Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Den Hochschulabschluss haben Sie gepackt – herzlichen Glückwunsch! Jetzt wollen Sie beruflich durchstarten? Lassen Sie sich dafür als Architekt:in oder Stadtplaner:in im Praktikum (AiP/SiP) eintragen und schon kann es losgehen. Nach Ihrer zweijährigen AiP/SiP-Zeit dürfen Sie anschließend die geschützte Berufsbezeichnung Architekt:in, Innenarchitekt:in, Landschaftsarchitekt:in und Stadplaner:in tragen. Mehr grundsätzliche Informationen finden Sie im Leitfaden AiP/SiP Merkblatt 460 / AiP/SiP-Guidelines in english.
Stellen Sie den Antrag zeitgleich mit dem Beginn Ihrer Tätigkeit als AiP/SiP, denn rückwirkend können Sie Ihre Arbeitszeiten nicht mehr für die AiP/SiP-Zeit anrechnen lassen. Der Antrag muss im selben Monat eingehen, in dem das Arbeitsverhältnis beginnt, damit die Eintragung als AiP/SiP zum Arbeitsbeginn erfolgen kann.
Zur Eintragung als Architekt:in im Praktikum (AiP) oder Stadtplaner:in im Praktikum (SiP) reichen Sie bitte einen schriftlichen Antrag mit folgenden notwendigen Unterlagen ein:
Ihren Antrag und Ihre Unterlagen schicken Sie bitte an:
Architektenkammer Baden-Württemberg Recht und Wettbewerb – Eintragung Danneckerstr. 54 70182 Stuttgart
Bevor Ihre AiP/SiP-Zeit beginnt:
Den Antrag auf Mitgliedschaft als Architekt:in bzw. Stadtplaner:in im Praktikum (gem. § 11 Abs. 1 des Architektengesetzes von Baden Württemberg) können Sie entweder händisch oder digital ausfüllen.
Reichen Sie ihn unterschrieben und mit allen Unterlagen (s.o.) ein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und von den Vorsitzenden des Eintragungsausschusses genehmigt, werden Sie von uns als AiP/SiP eingetragen. Los gehts!
Während Ihrer AiP/SiP-Zeit:
Ihre Praxiszeiten müssen Sie mithilfe Ihres Arbeitgebers nachweisen und anerkennen lassen. Unser Formular zeigt Ihnen beispielhaft, wie das geht.
Zusätzlich zur Praxis erfordert die Eintragung in die Architektenliste die Teilnahme an zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen für AiP SiP Mindestens 40 Fortbildungsstunden sind für die zweijährige AiP/SiP-Zeit nachweisen.
Nachdem Sie Ihre AiP/SiP-Zeit erfolgreich abgeschlossen haben:
Glückwunsch! Nachdem Sie Ihre AiP/SiP-Zeit erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie sich nun als Architekt:in, Innenarchitekt:in, Landschaftsplaner:in oder Stadtplaner:in eintragen lassen.
Weitere Infos.
Als AiP oder SiP profitieren Sie von vielen Kammerleistungen:Vorteile der MitgliedschaftFortbildungsveranstaltungen, die sich explizit an AiP/SiP richten (mehr Infos zur Fort-und Weiterbildungspflicht) Die Kleinanzeigen helfen bei der JobscheGehaltsumfragen und Gehaltstarifempfehlungen
In dieser Broschüre ist eine kleine Auswahl von Fragen zusammengestellt, mit denen Absolventen an die Architektenkammer herangetreten sind. Unsere Antworten darauf sollen Ihnen einen ersten Überblick geben.
Der Kammer-Jahresbeitrag für Architektinnen und Architekten im Praktikum / Stadtplanerinnen und Stadtplaner im Praktikum beträgt derzeit 60,00 Euro. (Stand 01/2025) Für die Aufnahme in das Verzeichnis der Architekt:innen und Stadtplaner:innen im Praktikum wird zusätzlich eine Aufnahmegebühr fällig.Beitragsordnung (PDF) Gebührenordnung (PDF)
Die Architekt:innen und Stadtplaner:innen im Praktikum sind sowohl im Landesvorstand als auch in der Landesvertreterversammlung (LVV) vertreten. Das Netzwerk informiert Absolvent:innen, organisiert Events und ist Ansprechpartner für alle AiP, SiP und für Büros. Melden Sie sich gerne bei uns!
Beim ersten Kongress der AiP/SiP, der am 25. Juni 2021 live aus dem Haus der Architekten gestreamt wurde, ging es um Zukunftsvisionen aus einer zeitgemäßen, internationalen und vor allem unverbrauchten Perspektive junger Architekt:innen und Planer:innen.
Pilar Gordillo aus Portugal und Alejandra Padilla Gonzalez aus Mexiko haben sich entschieden, in baden-württembergischen Architekturbüros zu arbeiten - und berichten, welche Erfahrungen sie in Deutschland machen.
Filiz Gün und Aylin Güllüoglu haben ihr Studium erfolgreich absolviert und berichten von Ihrem Berufseinstieg.
Positionen in öffentlichen Verwaltungen bleiben vielerorts lange unbesetzt, an Bewerbungen in der Stadtplanung oder im Hochbau mangelt es. Beatrice Soltys, Baubürgermeisterin von Fellbach und Thomas Schramm, Leiter der Baurechtsbehörde der Stadt Sinsheim sprechen über Perspektiven für Architekt:innen im öffentlichen Dienst.
1999 wurde die Regelung einer zweijährigen angeleiteten berufspraktischen Tätigkeit in Baden-Württemberg eingeführt. Seitdem hat sich Einiges getan. Insbesondere hat sich die Stellung der AiP/SiP innerhalb des Kammergefüges signifikant verändert.
Mo und Mi: 9.00-12.30 Uhr
unter Tel: 0711 2196-167eintragung spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de
Das IFBau bietet für AiP/SiP ein umfangreiches Seminarprogramm, das nach Inhalt und Art der Themenvermittlung besonders für die Belange von Berufsanfängern geeignet ist.