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              Feuerwehrhaus Plieningen; Architektur 109, Arnold + Fentzloff Architekten BDA, Stuttgart; Foto Dietmar Strauß

              Vorschrift für Feuerwehrflächen gültg seit 29. November 2012

              Feuerwehrhaus Plieningen; Architektur 109, Arnold + Fentzloff Architekten BDA, Stuttgart; Foto Dietmar Strauß
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              • VwV Feuerwehrflächen
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              Das Bauordnungsrecht hat die Vermeidung von Gefahren zum Inhalt, die bei der Errichtung und dem Betrieb baulicher Anlagen entstehen können. Daher stellt die Landesbauordnung insbesondere auch an den Brandschutz von Gebäuden besondere Anforderungen.Die technischen Detailregelungen zur Umsetzung werden in Baden-Württemberg jedoch nach wie vor in der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung LBOAVO getroffen. Diese fordert u.a. geeignete Flächen für die Feuerwehr, sofern eine Rettung über Rettungsgeräte der Feuerwehr als zweiter Fluchtweg vorgesehen ist.

              Die Landesbauordnung fordert für jede Nutzungseinheit in jedem Geschoss mit Aufenthaltsräumen grundsätzlich mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege (§ 15 Abs. 3 LBO). Der zweite Rettungsweg kann, sofern er nicht baulich als Treppe ausgeführt ist, nach § 15 Abs. 5 LBO auch über eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit führen.
              Sind tragbare Leitern als Rettungsgeräte vorgesehen, so sind die nach § 2 LBO-AVO notwendigen Zu- und Durchgänge und die erforderlichen Stellflächen in geeigneter Weise vorzusehen und ständig freizuhalten.
              Sind Hubrettungsfahrzeuge als Rettungsgeräte erforderlich, so sind die nach § 2 LBO-AVO notwendigen Zu- und Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen vorzusehen, zu kennzeichnen und ständig freizuhalten.

              Die ordnungsgemäße Herstellung dieser Flächen und deren Erreichbarkeit sind über die LBO-AVO hinaus in der "Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über Flächen für Rettungsgeräte der Feuerwehr auf Grundstücken und Zufahrten (VwV Feuerwehrflächen)" geregelt. Deren aktualisierte Fassung vom 17.09.2012 – Az.: 41-2611.2/90 – ist gerade neu im Gemeinsamen Amtsblatt am 28.11.2012 (GABl. Nr. 13, S. 859) veröffentlicht worden und am Tag danach in Kraft getreten.

              Die Neuausgabe der VwV Feuerwehrflächen stellt eine komplette Überarbeitung der praktisch unverändert aus den 80er-Jahren stammenden Verwaltungsvorschrift dar. Dabei wurden insbesondere durch umfangreiche redaktionelle Ergänzungen die Verständlichkeit verbessert und die Anforderungen präziser erläutert. So wird nun z.B. konsequent differenziert zwischen den Anforderungen für Stellflächen, die dem Einsatz von tragbaren Rettungsgeräten dienen, und denen für Aufstellflächen, die für den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen vorgesehen sind.Die bisherigen Regelungen wie beispielsweise die geometrischen Anforderungen wurden jedoch materiell-inhaltlich unverändert übernommen.

              Die neue VwV Feuerwehrflächen fordert jedoch auch, die geeignete Gestaltung des öffentlichen Verkehrsraums und dessen Übergang zu den für die Feuerwehr auf dem Grundstück erforderlichen Flächen zu berücksichtigen! Außerdem sollen nun über die nach LBO-Verfahrensverordnung erforderlichen Angaben zu Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen im Lageplan auch die Zu- und Durchgänge und die Stellflächen für tragbare Rettungsgeräte dargestellt werden, ebenso wie die im öffentlichen Raum liegenden Flächen für die Feuerwehr. Alle Darstellungen sollen im Lageplan in einer geeigneten Genauigkeit vermaßt sein.

              Die VwV Feuerwehrflächen als AKBW-Merkblatt im pdf-Format zum Download

              Verwaltungsvorschriften zum Bauordnungsrecht werden im Gemeinsamen Amtsblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht und im Internet unter http://www.vd-bw.de einsehbar. Das Gemeinsame Amtsblatt (GABl.) kann beim Verlag Staatsanzeiger fürBaden-Württemberg GmbH (Tel.: 0711/66601-30, Fax: 0711/66601-34) bezogen werden. Der Text der Vorschriften ist auch im Internet beim zuständigen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur abrufbar unter
              http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de > Infrastruktur - Planen und Bauen > Planungs- und baurechtliche Vorschriften, Erlasse und Hinweise> Verwaltungsvorschriften

              Service

              Dokumente zum Landesbaurecht

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              Jochen Stoiber / 29.11.2012

              Ihr Ansprechpartner in der Landesgeschäftsstelle

              Jochen Stoiber (Architekt)

              Jochen Stoiber

              Architekt

              Tel: 0711 / 2196-148

              jochen.stoiber@akbw.de

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              • Energieeffizientes Bauen
              • Nachhaltiges Bauen
              • Sachverständigenwesen

              Berufspolitik

              • HOAI-Diskussion
              • Stellungnahmen
              • Wohnungsbau

              Fortbildung

              • Alle anerkannten Fortbildungen
              • Fortbildungspflicht
              • Informationen für Bildungsträger
              • Informationen für Mitglieder

              Institut Fortbildung Bau

              • After-Work Seminare
              • ESF Fachkursförderung
              • IFBau für AiP und SiP
              • IFBau Seminar-Suche
              • Teilnahmebedingungen
              • Veranstaltungsorte
              • Zusatzqualifizierungen, Lehrgänge

              Kammerorgane

              • Kammerwahlen 2018
              • Gremien
              • Kammergruppen

              Recht

              • Architektengesetz und Kammerordnungen
              • Berufsrecht
              • Gesellschaftsrecht
              • Datenschutz / DSGVO für Architekten
              • Planungs- und Baurecht
              • Privates Baurecht, VOB/B
              • Steuerrecht
              • Vergabe und Wettbewerb

              Service

              • Bauantrag: Formulare, Vorschriften
              • Büroberatung
              • Fachlisten: Aufnahme in ...
              • Fachlisten: Abruf von ...
              • Für AiP und SiP
              • Für Bauherrinnen und Bauherren
              • Für Mitglieder
              • Für Planer und Planerinnen
              • Für die Presse
              • Rahmenvereinbarungen
              • Weltweit: Auslandsmärkte

              Datenbanken

              • Architektenliste / Fachlisten
              • Beispielhaftes Bauen
              • Büroverzeichnis Architektenprofile
              • Broschüren und Merkblätter
              • Kleinanzeigen
              • Veranstaltungskalender

              Architektenkammer Baden-Württemberg

              Danneckerstraße 5470182 StuttgartTelefon: 0711-2196-0Telefax: 0711-2196-101E-Mail: info@akbw.de