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Die Architektenkammer Baden-Württemberg setzt sich auf Landes- und Bundesebene für die berufspolitischen Belange der Architekt:innen aller Fachrichtungen sowie der Stadtplaner:innen ein.
Die Landesregierung erließ die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen und Richtlinien zum Brandschutz neu. Dies betrifft insbesondere den Holzbau. Details zu den Neuerungen sind in einem Artikel zusammengefasst. In einer Stellungnahme zur Novelle begrüßt die Architektenkammer die Fortentwicklung der im Ländervergleich bereits innovativen Bestimmungen zum Holzbau, regt jedoch an, dass Abweichungen von diesen Richtlinien möglich bleiben, sofern die öffentlich-rechtlichen Schutzziele erfüllt sind. Des Weiteren schlägt die Kammer verschiedene praxisgerechtere und nutzungsfreundlichere Formulierungen vor.
Seit dem 1. Januar 2022 gilt der digitale Bauantrag als Standard. Ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet das Online-Zugangsgesetz die Kommunen dazu, die Bauantragsstellung als digitale Verwaltungsleistung anzubieten. Eine Erhebung zeigt, dass ein Großteil der baden-württembergischen Kommunen weit von einer funktionierenden digitalen Antragsstellung entfernt ist.
Die AKBW unterstützt den Gesetzesentwurf zur Erleichterung des baurechtlichen Verfahrens beim Mobilfunknetzausbau. Die vorgesehenen Änderungen in Bezug auf das Abstandsflächenrecht bei Antennenanlagen im Außenbereich bzw. die Verfahrensfreiheit seien „geeignete Maßnahmen“. Die geplante Ergänzung im Anhang zu § 50 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe c sorge für eine „sinnvolle Klarstellung“, da bisher die maßgebliche Höhe umstritten und lediglich über eine Auslegung in der Dienstbesprechung der obersten Baurechtsbehörde mit den Baurechtsreferenten der Regierungspräsidien definiert war.
Denkmalschutz und Klimagerechtigkeit - die sachgerechte Sanierung von Denkmälern angesichts der Ziele klimaneutraler Gebäudebestand und Klimaresilienz ist konfliktbehaftet. Mit einer möglichen Änderung des Denkmalschutzgesetzes könnte das Land diesen Konflikt verschärfen.
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