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Die Architektenkammer Baden-Württemberg setzt sich auf Landes- und Bundesebene für die berufspolitischen Belange der Architekt:innen aller Fachrichtungen sowie der Stadtplaner:innen ein.
Auf Basis einer Analyse der Hemmnisse in den aktuellen Förderkriterien und unter Berücksichtigung der derzeitigen konjunkturellen Lage mit faktischem Stopp neuer Wohnungsbauprojekte empfiehlt die Architektenkammer Baden-Württemberg eine Überarbeitung der Landeswohnraumförderung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen hätten große Wirkung, ohne dafür zusätzliche Mittel in die Hand nehmen zu müssen.
Ein Schritt in die richtige Richtung aber viel zu wenig für den bezahlbaren Mietwohnungsbau – so lässt sich die Diskussion im Kompetenzteam Wohnen zu den 14 Maßnahmen der Bundesregierung zusammenfassen. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hatte die Länderkammern um eine Einschätzung gebeten. Das Kompetenzteam hat dies für die AKBW bearbeitet.
Architektenkammer, IBA'27 und Deutscher Mieterbund BW regen ein zeitlich befristetes Zinsförderprogramm für genehmigungsreife Wohnungsbauprojekte mit bezahlbaren Mieten an, um den Projekten zu einer schwarzen Null zu verhelfen. Das Programm soll dem Verlustausgleich dienen, um ein Mindestmaß an Bautätigkeit im sozialen Segment aufrechtzuerhalten. Auf einer Landespressekonferenz am 20. Oktober hat das Bündnis die Forderung der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der Bundestag hat der Streichung des § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV zugestimmt. Dies wird zu massiven Umwälzungen und Verwerfungen am Planungsmarkt führen: ab etwa 860.000 Euro müssen die Planungsleistungen öffentlicher Vorhaben europaweit ausgeschriebenen werden. Gemeinsam mit dem Städtetag BW und dem Gemeindetag BW wandte sich die AKBW an Ministerin Nicole Razavi MdL sowie den Bevollmächtigten des Landes Baden-Württemberg beim Bund, Staatssekretär Rudi Hoogvliet, mit der Bitte, dem Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zuzustimmen.
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