Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen werden vom Präsidenten bzw. von der Präsidentin durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Architektenkammer Baden-Württemberg (Deutsches Architektenblatt DAB) oder durch Rundschreiben mitgeteilt. Einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt ist die Bekanntmachung auf dieser Website (www.akbw.de/recht/amtliche-bekanntmachungen) gleichgestellt. Auf die Veröffentlichung auf dieser Website wird im DAB hingewiesen.
13.03.2026