Die Architektenkammer Baden-Württemberg ist Serviceunternehmen, Interessenvertretung und Kontrollinstanz für ihre rund 26.100 Mitglieder aus den Bereichen Hochbau, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung. Sie ist Ort der Selbstverwaltung: Über demokratisch gewählte Gremien gibt sich die Architektenschaft eine eigene Berufsordnung, bestimmt die Berufspolitik und wirkt bei Gesetzen und Verordnungen mit. Aufgrund ihrer konkreten Erfahrungen aus dem Berufsalltag können die Architektinnen und Architekten in den Gremien zeitnah auf besondere Entwicklungen reagieren.
Alle Kammermitglieder
Eine Gesamtübersicht aller Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg findet sich in der Architektenliste. Ausgenommen sind diejenigen, die der Veröffentlichung ihrer Daten widersprochen haben.
Das "Büroverzeichnis Architektenprofile" beruht auf Selbstauskünften der Büros, die sich hier mit ihren Tätigkeitsbereichen und Referenzobjekten vorstellen. Der Eintrag ist für die Büros freiwillig.
Es ist Wahljahr in der Architektenkammer. Kammergruppen und Bezirke wählen ihre Vorstände, die Landesvertreter:innen das Präsidium und die neue Präsidentin oder den neuen Präsidenten.
Über demokratisch gewählte Gremien gibt sich die Architektenschaft eine eigene Berufsordnung, bestimmt die Berufspolitik und wirkt bei Gesetzen und Verordnungen mit. Möglichkeiten zu Mitmachen und wer wo dabei ist.
Die Mitglieder der Architektenkammer Baden-Württemberg sind auf 42 Kammergruppen verteilt. Die ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter sind in den Stadt- und Landkreisen präsent und leisten Kammerarbeit vor Ort.
Wollen Sie als Hochschule oder Universität Ihren Studierenden eine automatische Anerkennung in EU-Mitgliedsstaaten ermöglichen? Hier finden Sie Informationen und Antragsunterlagen zur Notifizierung von Architekturstudiengängen.
Die von der Landesvertreterversammlung im November 2025 beschlossenen Änderungen der Satzung, der Wahlordnung, der Beitragsordnung und der Gebührenordnung sind vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg am 13. März 2026 genehmigt worden und wurden hiermit bekannt gemacht. Sie traten am 14. März 2026 in Kraft.
Der AHO, ein Zusammenschluss maßgeblicher Ingenieur- und Architektenverbände und Ingenieur- und Architektenkammern, nimmt als Fachverband die Honorarinteressen von Architekten und Ingenieuren auf Bundesebene wahr.
Die Honorareinzugsstelle Hoefa hilft den Mitgliedern der Architektenkammer Baden-Württemberg bei der Durchsetzung ihrer Forderungen gegenüber der Bauherrschaft.
Die Berufsbezeichnungen "Architekt:in", "Innenarchitekt:in", "Landschaftsarchitekt:in" und "Stadtplaner:in" sind gesetzlich geschützt. Rechte und Pflichten sind durch Gesetze, Ordnungen und Satzungen festgelegt.