Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Die Architektenkammer Baden-Württemberg setzt sich auf Landes- und Bundesebene für die berufspolitischen Belange der Architekt:innen aller Fachrichtungen sowie der Stadtplaner:innen ein.
Die Architektenkammer begrüßt die Initiative des Umweltministeriums ausdrücklich, Kommunen durch ein niedrigschwelliges Beratungsangebot frühzeitig bei der Umsetzung zirkulärer Bauansätze zu unterstützen. Gleichzeitig formuliert sie in ihrer Stellungnahme Hinweise und Ergänzungsvorschläge, die aus Sicht der planenden Praxis zur erfolgreichen Umsetzung des Förderprogramms beitragen können.Zur Stellungnahme
Die Architektenkammer BW begrüßt die von der Landesregierung in Aussicht gestellte Novelle des Architektengesetzes. Damit ein neues Gesetz den Veränderungen der Arbeitswelten des Berufsstandes gerecht wird und diese entsprechend fördert, unterbreitet die AKBW konkrete Vorschläge zur Überarbeitung des Gesetzes. So sollte ein neues Architektengesetz den Wegfall der Unterscheidung nach Tätigkeitsarten, die Zulassung interdisziplinärer Kapitalgesellschaften, sowie einen neuen Mitgliederstatus “Architekt:in/Stadtplaner:in im Ruhestand” und mehr umfassen.Zum Positionspapier
Am 08. März 2026 wählt Baden-Württemberg die nächste Regierung. Die Architektenkammer BW entwickelte eigens für diese Wahl ein Positionspapier zentraler Forderungen an die künftige Regierung: von Landesentwicklung über Wohnbaupolitik hin zu nachhaltigem Bauen und mehr. Ziel ist es, der Politik die Expertise der Architektenschaft zu spiegeln und ihr so mahnend und beratend zur Seite zu stehen.
Zum Positionspapier (Langform)Zum Positionspapier (Kurzform)
Die Architektenkammer und die Ingenieurkammer Baden-Württemberg begrüßen den Regierungsentwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, da er den Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe und die Mittelstandsklausel des § 97 Abs. 4 GWB bestätigt. Sie sprechen sich zugleich gegen eine weitere Aufweichung des Losgrundsatzes – insbesondere bei Vorhaben der sozialen Infrastruktur wie Schulen und Kitas – aus, um Wettbewerbsvielfalt und den Zugang kleiner und mittlerer Planungs- und Bauunternehmen zu öffentlichen Aufträgen zu sichern.Zur Stellungnahme