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      Die Barrierefreiheit!

      Was bei neuen Gebäuden von Beginn an in der Planung inbegriffen ist, gestaltet sich bei Denkmalen als komplexe Herausforderung: die Barrierefreiheit. Architekt Wolfgang Metzger, Mitglied des Vorstands der Kammergruppe Ravensburg und Organisator der Veranstaltung, begrüßte die Gäste im voll besetzten Kornhaussaal. Der Veranstaltungsort fügte sich passend ins Thema: Der Kornhaussaal selbst ist denkmalgeschützt. Die Referentin Isabella Bailly ist Architektin und in der Denkmalpflege der Stadt Friedrichshafen tätig – das Thema „Barrieren überwinden am und im Denkmal. Herausforderung und Chance für den Umgang mit Kulturdenkmalen“ ist ihr täglich Brot.

      Personen mit Einschränkungen müssen sich gleichberechtigt in und an einem Gebäude bewegen können - dies fordert schon das Grundgesetz. Gleichberechtigt bedeutet deshalb, dass separate Hintereingänge oder ähnliches nicht den Anforderungen an Barrierefreiheit gerecht werden. Auch bekannte Denkmale wie Notre Dame, der Eiffelturm oder der Fernsehturm Stuttgart haben diesen Ansprüchen zu genügen. Vor allem Welterbestätten müssen für jeden erreichbar sein. Bailly nannte hier den Kölner Dom, die Zeche Zollverein in Essen oder - um in der Gegend zu bleiben: die Insel Reichenau und die Pfahlbauten Uhldingen. Auch öffentliche Gebäude, wie etwa Rathäuser, sind oft denkmalgeschützt, müssen aber unabhängig von den baulichen Voraussetzungen für jeden uneingeschränkt erreichbar sein.

      Barrierefreiheit ist dabei nicht nur ein Thema für Menschen, die im Rollstuhl sitzen. Auch Personen mit Seh- und Höreinschränkungen müssen in die Überlegungen mit einbezogen werden. Maßgebend ist das Denkmalschutzgesetz des jeweiligen Landes - ein barrierefreier Parkplatz und ein barrierefreies WC sind zum Beispiel zwingend erforderlich. "Am Denkmal kann man nicht üben," verdeutlichte Bailly die Herausforderung, gab aber Tipps für den Umgang mit der Denkmalbehörde. Besonders wichtig ist der Nachweis, dass der Eigentümer sich mit der Thematik befasst hat und welche Lösungen gefunden wurden. Daneben wies die Expertin daraufhin, die wirtschaftliche Zumutbarkeit zu beachten: Zuschüsse werden nur gewährt, wenn die Finanzierung gesichert ist. Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude werden von der Behörde unterstützt - das Gespräch sollte so früh wie möglich gesucht werden. Der Vortrag Baillys eröffnete den anwesenden Gästen interessante Perspektiven auf ein in Zukunft stetig wichtiger werdendes Thema.

      Von Franziska Baar / 29.07.2019

      Vorsitzender der Kammergruppe

      Dipl.-Ing. (FH) Frieder Wurm,
      Freier Architekt

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