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Die Architektenkammer Baden-Württemberg setzt sich auf Landes- und Bundesebene für die berufspolitischen Belange der Architekt:innen aller Fachrichtungen sowie der Stadtplaner:innen ein.
Das Umweltministerium hat einen Entwurf für ein Energiekonzept Baden-Württemberg vorgelegt. Das Papier soll die strategische Ausrichtung des Landes zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 beschreiben und definiert wesentliche Zielsetzungen, Transformationspfade und Schüsselstrategien. Die Architektenkammer-Baden-Württemberg bezog Stellung und adressiert insbesondere den Ausbau der Photovoltaik sowie die vorgesehenen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor.
Die Landesregierung erließ die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen und Richtlinien zum Brandschutz neu. Dies betrifft insbesondere den Holzbau. Details zu den Neuerungen sind in einem Artikel zusammengefasst. In einer Stellungnahme zur Novelle begrüßt die Architektenkammer die Fortentwicklung der im Ländervergleich bereits innovativen Bestimmungen zum Holzbau, regt jedoch an, dass Abweichungen von diesen Richtlinien möglich bleiben, sofern die öffentlich-rechtlichen Schutzziele erfüllt sind. Des Weiteren schlägt die Kammer verschiedene praxisgerechtere und nutzungsfreundlichere Formulierungen vor.
Anfang Februar hat der Landtag ein Gesetz zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung beschlossen, wodurch sich auch Änderungen für die LBO ergeben. Darin findet sich nun eine Privilegierung von Aufstockungen durch neue Ausnahmeregeln bei Abstandsflächen oder bei der Pflicht zum Aufzugseinbau.
Die AKBW unterstützt den Gesetzesentwurf zur Erleichterung des baurechtlichen Verfahrens beim Mobilfunknetzausbau. Die vorgesehenen Änderungen in Bezug auf das Abstandsflächenrecht bei Antennenanlagen im Außenbereich bzw. die Verfahrensfreiheit seien „geeignete Maßnahmen“. Die geplante Ergänzung im Anhang zu § 50 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe c sorge für eine „sinnvolle Klarstellung“, da bisher die maßgebliche Höhe umstritten und lediglich über eine Auslegung in der Dienstbesprechung der obersten Baurechtsbehörde mit den Baurechtsreferenten der Regierungspräsidien definiert war.
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