Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Der gesetzliche Auftrag der Kammer umfasst u.a. die Förderung der Baukultur und des Bauwesens sowie die Vertretung der beruflichen Belange der Mitglieder. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben werden in jeder Legislaturperiode ständige Ausschüsse von der Landesvertreterversammlung gewählt (Haushaltsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss) oder vom Landesvorstand bestellt (Berufsordnungs-, Eintragungs-, Landeswahl- und Schlichtungsausschuss.
Die Ausschüsse erhalten vom Landesvorstand eine Geschäftsordnung und bearbeiten nach dieser die ihnen übertragenen Aufgaben und Sachgebiete. Sie berichten regelmäßig dem Landesvorstand bzw. der Landesvertreterversammlung über Fortgang und Ergebnis ihrer Beratungen.
Der Ausschuss entscheidet, wer als Mitglied in die Architektenliste eingetragen oder aus dieser gelöscht wird.
Der Ausschuss besteht aus einem Volljuristen und zwei ehrenamtlich tätigen Architekt:innen als Beisitzende.
Aufgabe des Berufsordnungsausschusses ist es, die Anwendung der Berufsordnung in der Praxis kritisch zu begleiten und dem Landesvorstand Vorschläge für Änderungen und Ergänzungen zu einzelnen Bestimmungen der Berufsordnung vorzuschlagen.
Seine Mitglieder – ausschließlich Kammermitglieder – werden von der Landesvertreterversammlung gewählt. Er kontrolliert den vom Hauptgeschäftsführer vorgeschlagenen und vom Landesvorstand aufgestellten Haushaltsplan.