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                Normenportal Architektur

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                Exklusives Normenportal für Kammermitglieder bietet Onlinezugriff auf die wichtigsten Bau- und Planungsnormen im kostengünstigen Jahresabonnement

                Die deutschen Architektenkammern haben gemeinsam mit dem Beuth-Verlag ein Online-Portal realisiert. Dort können sich exklusiv Kammermitglieder schnell und aktuell rund 500 für die tägliche Planungspraxis relevante DIN-Normen in einem kostengünstigen Abonnement abrufen. Die Auswahl umfasst dabei vor allem aktuelle Normdokumente, aber auch einige historische Normen, die beispielsweise durch einen statischen Verweis in Rechtsvorschriften weiterhin anzuwenden sind. Seit 20. September 2010 steht das Portal im Internet unter www.normenportal-architektur.de zur Verfügung.

                Vorteile des Angebots

                Durch die Senkung der Mehrwertsteuersätze für digitale Produkte von 19% auf 7% zum 1.1.2020 sind auch die Preise für die Nutzung des Normenportals Architektur gesunken. Der Beuth Verlag gibt die Mehrwertsteuersenkung an seine Kunden weiter, so dass sich folgende Preise ergeben:  

                Einzelplatz-Lizenz 269,75 Euro inkl. 7% MwSt. (statt 294 Euro) im Jahr.
                Firmenlizenz 683,37 Euro inkl. 7% MwSt. (statt 740 Euro) im Jahr.

                Das Portal stellt bei einem Wert der Normdokumente nach Einzelpreisen von rund 40.000 Euro immer noch ein äußerst lukratives Angebot dar.  Das Normenportal Architektur enthält die wichtigsten Normen für die tägliche Arbeit der Architekten. Inhaltsverzeichnis (PDF)

                Um einen ausreichenden Spielraum bei der Normenauswahl zu behalten, wurden die ATV'en der VOB Teil C aus dem Grundangebot herausgenommen. Meist sind diese sowieso kostengünstig und als Alltagswerkzeug in Papierform in den Büros bereits vorhanden. Bei Bedarf können jedoch auch die aktuellen VOB/C-Normen als Ergänzung zusätzlich abonniert werden:

                VOB-Modul Einzelplatz-Lizenz 34,17 Euro inkl. 7% Mwst. (statt 35 Euro) im Jahr.
                VOB-Modul Firmenlizenz 95,32 Euro inkl. 7% MwSt. (statt 98 Euro) im Jahr.

                Die Nutzung des Portals ist nur im Abonnement möglich, die Bestellung bewirkt ein Abonnement für mindestens ein Jahr. Zur Nutzung melden sich die Kammermitglieder direkt online im Portal an. Der Beuth Verlags überprüft bei den Kammern, ob eine Mitgliedschaft vorliegt. Nach Bestätigung der Kammermitgliedschaft erfolgt die Freischaltung des Portalzugangs. Die Nutzung ist dann mittels Passwort von jedem beliebigen Rechner möglich, beispielsweise auch unterwegs vom Laptop auf der Baustelle oder im Bauherrengespräch.

                Die Volltexte der Dokumente liegen als PDF-Dateien im Portal und können kopiergeschützt geöffnet, gespeichert und ausgedruckt werden. Die Normen im Portal werden vierteljährlich aktualisiert, d.h. gegebenenfalls aktuellere Fassungen der ausgewählten Normen werden automatisch eingestellt.

                Ein wesentlicher Vorteil ist die Auswahl der Normen ganz in der Verantwortung des Berufsstandes. Auswahlkriterien sind der Alltagsnutzen für alle Kammermitglieder. Die aktuelle Liste wird über die Bundesarchitektenkammer unter Beteiligung der Länderarchitektenkammern und des Ausschusses Planen und Bauen der Bundesarchitektenkammer erstellt. Die Normvorschläge der Fachrichtungen Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur werden bei der Auswahl berücksichtigt. Durch die mit dem Beuth-Verlag getroffene Vereinbarung besteht die Möglichkeit, auf künftige Normsetzungen und weitere Wünsche aus den Länderkammern zu reagieren und bis zur Höchstzahl von 500 Dokumenten Normen nachzumelden bzw. auszutauschen. Die Überprüfung bzw. weitere Begleitung der Normenauswahl ist Bestandteil der Arbeit des BAK-Ausschusses Planen und Bauen.

                Die Vereinbarung umfasst ausschließlich vom DIN – Deutschen Institut für Normung – herausgegebene Normen und Dokumente. Regelsetzungen anderer Organisationen und Institutionen wie beispielsweise VDI oder auch dem Baugewerbe können daher nicht enthalten sein. Ebenso sind Rechtstexte wie Gesetze und Verordnungen nicht Bestandteil der Vereinbarung, da diese im Internet in anderen Portalen wie beispielsweise www.gesetze-im-internet.de oder bei den zuständigen Ministerien in der Regel kostenlos abrufbar sind.

                Normenportal Architektur des Beuth Verlag

                Relevanz von Normen als Regelsetzungen

                Wie wohl jeder Planer aus eigener Erfahrung bestätigen kann, nehmen Umfang und insbesondere Bedeutung von Normen ständig zu. So war es bereits bisher Praxis, nationale Rechtsvorschriften wie Gesetze und Verordnungen durch Normung zu untersetzten, wie die Beispiele HOAI mit DIN 276 oder die Landesbauordnung mit der Liste der Technischen Baubestimmungen zeigen. Nach dem normenpolitischen Konzept der Bundesregierung soll diese Form der Regelsetzung zukünftig eher verstärkt werden und Normung als Basis der wirtschaftlichen Entwicklung und Innovation dienen. Aber nicht nur öffentlich-rechtlich, sondern auch privatrechtlich bilden DIN-Normen einen Maßstab für einwandfreies technisches Handeln. DIN-Normen stehen jedermann zur Anwendung frei. Das heißt, man kann sie anwenden, muss es aber nicht. DIN-Normen werden verbindlich durch Bezugnahme, z. B. in einem Vertrag zwischen privaten Parteien oder eben in Gesetzen und Verordnungen. Der Vorteil der einzelvertraglich vereinbarten Verbindlichkeit von Normen liegt darin, dass sich Rechtsstreitigkeiten von vornherein vermeiden lassen, weil die Normen eindeutige Festlegungen sind. Auch in den Fällen, in denen DIN-Normen von Vertragsparteien nicht zum Inhalt eines Vertrages gemacht worden sind, dienen DIN-Normen im Streitfall als Entscheidungshilfe. Hier spricht der Beweis des ersten Anscheins für den Anwender der Norm in dem Sinne, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat. Die Kenntnis zumindest über die wichtigsten DIN-Normen ist daher unabdingbares Rüstzeug für alle Architektinnen und Architekten.

                Jochen Stoiber / 01.01.2019

                Ihr Ansprechpartner in der Landesgeschäftsstelle

                Jochen Stoiber (Architekt)

                Jochen Stoiber

                Architekt

                Tel: 0711 / 2196-148

                jochen.stoiber@akbw.de

                IFBau-Seminare

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                mehr 25.04.2019

                Vertrag und Normung - Deutscher Baugerichtstag 2018

                Am 4. und 5. Mai werden sich in Hamm zehn Arbeitskreise mit verschiedenen Aspekten des rechtlichen Rahmens für die Bauprojekten Beteiligten ...
                mehr 07.03.2018
                Normung vor Gericht

                Normung vor Gericht

                Die zunehmende Kluft zwischen Normen des DIN e.V. bzw. anderer technischer Regelwerke und den im juristischen Sinne relevanten ...
                mehr 01.07.2016

                Ansprechpartner/-innen

                • Landesgeschäftsstelle
                • Institut Fortbildung Bau
                • Haus der Architekten

                Baukultur

                • App: Architekturführer
                • Architektur macht Schule
                • Architekturpreise
                • Beispielhaftes Bauen
                • Innenarchitektur
                • Landschaftsarchitektur
                • Stadtplanung
                • Tag der Architektur

                Planung

                • Barrierefreies Bauen
                • Bauen im Bestand
                • Energieeffizientes Bauen
                • Nachhaltiges Bauen
                • Sachverständigenwesen

                Berufspolitik

                • HOAI-Diskussion
                • Stellungnahmen
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                Fortbildung

                • Alle anerkannten Fortbildungen
                • Fortbildungspflicht
                • Informationen für Bildungsträger
                • Informationen für Mitglieder

                Institut Fortbildung Bau

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                • IFBau für AiP und SiP
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