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  • Prämiert beim Beispielhaften Bauen: Sumhofspeicher – Translozierung und Sanierung, Wolfach-Kirnbach | Hardy Happle Architektur, Wolfach-Kirnbach  | Foto: Hardy Happle Architektur

    Statement zu einer Reform des Denkmalschutzgesetzes

    Prämiert beim Beispielhaften Bauen: Sumhofspeicher – Translozierung und Sanierung, Wolfach-Kirnbach | Hardy Happle Architektur, Wolfach-Kirnbach | Foto: Hardy Happle Architektur
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    Denkmalschutz und Klimagerechtigkeit - die sachgerechte Sanierung von Denkmälern angesichts der Ziele klimaneutraler Gebäudebestand und Klimaresilienz ist konfliktbehaftet. Mit einer möglichen Änderung des Denkmalschutzgesetzes könnte das Land diesen Konflikt verschärfen. Die Architektenkammer Baden-Württemberg hat mit hierzu Position bezogen.

    Energieeffizienz, Baukultur und Denkmalschutzgesetz

    Grundsatz des Statements ist eine sachgerechte Abwägung der verschiedenen Ziele: "Bauliche und baukulturelle Belange sind zu vielfältig, als dass ein einzelner Aspekt (auch nicht die Energieeffizienz!) Vorrang vor allen anderen Aspekten haben darf. Baudenkmäler stehen nicht grundlos unter dem Schutz des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg, dessen Bestehen seit 50 Jahren aktuell gefeiert wird. Sie verkörpern unsere Baugeschichte, unser baukulturelles Erbe und zeigen die herausragenden Typologien vergangener Epochen auf. Sie zu erhalten und vor allem auch heute noch zu nutzen ist erklärtes Ziel der Denkmalpflege", heißt es in der Einleitung.

     

    Aus diesen Gedanken werden fünf größere Aussagen abgeleitet:

    1. Klimagerechte Sanierung: Denkmalgeschützte Gebäude nehmen aufgrund ihrem geringen Anteil am Gebäudebestand eine untergeordnete Rolle bei der Erreichung der Klimaziele ein. Ausgleichszahlungen, wie vom Umweltministerium Baden-Württembergs vorgeschlagen, sind als Erswatzmaßnahmen bei Denkmälern sachgerecht und realistisch
    2. Qualitätsorientierung in der Photovoltaik: Es gilt der Grundsatz "easy first". Photovoltaik sollte dort installiert werden, wo eine Installation möglichst einfach ist, z.B. bei Neubauten oder Nicht-Wohngebäuden. Bei Baudenkmälern ist eine einfache Installation zumeist nicht der Fall
    3. Wärmeerzeugung: Eine wesentliche Ersatznahme für Baudenkmäler ist die Nutzung von regenerative Wärme und Wärmenetze. Hier wird darauf hingearbeitet, dass dies auch beim Denkmalbestand geeignete Technologien im Rahmen einer Sanierung werden
    4. Klimaresilienz: Da Baudenkmäler meistens aus einer Zeit stammen, in der Wettereinflüsse nicht technologisch abgefedert wurden, sind sie grundsätzlich erstaunlich klimakompatibel. Eine Konfrontation Klimaschutz und Denkmalschutz gibt es an dieser Stelle nicht
    5. Das Prinzip der sachgerechten Abwägung in einer professionellen Verwaltung muss beibehalten und gestärkt werden

     

    Zur vollständigen Stellungnahme

    12.01.2023

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