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus den Mitteln des Fonds Kollegenhilfe besteht nicht.
Darüber hinaus bitten wir um Verständnis, dass unzureichende Auftragslage, berufliche Erfolglosigkeit, Arbeitslosigkeit etc. alleine keine Unterstützung durch den Fonds begründen.
Das Vermögen des Fonds Kollegenhilfe wird als Rücklage von der Architektenkammer verwaltet. Die Landesvertreterversammlung ermächtigt im Rahmen der jährlichen Haushaltsaufstellung den Landesvorstand, die Zinserträge des Fonds für Unterstützungsleistungen zu nutzen.
Eine Unterstützung kann nur auf schriftlichen Antrag eines Berechtigten oder eines anderen Kammermitglieds, das für den Berechtigten den Antrag stellt, gewährt werden. Dem Antrag sind Belege über die Vermögensverhältnisse, über etwa gezahlte Zuwendungen und Renten von anderer Seite sowie über den Grund der Notlage beizufügen. Anträge auf Unterstützung können direkt an Hauptgeschäftsführer Hans Dieterle gerichtet werden. Dieser holt vor einer Entscheidung über eine Unterstützung ggf. weitere Auskünfte beim örtlichen Kammergruppenvorstand ein.
Die Unterstützung kann erfolgen durch
Über die Kollegenhilfe wird auch die Erstberatung bei drohender Insolvenz unterstützt. Weitere Informationen hierzu finden sie hier...
Insolvenzberatung
Honorareinzugsstelle
Vergünstigte IFBau-Seminare I
Vergünstigte IFBau-Seminare II
Beitragsermäßigung