Prämiert beim Beispielhaften Bauen: LOGL Kompetenzzentrum, Weil der Stadt | lohrmannarchitekten bda, Stuttgart | Kunst am Bau: Lars Zech Sculptor, Gechingen | Foto: Volker Schrank
"Es gilt nicht, dass wir eine funktionierende Wirtschaft brauchen, um uns Umweltschutz leisten zu können – es ist gerade andersrum." Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer
Schwerpunktthema der Doppelausgabe im Januar/Februar ist die 51. Landesvertreterversammlung in Straßburg, die mit einer Resolution zum klimagerechten Bauen und zum Bauen im Bestand abschloss. AKBW-Präsident Markus Müller begründete den Tagungsort leidenschaftlich: „Aus Sicht unseres Berufsstands schleift die EU eine um die andere Regelung. Aber oft wird übersehen, dass auch wir unsere Hausaufgaben nicht machen. Wenn Deutschland doppelt so hohe Baukosten hat wie das Nachbarland Frankreich, muss dies Gründe haben jenseits der EU oder ihrer Rechtssetzung.“
Die 51. Landesvertreterversammlung der AKBW hat am 15. und 16. November 2024 in Straßburg Änderungen der Beitragsordnung und der Gebührenordnung beschlossen. Diese treten am 1. Januar 2025 in Kraft und sind auf der Seite "Amtliche Bekanntmachungen" veröffentlicht.
Was bleibt von 2024? Hauptgeschäftsführer Hans Dieterle lässt im Gespräch mit Pressesprecherin Gabriele Renz das Jahr Revue passieren und blickt dabei zurück auf viele „Bergspitzen“, aber auch reichlich Kammeraktivitäten, die im Nebel des Alltags stattfinden.
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Am 17. Dezember hat das Kabinett die Reform der Landesbauordnung (LBO) in den Landtag eingebracht. Städtetag und Architektenkammer Baden-Württemberg fordern Verbesserungen bei der Genehmigungsfiktion. „Die vorgesehene Gestaltung kann für Bauherrinnen und Bauherren ruinöse Folgen haben, die von keiner Versicherung gedeckt sind“, warnt AKBW-Hauptgeschäftsführer Hans Dieterle.
Keine de facto Abschaffung der mittelstandsfreundlichen, losweisen Vergabe beim Planen und Bauen! Unterzeichnen Sie hier die Petition für den Erhalt der losweisen Vergabe. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesarchitektenkammer.
5.000 Schülerinnen und Schüler widmen sich im laufenden Schuljahr der Wettbewerbsaufgabe „Kleine Bauten – große Wirkung!“ Auf einer Grundfläche von rund 25 Quadratmetern erarbeiten sie eine qualitätvolle Architektur, die gleichermaßen dem Klima wie der Gesellschaft zugute kommt: ein Kiosk, ein Pavillon oder auch eine Weihnachtskrippe... Wir wünschen allen großen und kleinen Baumeister:innen frohe Feiertage!
Bei Abschluss eines Generalplanervertrages drohen erhebliche Risiken. Worauf ist zu achten? Welche Fallen gibt es? Wo stecken die größten Haftungsrisiken?
Der Kerngedanke liegt darin, in der frühen Projektphase eng am Bedürfnis der späteren Nutzer:innen oder Kund:innen zu arbeiten, bevor in weitere Leistungsphasen investiert wird.