Im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB treten zum 1. Januar 2018 erhebliche Änderungen des Bau- und Architektenvertragsrecht in Kraft. Aufgrund der Änderungen war es notwendig auch die Orientierungshilfen zum Architektenvertrag anzupassen.
Die neuen Orientierungshilfen gelten für Verträge, die im neuen Jahr geschlossen werden. Sie finden diese hier zum Download als Textdatei zur Weiterbearbeitung:
Merkblatt Nr. 400 mit den Teilen 400-1 und 400-2
Eine ausführliche Erläuterung zu den Neuerungen des Bau- und Architektenvertragsrechts finden Sie in unserem
Merkblatt Nr. 400-3: Neues Bau- und Architektenvertragsrecht 2018
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Jochen Stoiber
Architektur und Medien
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