Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Sachverständige beraten bei Bauleistungen, führen baubegleitende Qualitätskontrollen, Beweissicherungen und Objektabnahmen durch und erstellen Gutachten für gerichtliche und außergerichtliche Anliegen. Sie beurteilen auf Basis ihres vertieften Wissens komplexe Sachverhalte ihres Fachgebiets. Sachverständige sind in der Regel freiberuflich tätig und arbeiten für Investoren, Gerichte, Banken, Versicherungen, Bauträger, Kommunen, Architektinnen und Architekten sowie Privatpersonen.
Der Begriff "Sachverständiger" ist nicht geschützt, d.h. jeder, der aus seiner Sicht besondere Kenntnisse und Erfahrung auf einem Fachgebiet besitzt, darf sich Sachverständiger nennen. Ein Qualitätskriterium, das bei der Suche nach einem Sachverständigen unterstützt, ist der geprüfte Nachweis einer entsprechenden Qualifikation. Die Architektenkammer führt deshalb Fachlisten, in denen Kammermitglieder – (Innen-/Landschafts-) Architektinnen und -architekten – aufgeführt sind, die sich spezialisiert und eine entsprechende Befähigung haben, beispielsweise durch langjährige Praxiserfahrung und Fortbildungen.
Absolventen des IFBau-Lehrgangs „Sachverständige für Architektenhonorare“ tauschen ihre Erfahrungen aus
Sebastian Sage, Freier Architekt und Stadtplaner, ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Anhand eines Fragenkatalogs von Eric Zimmermann zum Sachverständigenwesen stellte er sich einem Interview.
Sachverständige für Brandschutz erstellen Brandschutzkonzepte bei Sonderbauten oder prüfen diese im baurechtlichen Verfahren und übernehmen die Brandverhütungsvorschau. Darüber hinaus können sie Gutachten in Brandschadensfällen anfertigen.
Bei der Immobilienbewertung geht es um die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Hier konkurrieren vor allem Sachverständige aus dem kaufmännischen Bereich mit Architektinnen und Stadtplanern, etwa bei der Ermittlung des Beleihungswerts von Immobilien oder bei großen Investitionen in Immobilien und Immobilienpakete. Aufgrund ihrer ganzheitlichen Betrachtungsweise von technischen und funktionalen Aspekten sowie Nutzungsmöglichkeiten sind Architekten und Stadtplanerinnen als Sachverständige hier jedoch besonders geeignet.
Besonders geschulte und erfahrene Landschaftsarchitekt:innen begutachten Gärten und Landschaftsanlagen und sind beratend tätig, um schon bei der Projektumsetzung möglicherweise auftretende Mängel zu verhindern.
Architekt:innen mit vertieftem bautechnischem Wissen und praktischer Erfahrung übernehmen bautechnische Beratungen und baubegleitende Qualitätskontrollen. Sie begutachten Gebäude hinsichtlich Mängeln und Schäden und ermitteln deren Ursachen. Bei Streitigkeiten vor Gericht hilft dies dabei, den technischen Sachverhalt als Grundlage für eine rechtliche Beurteilung aufzuklären.
Architekt:innen mit überdurchschnittlichen Fachkenntnissen im Bereich der Honorarordnung (HOAI) sowie Kenntnissen der damit zusammenhängenden Regelwerke wie dem Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch beurteilen, ob und in welchem Umfang Architektenleistungen erbracht und zu vergüten sind.
Ein weiteres Qualitätsmerkmal für Sachverständige ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung. In Baden-Württemberg erfolgt diese hoheitliche Aufgabe ausschließlich über die Industrie- und Handelskammer (IHK). Sogenannte ö.b.u.v. Sachverständige werden beispielsweise von Gerichten vorrangig beauftragt. Sie sind darauf vereidigt, "dass sie ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und ihre Gutachten entsprechend erstatten werden" Gewerbeordnung GewO § 36 (1).Bundesweites Verzeichnis von ö.b.u.v. Sachverständigen: www.svv.ihk.de
Privat beauftragte Sachverständige erhalten ein mit dem Auftraggeber frei verhandelbares Honorar. Es gibt keine feste Honorarordnung oder verbindliche Orientierungswerte.
Ist der Auftraggeber ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft, so kommt das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) zur Anwendung. Dort liegen dann die Stundensätze für Gutachten im Baubereich je nach Honorargruppe zwischen 70 und 105 Euro.
Sachverständigentätigkeit kann ein zweites Standbein sein und eignet sich besonders für die unabhängige, freiberufliche Betätigung. Was ist nötig, um die Qualitätskriterien der Kammer zu erfüllen? Und was hilft bei der Aufnahme in eine entsprechende Fachliste?
Architekten und Architektinnen, die als Sachverständige arbeiten, müssen die EU-Datenschutzgrundverordnung beachten.
Justitzvergütungs- und Entschädigungsgesetz als Grundlage der gerichtlichen Sachverständigenhonorierung.
Diverse Buchempfehlungen, Literaturhinweise und Publikationen zur Tätigkeit von Sachverständigen
Neben den Seminarveranstaltungen bieten wir mit großem Erfolg auch Zusatzqualifizierungen im Sachverständigenwesen, zur Kostenplanung und zu Building Information Modeling (BIM) an.