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                Bauvorschriften und Vordrucke in BW

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                Seit der letzten Regierungsumbildung im Jahr 2016 ist in Baden-Württemberg das neu gebildete Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau nun (wieder) sowohl Aufsichtsministerium für den Berufsstand als auch zuständig für fast alle Bereiche des Bauens - von der Landes- und Regionalplanung über Städtebauförderung, Stadtentwicklung und Baukultur, Wohnungsbau, Denkmalschutz und Denkmalpflege bis zum Baurecht mit Brandschutz und insofern Oberste Baurechtsbehörde für Baden-Württemberg. Lediglich für die Bereiche Standsicherheit und Schutz baulicher Anlagen sowie Bauarten und Bauprodukte ist das Umweltministerum die zuständige oberste Baurechtsbehörde.

                Das Wirtschaftsministerium infomiert auf seiner Homepage und bietet wichtige Informationen zum Download

                Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau - Bauen:

                Baurecht

                • Bauordnungsrecht

                Aktuelle Vorschriften im Bauordnungsrecht

                sowie die erforderlichen Formulare und Vorlagen für Anträge im Bauantragsverfahren oder Kenntnisgabeverfahren bei Bauvorhaben in Baden-Württemberg sind abrufbar im Bereich
                Vordrucke, Erlasse, Richtlinien, Vorschriften:

                Landesbauordnung - Vorschriften des Landesbaurechts

                • Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, ber. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2019 (GBl. S. 313)
                • EinMerkblatt der AKBW mit dem fortgeschriebenen Text der Landesbauordnung in der ab 1. August 2019 gültigen Fassung finden Siehier
                • Ein Merkblatt der AKBW als Gegenüberstellung der Änderungen zur bisherigen Fassung finden Sie als Synopse hier
                • Allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO), vom 5. Februar 2010, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 113)
                • Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums über das baurechtliche Verfahren (Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung - LBOVVO) vom 13. November 1995 (GBl. S. 794), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 113)

                Vordrucke im baurechtlichen Verfahren (Formulare)

                Verwaltungsvorschriftdes Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau über Vordrucke im baurechtlichen Verfahren (VwV LBO-Vordrucke) vom 25. Februar 2010 (GABl. S. 49), geändert durch VwV vom 3. März 2015 (GABl. 2015, S 82) - Az.: MVI 41-2600.0-9/129 -

                 

                (Sollte Ihr Browser das Laden und direkte Öffnen der im pdf-Format auf dem Ministeriumsserver liegenden Formulare nicht unterstützen, klicken Sie den Link mit der rechten Maustaste an und Speichern das Ziel bzw. den Link auf Ihrem Rechner, wo Sie die Datei dann mit Ihrem Standardprogramm öffnen können.) 

                • Anlage 1: Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 1 und 2 LBO
                • Anlage 2: Abbruch baulicher Anlagen - Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 3 LBO
                • Anlage 3: Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 52 LBO
                • Anlage 4: Antrag auf Baugenehmigung bzw. Bauvorbescheid nach § 49 bzw. 57 LBO
                • Anlage 5: Lageplan schriftlicher Teil (§ 4 LBOVVO)
                • Anlage 6: Baubeschreibung
                • Anlage 7: Technische Angaben über Feuerungsanlagen
                • Anlage 8: Angaben zu gewerblichen Anlagen die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen (§ 7 Abs. 2 LBOVVO)

                Gegebenenfalls direkt auf der Seite Vordrucke, Erlasse, Richtlinien, Vorschriften

                Hinweis: Die Verwaltungsvorschrift über Vordrucke im baurechtlichen Verfahren (VwV LBO-Vordrucke) wird nur noch auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau (www.wm.baden-wuerttemberg.de) in der amtlichen Fassung veröffentlicht und fortgeschrieben. Diese Veröffentlichung in einem elektronischen Speichermedium ersetzt die Veröffentlichung der Änderungen im amtlichen Bekanntmachungsblatt (vgl. Bekanntmachung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 2. Juni 2015 (GABl. S. 265)).

                Sonderbauverordnungen - Verwaltungsvorschriften - Richtlinien, Hinweise und Erlasse

                • Verordnung des Innenministeriums über Camping- und Zeltplätze (Campingplatzverordnung - CPlVO) vom 15. Juli 1984 (GBl.S.545, ber.1985 S.20), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 114)
                • Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Anforderungen an Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen (Feuerungsverordnung - FeuVO) vom 24. November 1995 (GBl. S. 806), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 114)
                • Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Garagen und Stellplätze (Garagenverordnung - GaVO) vom 7. Juli 1997 (GBl. S. 332), zuetzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 114) sowie
                • Verwaltungsvorschriftdes Ministeriums für Verkehr und Infrastrukturüber dieHerstellung notwendiger Stellplätze (VwV Stellplätze) vom 28. Mai 2015 - Az.: 41-2600.0-13/187 -
                • Verordnung des Wirtschaftsministeriums über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung - VkVO) vom 11. Februar 1997 (GBl. S. 84), zuetzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 114)
                • Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättVO - ) vom 28. April 2004 (GBl. S. 311, berichtigt S. 653), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 114), mit Begründung und Erläuterung
                • Verordnung des Mirtschaftsministeriums über elektrische Betriebsräume (EltVO) vom 28. Oktober 1975, zuetzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 114)
                • Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken und Zufahrten (VwV Feuerwehrflächen) vom 17. September 2012 (GABl. S. 859), gültig bis 28. November 2019; die Überarbeitung ist noch nicht abgeschlossen. Die Notwendigkeit, geeignete Aufstellflächen gemäß LBO-AVO § 2, Abs. 1 vorzusehen, besteht jedoch unabhängig davon weiterhin und die bisherige Fassung der VwV Feuerwehrflächen mag somit bis zum Inkrafttreten einer überarbeiteten Fassung im Sinne einer Regel der Technik gelten. (vgl. VwV TB A 2.2.1.1)
                • Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die brandschutztechnische Prüfung im baurechtlichen Verfahren (VwV Brandschutzprüfung) vom 17. September 2012 (GABl. S. 865 ), zuletzt geändert durch VwV vom 3. März 2015 (GABl. S. 82)
                • Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Brandverhütungsschau (VwV Brandverhütungsschau) vom 17. September 2012 (GABl. S. 863), zuletzt geändert durch VwV vom 3. März 2015 (GABl. S. 83)
                • Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise (HFHHolzR), Fassung August 2005
                • Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Industriebaurichtlinie - IndBauRL), Fassung Juli 2014 (GABl. 2014 S. 738)
                • Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinien - LAR) Fassung November 2006 (GABl. 2006 S. 859)
                • Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Lüftungsanlagen-Richtlinie - LüAR) (GABl. 2006, S. 836)
                • Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Systemböden (Systemböden-Richtlinie - SysBöR) (GABl. 2006, S. 834)
                • Hinweise des Wirtschaftsministeriums über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern und baulichen Anlagen entsprechender Zweckbestimmung vom 26. April 2007
                • Hinweise der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) Brandschutz zum Brandschutz bei der Unterbringung von Flüchtlingen vom 16. Oktober 2015
                • Grundsatzpapier: Brandschutzanforderungen im Bestand - Rechtslage; Ergebnisse der Interministeriellen Arbeitsgruppe Brandschutz im Bestand (IMA Brandschutz) vom 23. November 2017
                • Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über anerkannte Sachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht (Bausachverständigenverordnung- BauSVO), zuetzt geändert durch Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 114)
                • Bekanntmachung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über anerkannte Sachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen, incl. Sachverständigenliste, Stand: April 2019

                Technische Baubestimmungen

                Regeln der Technik, die dazu dienen, die Grundsatzanforderungen der Landesbauordnungen aus § 3 zu erfüllen, werden von den obersten Baurechtsbehörden als Technische Baubestimmungen bekannt gemacht und damit bauaufsichtlich eingeführt. Die Technischen Baubestimmungen sind von allen am Bau beteiligten Personen bei der Planung, Berechnung, Ausführung und baurechtlichen Überprüfung von baulichen Anlagen zu beachten. Von den in den Technischen Baubestimmungen enthaltenen Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregelungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die Anforderungen erfüllt werden.

                Die Bekanntmachung erfolgt über die Veröffentlichung der "Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - VwV TB" gemäß § 73a der LBO. Die VwV TB fasst nun die in der bisherigen, zum 31. Dezember 2017 außer Kraft getretenen "Liste der Technischen Baubestimmungen - LTB" enthaltenen Regelungen mit denjenigen zusammen, die bislang in den Bauregellisten des DIBt geführt wurden.  Soweit technische Regeln durch die Anlagen zur Liste geändert oder ergänzt werden, gehören auch die Änderungen und Ergänzungen zum Inhalt der Technischen Baubestimmungen. Wichtig ist jedoch, dass öffentlich-rechtlich die gesetzlichen Regelungen der Landesbauordnung zum Anwendungsbereich Vorrang vor den Normeninhalten haben.

                Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Technische Baubestimmungen

                Merkblatt Nr. 611 der Architektenkammer:
                VwV Technischen Baubestimmungen, Stand 1. Januar 2018

                Bautätigkeitsstatistik - Statistischer Erhebungsbogen

                Zur Feststellung des Umfangs, der Struktur und der Entwicklung der Bautätigkeit im Hochbau und zur Fortschreibung des Bestandes an Wohngebäuden und Wohnungen werden gemäß Hochbaustatistikgesetz laufend Erhebungen über die Bautätigkeit im Hochbau (Bautätigkeitsstatistik) als Bundesstatistik durchgeführt.

                Die statistischen Erhebungsbogen sind beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg unter "Bautätigkeitsstatistik-Online" im Internet eingestellt:https://www.statistik-bw.de/baut/
                Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zum Vollzug des Hochbaustatistikgesetzes (VwV-HBauStatG).

                Veröffentlichung und Bezug von Vorschriften

                Die Vorschriften sind im Original beim
                Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH
                Breitscheidstrasse 69, 70176 Stuttgart
                Tel. 0711-66601-30/31, Fax 0711-66601-34
                verlag spamgeschützt @ spamgeschützt staatsanzeiger.de
                zu beziehen oder im Buchhandel erhältlich.

                Im Internet besteht außerdem beim "Vorschriftendienst Baden-Württemberg" unter www.vd-bw-neu.de die Möglichkeit, Gesetze und Verordnungen im Abonnement online zu beziehen und zu recherchieren.

                Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg

                Außerdem stehen Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Baurecht auch bei der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg sowie weiterer Rechtsbereiche des Baunebenrechts - einschließlich Bundesvorschriften und weiterer relevanter technischen Regeln und Richtlinien - zum Abruf zur Verfügung.

                Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg, Rubrik Vorschriften:
                z.B.:
                - Baurecht
                - Arbeitsschutzrecht

                Gesetze und Vorschriften des Bundes

                Gesetze und Verordnungen des Bundes lassen sich im Internet auf der Seite www.gesetze-im-internet.de
                - einem Service des Bundesministeriums der Justiz als gemeinsames Projekt mit der juris GmbH -
                recherchieren und sowohl als html- als auch pdf-Dokument beziehen, wie z.B.

                • das Baugesetzbuch BauGB (als pdf-download)
                • die Baunutzungsverordnung - Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke - BauNVO (als pdf-Download)
                • die Planzeichenverordnung - Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts - PlanZV (als pdf-Download)

                aber auch die energierechtlichen Vorgaben wie

                • das Erneuerbare-Energien-Gesetz - Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien - EEG (als pdf-Download)
                • das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz - Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich - EEWärmeG (als pdf-Download)
                • Energieeinsparungsgesetz - Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden - EnEG (als pdf-Download)
                • Energieeinsparverordnung - Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden - EnEV (als pdf-Download)

                Neufassung des Baugesetzbuch'

                Am 10. November wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 72/2017 die Neufassung des Baugesetzbuchs (BauGB) vom 3. November 2017 veröffentlicht.

                Diese Bekanntmachung umfasst den Wortlaut des Gesetzes in der seit dem 1. Oktober 2017 geltenden Fassung, wie er sich aus den 21 Änderungen seit der letzten Gesamtveroffentlichung des BauGB vom 23. September 2004 ergibt. Die letzte inhaltliche Änderung war der am 29. Juli 2017 in Kraft getretenen Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH bietet im Internet unter www.bgbl.de über den kostenlosen Bürgerzugang eine unentgeltliche Nur-Lese-Version an.

                Als nichtamtliche Ausgabe ist das Baugesetzbuch auch im Internet abrufbar:
                https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug.

                Neufassung der Baunutzungsverordnung

                Am 29. November 2017 wurde im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 75 die Neufassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bekannt gemacht. Die Veröffentlichung vom 21. November 2017 beinhaltet den Wortlaut der Baunutzungsverordnung in der seit dem 1. Oktober 2017 geltenden Fassung, wie er sich ergibt aus

                • der Bekanntmachung der Verordnung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132),
                • dem am 29. September 1990 in Kraft getretene Gesetz vom 23. September 1990 in Verbindung mit Anlage I Kapitel XIV Abschnitt II Nummer 2 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1124),
                • dem am 1. Mai 1993 in Kraft getretenen Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466),
                • dem am 20. September 2013 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548)
                • und dem am 13. Mai 2017 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057).

                Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH bietet im Internet unter www.bgbl.de über den kostenlosen Bürgerzugang eine unentgeltliche Nur-Lese-Version an.

                Als nichtamtliche Ausgabe ist das Baugesetzbuch auch im Internet abrufbar:
                https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo.

                Jochen Stoiber / 01.07.2017

                Ihr Ansprechpartner in der Landesgeschäftsstelle

                Jochen Stoiber (Architekt)

                Jochen Stoiber

                Architekt

                Tel: 0711 / 2196-148

                jochen.stoiber@akbw.de

                Inkrafttreten und Übergangsregelung der LBO-Novelle 2019

                Die Neuregelungen traten zum 1. August 2019 in Kraft. Es gilt "Die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingeleiteten Verfahren sind nach den bisherigen Verfahrensvorschriften weiterzuführen. Die materiellen Vorschriften dieses Gesetzes sind in diesen Verfahren nur insoweit anzuwenden, als sie für den Antragsteller eine günstigere Regelung enthalten als das bisher geltende Recht."

                Verwaltungsvorschriften
                und Vordrucke

                • Seit 1. Januar 2018 gültig: VwV Technische Baubestimmungen
                • Vorgaben für KFZ-  und Fahrrad-Stellplätze: VwV Stellplätze
                • Flächen für die Feuerwehr: VwV Feuerwehrflächen
                • Baurechtliches Verfahren:
                  Formulare und Vordrucke
                • Beantragung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
                • Bauleitererklärung

                Bauleiterbestellung und Bauleitererklärung

                Die Baurechtsbehörden können für die Errichtung von bestimmten Gebäuden vom Bauherrn verlangen, dass er einen Bauleiter gemäß Landesbauordnung beauftragt. Einheitliche Formulare für dessen Bestellung gibt es in Baden-Württemberg jedoch nicht.

                mehr01.07.2017
                1

                AAB-Antrag

                Im baurechtlichen Verfahren sind Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen soweit erforderlich explizit parallel zur Baugenehmigung zu beantragen.

                mehr30.06.2017
                1

                Vorschriften für Feuerwehrflächen

                Sofern der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr vorgesehen ist, sind als Voraussetzung dafür geeignete Aufstellflächen vorzusehen und zugänglich zu halten.

                mehr28.11.2019
                1

                Aktuelle Bauantragsformulare im Onlinebezug

                Vordrucke im baurechtlichen Verfahren aktuell als Dateien im pdf-Format zum Herunterladen

                mehr17.10.2019

                Aktuelle Vorschriften

                des Landesbaurechts als Merkblätter der Architektenkammer im pdf-Format

                Baurecht in der Datenbank Broschüren und Merkblätter

                Ansprechpartner/-innen

                • Landesgeschäftsstelle
                • Institut Fortbildung Bau
                • Haus der Architekten

                Baukultur

                • App: Architekturführer
                • Architektur macht Schule
                • Architekturpreise
                • Beispielhaftes Bauen
                • Innenarchitektur
                • Landschaftsarchitektur
                • Stadtplanung
                • Tag der Architektur

                Planung

                • Barrierefreies Bauen
                • Bauen im Bestand
                • Energieeffizientes Bauen
                • Nachhaltiges Bauen
                • Sachverständigenwesen

                Berufspolitik

                • HOAI-Diskussion
                • Stellungnahmen
                • Wohnungsbau

                Fortbildung

                • Alle anerkannten Fortbildungen
                • Fortbildungspflicht
                • Informationen für Bildungsträger
                • Informationen für Mitglieder

                Institut Fortbildung Bau

                • Online-Seminare
                • ESF Fachkursförderung
                • IFBau für AiP und SiP
                • IFBau Seminar-Suche
                • Teilnahmebedingungen
                • Veranstaltungsorte
                • Zusatzqualifizierungen, Lehrgänge

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                • Kammergruppen

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                • Berufsrecht
                • Gesellschaftsrecht
                • Datenschutz / DSGVO für Architekten
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                Service

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                • Fachlisten: Abruf von ...
                • Für AiP und SiP
                • Für Bauherrinnen und Bauherren
                • Für Mitglieder
                • Für Planer und Planerinnen
                • Für die Presse
                • Rahmenvereinbarungen
                • Weltweit: Auslandsmärkte

                Datenbanken

                • Architektenliste / Fachlisten
                • Beispielhaftes Bauen
                • Büroverzeichnis Architektenprofile
                • Broschüren und Merkblätter
                • Kleinanzeigen
                • Veranstaltungskalender

                Architektenkammer Baden-Württemberg

                Danneckerstraße 5470182 StuttgartTelefon: 0711-2196-0Telefax: 0711-2196-101E-Mail: info@akbw.de
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