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Amtliche Bekanntmachungen werden vom Präsidenten bzw. von der Präsidentin durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Architektenkammer Baden-Württemberg (DAB) oder durch Rundschreiben mitgeteilt. Einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Architektenkammer Baden-Württemberg ist die Bekanntmachung auf dieser Website (www.akbw.de/recht/amtliche-bekanntmachungen) geichgestellt. Auf die Veröffentlichung auf dieser Website wird im DAB hingewiesen.
Die 52. Landesvertreterversammlung der AKBW hat am 28. und 29. November 2025 in Heilbronn Änderungen der Satzung beschlossen. Diese wurden auf Antrag vom 5. Dezember 2025 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg genehmigt – mit Schreiben vom 27. Februar 2026 unter dem Aktenzeichen MLW28-2691-3/115. Die Änderungen treten am 14. März 2026 in Kraft.
Die 52. Landesvertreterversammlung der AKBW hat am 28. und 29. November 2025 in Heilbronn Änderungen der Wahlordnung beschlossen. Diese wurden auf Antrag vom 5. Dezember 2025 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg genehmigt – mit Schreiben vom 27. Februar 2026 unter dem Aktenzeichen MLW28-2691-3/115. Die Änderungen treten am 14. März 2026 in Kraft.
Die 52. Landesvertreterversammlung der AKBW hat am 28. und 29. November 2025 in Heilbronn Änderungen der Beitragsordnung beschlossen. Diese wurden auf Antrag vom 5. Dezember 2025 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg genehmigt – mit Schreiben vom 27. Februar 2026 unter dem Aktenzeichen MLW28-2691-3/115. Die Änderungen treten am 14. März 2026 in Kraft.
Die 52. Landesvertreterversammlung der AKBW hat am 28. und 29. November 2025 in Heilbronn Änderungen der Gebührenordnung beschlossen. Diese wurden auf Antrag vom 5. Dezember 2025 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg genehmigt – mit Schreiben vom 27. Februar 2026 unter dem Aktenzeichen MLW28-2691-3/115. Die Änderungen treten am 14. März 2026 in Kraft.