Recht

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Durch Gesetz ist der Architektenkammer die Aufgabe zugewiesen, ihre Mitglieder in allen Fragen der Berufsausübung zu beraten und die Erfüllung der Berufspflichten ihrer Mitglieder zu überwachen. In der Landesgeschäftsstelle stehen vier Juristen zur Verfügung, die in den relevanten Rechtsbereichen telefonisch und gegebenenfalls auch in einem persönlichen Gespräch Auskunft geben. Die Palette der Rechtsgebiete, in denen beraten werden kann, ist weit gefächert.

Architektengesetz, Kammerordnung


Überblick über die Rechtsgrundlagen der Berufsausübung für Architekten und Stadtplaner

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Vergabe und Wettbewerb


Hier finden Sie Informationen und Unterlagen zur Vergabe von Planungsaufträgen und Wettbewerben, Ansprechpartner, aktuelle Ausschreibungen und ein Wettbewerbsarchiv.

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Honorar- und Vertragsrecht


Auf der Seite Honorar- und Vertragsrecht erhalten Sie weiterführende Informationen zum Thema

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Haftung und Urheberrecht


Informationen von der gesamtschuldnerischen Haftung über die Miturheberschaft bis zum Versicherungsschutz

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Berufsrecht


Das Architektengesetz regelt unter anderem den Schutz der Berufsbezeichnung Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt sowie Stadtplaner. In der Berufsordnung sind die Berufspflichten aufgeführt, die der Architekt bei seiner beruflichen Tätigkeit beachten muss.

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Steuerrecht


Auf dieser Seite sind steuerliche Informationen, die für den Betrieb eines Architekturbüros wichtig sind, aufgeführt.

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Privates Baurecht, VOB/B


Um ein mangelfreies Architektenwerk erstellen zu können, müssen Verträge mit den Handwerkern und Bauunternehmern geschlossen werden. Der Architekt bereitet die Bauverträge vor. Insbesondere muss er hier ein umfassendes Wissen über die VOB/B haben.

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Öffentliches Bau- und Planungsrecht


Auf dieser Seite werden Hinweise und Kommentierungen zu den öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung, der Landesbauordnung und anderen wichtigen Bestimmungen gegeben.

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Honorareinzugsstelle für Architekten


Auf dieser Seite erhalten Sie weiterführende Informationen zum Thema

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Schlichtungsausschuss

Aufgabe des Schlichtungsausschusses ist „die gütliche Regelung von Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern sowie zwischen diesen und auswärtigen Architekten und Stadtplanern oder Dritten".

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Publikationen und Buchbesprechungen


Hier finden Sie einfache Hinweise auf Neuerscheinungen und ausführliche Buchbesprechungen

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Aktuelle Beiträge

Berufsgerichtsverfahren


Besteht der Verdacht einer berufswidrigen Handlung gegen ein Kammermitglied, wird durch eine Anzeige ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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Honorarordnung ist zwingendes Preisrecht


Im Rahmen der Serie "Architektenvertrag in der Grauzone" hat Rechtsanwalt Friedrich-Karl Scholtissek, Hamburg, in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 22.07.2011 einen sehr überzeugenden Artikel geschrieben. Mit Zustimmung des Autors haben wir den Text übernommen.

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Generalplanervertrag – Ein Leitfaden für Architekten


Die gemeinsam von der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, der Bayerischen Architektenkammer und der Architektenkammer Baden-Württemberg herausgegebene Broschüre „Der Generalplanervertrag“ liegt in dritter Auflage vor.

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Architektenrecht


In der 6. Auflage sind in diesem Werk, das man mit Recht als ein Praxishandbuch für Architekten bezeichnen kann, die Kernthemen Honorar und Haftung grundlegend überarbeitet.

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15.02.2012

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im Geschäftsbereich Recht und Wettbewerb

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IFBau Fortbildungsprogramm


Seminar-Suche

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Fortsetzung ab März 2012: Themenwissen Nachhaltigkeit


Ab März startet die aktuelle Staffel der Ausbildung zum Themenwissen Nachhaltigkeit (DGNB). Die "Variablen Module" bieten ein modular buchbares Grundwissen als Kompetenzbildung im Bereich der Zertifizierungssysteme.

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Weitere Beiträge

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Geht es um die erfolgreiche Bearbeitung und Realisierung eines Bauprojekts, nehmen die Ermittlung, Kontrolle und Steuerung von Kosten einen ... mehr

Für AiP und SiP

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Informationen rund um die berufspraktische Tätigkeit von Absolventen aller Fachrichtungen zu Voraussetzungen der Eintragung, Antrag, ... mehr

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