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Foto: Jürgen Häffner

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      Berufseinstieg: AiP/SiP

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      Berufseinstieg: AiP/SiP

      Den Hochschulabschluss haben Sie gepackt - herzlichen Glückwunsch! Jetzt wollen Sie beruflich durchstarten? Lassen Sie sich dafür als Architekt:in oder Stadtplaner:in im Praktikum (AiP/SiP) eintragen - und schon kann es losgehen. Nach Ihrer zweijährigen AiP/SiP-Zeit dürfen Sie anschließend die geschützte Berufsbezeichnung Architekt:in, Innenarchitekt:in, Landschaftsarchitekt:in und Stadplaner:in tragen. Mehr grundsätzliche Informationen finden Sie im Leitfaden AiP/SiP Merkblatt 460 / AiP/SiP-Guidelines in english.

      Eintragung als AiP/SiP

       

      Die Berufsbezeichnungen Architekt:in und Stadtplaner:in sind geschützt. Deshalb kann die Berufsbezeichnung nur führen, wer in der Architektenliste eingetragen ist. Als Berufseinsteiger oder Berufseinsteigerin lassen Sie sich bei der Architektenkammer als Architekt:in im Praktikum (AiP) oder Stadtplaner:in im Praktikum (SiP) eintragen.

       

      Zur Eintragung als AiP oder SiP reichen Sie einen schriftlichen Antrag ein. Diesen bitte vollständig ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit folgenden notwendigen Unterlagen einreichen:

       

      • Einen Nachweis der Meldebehörde über Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg, im Original, nicht älter als drei Monate. 
      • Einen Nachweis über einen erfolgreichen mind. vierjährigen Hochschulabschluss in der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung. Als Nachweis reichen Sie bitte eine beglaubigte Kopie der Urkunde und des Zeugnisses Ihres Hochschulabschlusses ein. Bei einem Studium im Bachelor-Master-Aufbau reichen Sie bitte die Dokumente für Ihren Bachelor- und Ihren Master-Abschluss ein. Bei einem Abschluss an einer Hochschule außerhalb Deutschlands sind die Kopien von Urkunde und Zeugnis ggf. in deutscher Übersetzung und in beglaubigter Form vorzulegen. 

       

      Ihren Antrag und Ihre Unterlagen schicken Sie bitte an: 

       

      Architektenkammer Baden-Württemberg

      Recht und Wettbewerb – Eintragung

      Danneckerstr. 54

      70182 Stuttgart

       

      Achten Sie auf den richtigen Zeitpunkt...

      Stellen Sie den Antrag zeitgleich mit dem Beginn Ihrer Tätigkeit als AiPler/SiPler, spätestens aber vierzehn Tage danach, denn rückwirkend können Sie Ihre Arbeitszeiten nicht mehr für die AiP/SiP-Zeit anrechnen lassen.

      Ablauf

      Bevor Ihre AiP/SiP-Zeit beginnt:

      Antrag auf AiP/SiP-Mitgliedschaft

      Den Antrag auf Mitgliedschaft als Architekt:in bzw. Stadtplaner:in im Praktikum (gem. § 11 Abs. 1 des Architektengesetzes von Baden Württemberg) können Sie entweder händisch oder digital ausfüllen. 

      • Antrag auf Mitgliedschaft als AiP/SiP (PDF)

      Reichen Sie ihn unterschrieben und mit allen Unterlagen (s.o.) ein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt und von den Vorsitzenden des Eintragungsausschusses genehmigt, werden Sie von uns als AiP/SiP eingetragen. Los gehts! 

      Während Ihrer AiP/SiP-Zeit:

      Nachweis der Praxiszeiten

      Ihre Praxiszeiten müssen Sie mithilfe Ihres Arbeitgebers nachweisen und anerkennen lassen. Unser Formular zeigt Ihnen beispielhaft, wie das geht.

      • Tätigkeitsbescheinigung für Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsplanung (PDF)
      • Tätigkeitsbescheinigung für Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsplanung (RTF)
      • Tätigkeitsbescheinigung für Stadtplanung (PDF)   
      • Tätigkeitsbescheinigung für Stadtplanung (RTF)

      Fortbildung

      Zusätzlich zur Praxis erfordert die Eintragung in die Architektenliste die Teilnahme an zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen für AiP SiP Mindestens 40 Fortbildungsstunden sind für die zweijährige AiP/SiP-Zeit nachweisen.

      • Hinweise zur Anerkennung von Fortbildungen 
      • Praxishinweis zur Fort- und Weiterbildungsordnung (PDF)
      • Fort- und Weiterbildungsordnung Merkblatt 335 (PDF)

      Nachdem Sie Ihre AiP/SiP-Zeit erfolgreich abgeschlossen haben:

      Eintragung

      Glückwunsch! Nachdem Sie Ihre AiP/SiP-Zeit erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie sich nun als Architekt:in, Innenarchitekt:in, Landschaftsplaner:in oder Stadtplaner:in eintragen lassen.

      • Antrag auf Eintragung (PDF)

      Weitere Infos. 

      Kurz & Knapp: Vorteile, Fortbildungen & Co

      Als AiP oder SiP profitieren Sie von vielen Kammerleistungen. Im Überblick finden Sie Ihre Vorteile aus der Mitgliedschaft hier. Alle Fortbildungsveranstaltungen, die sich explizit an AiP/SiP richten, können Sie hier einsehen, mehr Infos zur Fort-und Weiterbildungspflicht hier. 

      Hilfreich außerdem: 

      • Jobsuche - Die Kleinanzeigen erleichtern die Suche nach einem geeigneten Büro.
      • Wenn es ums Geld geht - Gehaltsumfragen und Gehaltstarifempfehlungen

      In dieser Broschüre ist eine kleine Auswahl von Fragen zusammengestellt, mit denen Absolventen in der letzten Zeit an die Architektenkammer herangetreten sind. Unsere Antworten darauf sollen Ihnen einen ersten Überblick geben.

       

      Beiträge

      Der Kammer-Jahresbeitrag für Architektinnen und Architekten im Praktikum / Stadtplanerinnen und Stadtplaner im Praktikum beträgt derzeit 50,00 Euro. (Stand 05/2021)
      Für die Aufnahme in das Verzeichnis der Architekt:innen und Stadtplaner:innen im Praktikum wird zusätzlich eine Aufnahmegebühr fällig. 

      Beitragsordnung als pdf-Datei 

      Kammer
      Netzwerk AiP/SiP

      Netzwerk AiP/SiP

      Die Architekt:innen und Stadtplaner:innen im Praktikum sind sowohl im Landesvorstand als auch in der Landesvertreterversammlung (LVV) vertreten. Das Netzwerk informiert Absolvent:innen, organisiert Events und ist Ansprechpartner für alle AiP, SiP und für Büros. Melden Sie sich gerne bei uns!

      mehr

      Themen und Diskussionen

      Kammer
      Baut keinen Scheiß!

      Baut keinen Scheiß!

      Beim ersten Kongress der AiP/SiP, der am 25. Juni 2021 live aus dem Haus der Architekten gestreamt wurde, ging es um Zukunftsvisionen aus einer zeitgemäßen, internationalen und vor allem unverbrauchten Perspektive junger Architekt:innen und Planer:innen.

      mehr 30.06.2021
      Kammer
      © Simon Stenzel

      Welten-Wanderer

      Pilar Gordillo aus Portugal und Alejandra Padilla Gonzalez aus Mexiko haben sich entschieden, in baden-württembergischen Architekturbüros zu arbeiten - und berichten, welche Erfahrungen sie in Deutschland machen.

      mehr 25.06.2018
      Kammer
      Zwei Absolventinnen berichten von ihrem Berufsstart

      Zwei Absolventinnen berichten von ihrem Berufsstart

      Filiz Gün und Aylin Güllüoglu haben ihr Studium erfolgreich absolviert und berichten von Ihrem Berufseinstieg. 

      mehr 02.05.2017
      Mitgliedschaft
      Thomas Schramm und Beatrice Soltys, Foto: René Müller

      Karriere im öffentlichen Dienst: Genauso kreativ

      Positionen in öffentlichen Verwaltungen bleiben vielerorts lange unbesetzt, an Bewerbungen in der Stadtplanung oder im Hochbau mangelt es. Beatrice Soltys, Baubürgermeisterin von Fellbach und Thomas Schramm, Leiter der Baurechtsbehörde der Stadt Sinsheim sprechen über Perspektiven für Architekt:innen im öffentlichen Dienst.

      mehr 10.11.2016
      Kammer
      AiP/SiP-Zeiten: Von der Verlegenheits- zur Ideallösung

      AiP/SiP-Zeiten: Von der Verlegenheits- zur Ideallösung

      1999 wurde die Regelung einer zweijährigen angeleiteten berufspraktischen Tätigkeit in Baden-Württemberg eingeführt. Seitdem hat sich Einiges getan. Insbesondere hat sich die Stellung der AiP/SiP innerhalb des Kammergefüges signifikant verändert.

      mehr 18.03.2016
      23.05.2022

      Sprechzeiten der Eintragungsabteilung

      Mo-Do: 9.00-12.30 Uhr

      unter Tel: 0711 2196-167

      Anträge für AiP und SiP als Download

      • Antrag auf Mitgliedschaft als AiP/SiP (PDF)
      • Tätigkeitsbescheinigung für Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsplanung (PDF)
      • Tätigkeitsbescheinigung für Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsplanung (RTF)
      • Tätigkeitsbescheinigung für Stadtplanung (PDF)   
      • Tätigkeitsbescheinigung für Stadtplanung (RTF)
      • Antrag auf Eintragung (PDF)
        Foto: Lukas Bunte

        Informationen für AiP / SiP

        Das IFBau bietet für AiP/SiP ein umfangreiches Seminarprogramm, das nach Inhalt und Art der Themenvermittlung besonders für die Belange von Berufsanfängern geeignet ist.

        mehr

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        Planung

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        • Energieeffizientes Bauen
        • Nachhaltiges Bauen

        Fortbildung

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