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FORUM Haus der Architekt:innen

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  • Haus der Architekten | Foto: Tristan Rösler

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    Haus der Architekten | Foto: Tristan Rösler
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    Mitgliedschaft

    Das Plus der Mitgliedschaft

    Ob Führen der Berufsbezeichnung, Bauvorlagerecht, Beratungsleistungen – in den Bereichen Recht, Technik und Büroorganisation – Fortbildungsangebote oder Altersversorgung: Mitglieder haben viele Vorteile. Die Architektenkammer vertritt ihre Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

    Mitgliedschaft
    Größeres Angebot nach Login

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    Kammermitglieder haben Zugriff auf ein erweitertes Angebot an Beratung, Dienst­leis­tungen und Infor­matio­nen für die Berufs­praxis. Loggen Sie sich hierfür bitte mit Ihrer AL-Nummer und dem zugehörigen Passwort ein.

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    Kammer

    Wer kann Mitglied werden?

    Voraussetzung für die Mitgliedschaft sind unter anderem Studium und Berufspraxis, ferner die Niederlassung, der Wohnsitz oder die überwiegende Beschäftigung in Baden-Württemberg. 

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    Plus im Angebot

    Fort- und Weiterbildung

    Kammermitglieder haben die Möglichkeit, kostenlos bzw. zu reduzierten Teilnahmegebühren an beruflichen Fortbildungsveranstaltungen des kammereigenen Instituts Fortbildung Bau teilzunehmen. Dazu gehören u.a. berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen, Seminare und Symposien, Exkursionen, Werkstattberichte und viele kostenfreie Vorträge.

    zum Institut Fortbildung Bau (IFBau)

    Versorgungswerk der Architekten

    Die berufsständische Versorgungseinrichtung der Architektenkammer bietet den Mitgliedern eine umfangreiche Altersversorgung sowie eine Berufsunfähigkeitsrente, Witwen- und Witwerrente, Halbwaisen- und Vollwaisenrente sowie Kinderzuschläge zu den Alters- und Berufsunfähigkeitsrenten.
    zur Homepage des Vesorgungswerkes

    Deutsches Architektenblatt DAB

    Mitglieder erhalten quartalsweise kostenlos das "Deutsche Architektenblatt" (DAB). Die Regional­ausgabe für Baden-Württemberg bietet aktuelle Informationen über die Architektenarbeit in Bund und Land.

    Plus in der Praxis

    Führen der Berufsbezeichnung

    Nur wer Mitglied der Architektenkammer ist, darf die Berufsbezeichnung Architekt:in, Landschaftsarchitekt:in, Innenarchitekt:in, Stadtplaner:in oder eine der genannten Berufsbezeichnungen mit dem Zusatz "Junior-" führen.

    Mehr zu Titel und Berufsbezeichnung

    Berufspraxis
    Unterstützung in der Berufspraxis

    Unterstützung in der Berufspraxis

    Speziell für ihre Mitglieder bietet die Kammer ein breitgefächertes Beratungs- und In­for­ma­tions­an­ge­bot im Bereich von Architektur und Bauablauf, Büroführung und bei rechtlichen Fragestellungen.

    Informationen für Kammermitglieder
    Berufspraxis

    Büroberatungsprogramm für Kammermitglieder

    Sie erwägen eine Bürogründung, -übergabe oder -übernahme? Sie haben Fragen zur Gesellschaftsform, zur Positionierung am Markt, zur Akquise oder zur Organisation und Wirtschaftlichkeit Ihres Büros? Als Kammermitglied können Sie das vom Wirtschaftsministerium und der Kammer geförderte Büroberatungsprogramm für eine individuelle Beratung nutzen.

    Informationen nach Login

    Plus in der Berufspolitik

    Vertretung der berufsständischen Interessen

    Die Architektenkammer Baden-Württemberg vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit; über die Bundesarchitektenkammer auch im deutschen und europäischen Raum. Durch ehrenamtliches Engagement können (Innen-/Landschafts)­Architekt:innen und Stadplaner:innen über gewählte Gremien Einfluss auf die Arbeit der Kammer nehmen.

    Schutz der Mitglieder

    Mitglieder genießen den Schutz der Architektenkammer: In Zusammenarbeit mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geht die Kammer Wettbewerbsverstöße auf dem Weg der Abmahnung bzw. Unterlassungsklage offensiv an. Sie bekämpft die unberechtigte Verwendung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen – Architekt:in, Innenarchitekt:in, Landschaftsarchitekt:in, Stadtplaner:in –, die nur führen darf, wer in die Architektenliste eingetragen ist, sowie wettbewerbswidrige Honoraranfragen und Verstöße gegen die Vergabeordnung.

    Um den Mitgliedern zuverlässig in solchen Fällen helfen zu können, bittet die Architektenkammer um Meldung von Verstößen: Recht@akbw.de

    21.03.2023
    Thomas Schramm und Beatrice Soltys, Foto: René Müller

    Karriere im öffentlichen Dienst: Genauso kreativ

    Positionen in öffentlichen Verwaltungen bleiben vielerorts lange unbesetzt, an Bewerbungen in der Stadtplanung oder im Hochbau mangelt es. Beatrice Soltys, Baubürgermeisterin von Fellbach und Thomas Schramm, Leiter der Baurechtsbehörde der Stadt Sinsheim sprechen über Perspektiven für Architekt:innen im öffentlichen Dienst.
    mehr10.11.2016

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    Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon: 0711-2196-0 Telefax: 0711-2196-101 E-Mail: info@akbw.de
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