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> Serviceangebot der AKBW
> Baurecht und Honorar
Verjährung von Honoraransprüchen
Bis zum Jahresende noch Honoraransprüche sichern.
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Änderungen im Denkmalschutz 2005
Mit in Kraft treten des Verwaltungsstrukturreform- Gesetzes am 1. Januar 2005 wurde das Landesdenkmalamt in Baden-Württemberg aufgelöst
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Änderung der Schwellenwerte
Die von der EU-Kommission festgesetzten neuen EU-Schwellenwerte gelten ab 01.01.2010.
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Strategie Planungsvertragsrecht
Die unangemessene Haftungs- und Risikoverteilung zwischen Planern und Bauausführenden muss verändert werden.
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Keine Privilegierung der VOB/B
Hinweise der Architektenkammer sowie Landesvereinigung Bauwirtschaft zur Vertragsgestaltung und Anwendung der VOB/B.
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Auf einen Blick
Seminare und Informationsangebote zur neuen HOAI
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ARGE Baurecht
Architekt haftet für unrichtige Bautenstandsberichte
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Aktualisierung der RifT 2009
Nach der Novelle der HOAI wurden auch die Richtlinien der staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung zur Beteiligung freiberuflich Tätiger angepasst
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Die neue HOAI
trat am 18. August 2009 in Kraft: europafest, schlanker, und mit linear um 10 Prozent erhöhten Honoraren. Es ist ein Sonderdruck erschienen
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Inkrafttreten der HOAI
am 18. August 2009!
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Architektenhaftung bei der Rechtsprechung
Die AG für Bau- und Immobilienrecht hat auf eine Umsatzsteuerfalle hingewiesen, die sich für den Architekten als Haftungsfalle erweisen kann.
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LBO-Entwurf
Der Entwurf zur Novelle der Landesbauordnung ist in der Anhörung.
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Baugruppen
Mit einem neuen Urteil erleichtert das
Landesberufsgericht für Architekten die Tätigkeit der Baugruppen
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Registerauszüge nicht nötig
Inkraftreten des Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse - neue Regelung bei Auszügen aus dem Gewerbezentralregister in Vergabeverfahren
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Änderung der Schwellenwerte
Zum 1. Januar 2008 ändern sich die Schwellenwerte, ab denen europaweit auszuschreiben ist
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Im Interesse der Mitglieder
Gegen den Missbrauch der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung
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Urteil VGH Baden-Württemberg
Zusammenfassung örtlicher Bauvorschriften und Bebauungsplan zur Satzung
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Recht: Beratung für Mitglieder
Mitglieder können sich in allen für ihre Tätigkeit relevanten Rechtsbereichen beraten lassen
Bauvorlageberechtigung
Bauvorlageberechtigung auch bei Bauvorbescheiden sowie bei Nutzungsänderungen, Erweiterungsbauten und Umbauten erforderlich
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Neues Wohnungseigentumsgesetz stärkt Eigentümer
Das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist am 01.07.2007 in Kraft getreten.
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Muss der Architekt Rechtsfragen klären?
Die Klärung schwieriger Rechtsfragen kann von einem Architekten nicht verlangt werden.
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Gütesiegel: Präqualifikation
Verfahren zur Prüfung von Eignungsnachweisen
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Honorarrecht für Architekten
Broschüre der AK Niedersachsen - kostenlos zum downloaden
Fachkundiger Auftraggeber darf nicht rügen
Auf eine fehlende Prüfbarkeit kann sich nicht berufen, wer auf Grund der eigenen Fachkunde Kenntnisse über die Abrechnungsgrundlagen hat.
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Verjährungsrisiko
Verjährungsrisiko bei mündlichen Architektenverträgen
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HOAI-Angebote bei eBay
HOAI gilt auch bei eBay-Angeboten
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Neue Hinweise: Erstellung der Architektenrechnung
Neue verpflichtende Hinweise für die Erstellung von Architektenrechnungen
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Berichtigung von fehlerhaften Rechnungen
Eine Handlungsempfehlung für die Praxis der Rechnungsprüfung für Architekten
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Wissenswertes aus dem Bereich der Umsatzsteuer
Information bzw. Hinweis für Architekten zum Thema:
Umkehr der Steuerschuldnerschaft
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Architektenwettbewerb
Wann besteht ein "wichtiger Grund" für den Auslober, keinen nachfolgenden Auftrag zu vergeben?
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Ausschreibungen von Ingenieurleistungen
Immer wieder taucht das Problem auf, dass auch Architekten Ingenieurleistungen ausschreiben. Hiervon ist dringend abzuraten.
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Legislativpaket im Amtsblatt veröffentlicht
Legislativpaket öffentliches Auftragswesen im Amtsblatt L 134 der EU veröffentlicht und damit in Kraft getreten.
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Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG)
Justitzvergütungs- und Entschädigungsgesetz als Grundlage der gerichtlichen Sachverständigenhonorierung zum 01.07.2004 in Kraft getreten.
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Europarechts- anpassungsgesetz Bau
Das EAG Bau wurde am 30.06.2004 verkündet und tritt am 20.07.2004 in Kraft.
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SiGeKo: Honorar nicht nach HOAI
Erstmalig wurde über die Vergütung des SiGeKo richterlich entschieden.
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Honorarschlussrechnung
Einwendungen gegen Prüffähigkeit muss AG innerhalb einer Frist von 2 Monaten vorbringen.
BGH entscheidet zu § 10 Abs. 3a HOAI
Anrechenbarkeit der vorhandenen Bausubstanz ist auch ohne schriftliche Vereinbarung möglich.
Architekt und Baugrund-Gutachten
Haftung bei fehlender Aufklärung über den Baugrund.
Erhöhte Prüfanforderung
Die Ausschreibung von Architektenleistungen durch Kommunen ist wettbewerbswidrig, wenn sie den Eindruck der HOAI-Unterschreitung erweckt
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Änderung der Berufsordnung
Die von der Landesvertreterversammlung 2008 verabschiedete Berufsordnung ist zum 01.04.09 in Kraft getreten.
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Umsetzung der Energieeinsparverordnung in BW
Neue EnEV-DVO regelt ab 1.12.09 die Durchführung und Nachweiserstellung durch LBO-Planverfasser und damit auch Ausstellerberechtigungen nach §21 EnEV
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Vom Umgang mit EnEV und EWärmeG
Ergebnisse der 63. Baurechtsreferenten- besprechung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg
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Haftpflichtversicherung für Architekten
Die Änderung der Berufsordnung zum Mindestversicherungsschutz ist am 1. Januar 2009 in Kraft getreten
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Novellierung der Landesbauordnung 2004
Anpassung bei Barrierefreien Anlagen und Barrierefreie Erreichbarkeit von Wohnungen eines Geschosses in Wohngebäuden ab 5 Wohnungen seit 1.1.2009
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Energieagenturen
„Klimaschutz geht uns alle an!“
Klimaschutzagenturen in Tübingen und Reutlingen gegründet.
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Mindestangaben für homepages
Das seit 1.3.2007 gültige Telemediengesetz TMG schreibt die Pflichten des Teledienstgesetzs für Inhaber von Internetseiten fort.
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GmbH
Geschäftsführer haftet für pünktliche Zahlung der SV-Beiträge
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Honorierung von Leistungen nach der EnEV
Empfehlungen des BAK-Ausschusses HOAI und des AHO
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Sachverständigenwesen
"Das Sachverständigenwesen in Europa - Aktuelle Fragen und Antworten"
Hier können Sie die Broschüre über die obige Studie kostenlos herunterladen.
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Planverfasser und Bauvorlagerecht
Wer darf in Baden-Württemberg Bauanträge einreichen und Planvorlagen in Genehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren erstellen?
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Richtig Rechnungen stellen
Vorsteuerabzug nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
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Vergütung von SiGeKo-Leistungen
Aufgrund fehlender ausreichend verlässlicher Honorarvorschläge empfiehlt sich für die Vergütung der Leistungen nach BaustellV die Einzelkalkulation
Achtung: Trickbetrug zum "Telefonbucheintrag"
Warnung vor unseriösen Telefonrechnungen.
Freier Mitarbeiter und HOAI
Freie Mitarbeiter können nach der HOAI abrechnen.
Ansprechpartner: Recht und Wettbewerb
Alle Ansprechpartner im Geschäftsbereich Recht und Wettbewerb auf einen Blick.
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