Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Über demokratisch gewählte Gremien gibt sich die Architektenschaft eine eigene Berufsordnung, bestimmt die Berufspolitik und wirkt bei Gesetzen und Verordnungen mit. Die Organe der Kammer sind die Landesvertreterversammlung und der Landesvorstand (siehe auch Architektengesetz §14). Darüber hinaus engagieren sich Kammermitglieder ehrenamtlich in Strategiegruppen, Ausschüssen sowie als Referent:innen für bestimmte Themenbereiche und tauschen sich in Netzwerken aus.
Der Landesvorstand führt die Geschäfte der Architektenkammer und vertritt die beruflichen Interessen der Mitglieder.
Das Architekten-Parlament entscheidet als zentrales Organ über die Arbeitsgrundsätze der Architektenkammer, beschließt die Satzung und andere Regelwerke. Es genehmigt den Haushaltsplan und bestellt die wichtigsten Ausschüsse.
Die Ausschüsse der Architektenkammer erfüllen hoheitliche Aufgaben und sorgen für das rechtmäßige Erledigen der Kammeraufgaben.
Ständige, fest besetzte Kompetenzteams der Architektenkammer entwickeln Positionspapiere und Stellungnahmen im Auftrag des Landesvorstandes und der Geschäftsstelle.
Die Netzwerke kümmern sich um die Anliegen von Gruppen innerhalb der Architektenschaft und berufspolitische Themen.
Ehrenamtlichen Referentinnen und Referenten sind Mitglieder der Architektenkammer, die eine bestimmte Aufgabe bzw. einen Themenbereich übertragen bekommen.
Es ist Wahljahr in der Architektenkammer. Kammergruppen und Bezirke wählen ihre Vorstände, die Landesvertreter:innen das Präsidium. „Engagement bringt Mehrwert", sagt Präsident Markus Müller. Auf unserer Sonderseite finden Sie Infos und Fristen.
Wahlordnung Regelungen zur Wahl in den Kammergruppen und Kammerbezirken, der Landesvertreterversammlung, des Landesvorstands und der Ausschüsse
Reisekosten- und Entschädigungsordnung für die Mitglieder der Organe der Architektenkammer Baden-Württemberg sowie die Angestellten der Landes- und Bezirksgeschäftsstellen