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Anhang 1 zu Merkblatt Nr. 61: Landesbauordnung für Baden-Württemberg - LBO Bauordnungsrechtliche Vorschriften zum Barrierefreien Bauen
Anpassung der Vorschriften zum Barrierefreien Bauen durch Änderungen der LBO 1996, 2004, 2010 und 2014: Anforderungen der § 35 Wohnungen: Barrierefreie Erreichbarkeit von Wohnungen eines Geschosses Wohngebäuden, Barrierefreie Nutzbarkeit und Zugänglichkeit von Räumen ab 1. März 2015 in Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen § 39 Barrierefreie Anlagen Ausführliche Erläuterungen der Anforderungen einschließlich des Wortlauts der Paragraphen 35 und 39 der LBO mit Erläuterungen der ab 1. Januar 2015 gültigen Anforderungen gemäß Liste der Technischen Baubestimmungen als Merkblatt der Architektenkammer
Rechtsstand 1.1.2015 - gültig bis 31.12.2017
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