Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Für Architektinnen und Architekten ist Politik auf regionaler wie auf internationaler Ebene relevant. Zum einen, wenn sie ihre unmittelbare Region gestalten, zum anderen, wenn sie ihre Leistungen über nationale Grenzen hinweg exportieren wollen. Darüber hinaus gewinnen europäische und internationale Regelwerke zunehmend auch für das heimische Planen und Bauen an Bedeutung.
Die Architektenkammer Baden-Württemberg setzt sich auf Landes- und Bundesebene für die berufspolitischen Belange der Architekt:innen aller Fachrichtungen sowie der Stadtplaner:innen ein.
Viele Positionierungen und Anregungen erfolgen im Zusammenspiel mit anderen Akteuren - im Rahmen von Veranstaltungen oder gemeinsamen Stellungnahmen. Die AKBW pflegt ein großes Netzwerk, das regelmäßig hierfür aktiviert wird.
Architekt:innen und Baurodnungsrecht ist grundsätzlich Ländersache. Jedoch fallen immer mehr wichtige Entscheidungen in Berlin und Brüssel. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) vertritt die 16 Länderkammern auf Bundes- und europäischer Ebene.
Die AKBW wirbt weiter für eine praxistaugliche Landesbauordnung. Die Kammergruppen Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis und Mannheim sowie Konstanz sind im Rahmen von Hearings mit den örtlichen Landtagsabgeordneten ins Gespräch gekommen. Ein Entwurf für die Landesbauordnung wurde inzwischen ins Plenum eingebracht.
Gemeinsam mit der Ingenieurkammer hat die AKBW Stellung zu Änderungen der VwV Technische Baubestimmungen und VwV Feuerwehrflächen sowie weiteren Richtlinien Stellung bezogen. Im Wesentlichen dient die Überarbeitung der Verwaltungsvorschriften der Übernahme der Musterholzbaurichtlinie. Hierdurch werden insbesondere im Brandschutz weitere Erleichterungen erreicht. Die Kammern mahnen jedoch an, dass die Chance verpasst würde, die Rolle Baden-Württembergs als Vorreiter im Holzbau weiter zu stärken.
Das Gesetz zur Reduktion bürokratischer Vorschriften, oder in typischem Ministerialdeutsch kurz Regelungsbereinigungsgesetz, soll Verfahren vereinfachen und bürokratische Belastungen abbauen. Es ist eines von drei Entlastungspaketen, die durch die Entlastungsallianz erarbeitet wurden. In ihrer Stellungnahme lobt die Architektenkammer das Bestreben Bürokratie zu reduzieren, mahnt aber weitere Entlastungen an, etwa durch den Abbau widersprüchlicher Regelungen im Baurecht oder einem praxistauglicheren Abfallverwertungskonzept gemäß Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Drei Hearings – zum GEG, zum Wohnen und zum BauGB – führte die AKBW rund um die Bundestagswahl mit Partner-Verbänden aus Wohnungs-, Bau- und Planungswirtschaft sowie mit Vertretungen der Kommunen, Forschung und Praxis durch. Pünktlich zum Start der Koalitionsverhandlungen gingen diese baden-württembergischen Positionen den Verhandler:innen von CDU und SPD zu.
Zum Volksantrag "Ländle leben lassen" bezog Albrecht Reuß, AKBW-Vertreter der Fachrichtung Stadtplanung, im Landtag Stellung. Die Flächeninanspruchnahme könne mit planerischen Mitteln reduziert werden. "Wir brauchen eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Raum. Wir müssen genau hinschauen, wo Naturräume und wo Entwicklungsräume stärker im Fokus stehen – denn wir müssen auch die Transformationsflächen für die Wirtschaft unterbringen“.
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