Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Anbieter für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen können bei der Architektenkammer Baden-Württemberg einen Antrag auf Anerkennung ihrer Veranstaltung stellen. In der Anerkennung einer Veranstaltung gelten die ausgestellten Bescheinigungen als Nachweis im Sinne der Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer Baden-Württemberg.
Alle Seminare und Lehrgänge, die im Sinne der Nachweispflicht anerkannt sind – von der Architektenkammer (IFBau) und von externen Bildungsträgern.
Bitte registrieren Sie sich als erstes als Fortbildungsträger (Registierung). Sie erhalten dann Zugangsdaten zu unserem Online-Portal, in dem Sie den Antrag stellen können.
Der Antrag erfolgt ausschließlich über das Online-Formular, in das die notwendigen Informationen zur Veranstaltung einzutragen sind, und über das das Programm (mit Pausenzeiten, Referenten und inhaltlicher Kurzbeschreibung) als hochzuladendes Dokument einzureichen ist. Ein separates Antragsformular ist nicht mehr erforderlich!
Sie müssen den Antrag grundsätzlich vor der Veranstaltung stellen. Eine nachträgliche Antragsstellung ist ausgeschlossen. Es wird gebeten, den Antrag ca. zwölf Wochen vor der Veranstaltung zu stellen. Diese Frist soll auch sicherstellen, dass der Bildungsträger frühzeitig in seinen Veröffentlichungen auf die Anerkennung hinweisen kann. Eine Anerkennung ist nur für Einzelveranstaltungen möglich, bei denen Datum und Veranstaltungsort verbindlich feststehen. Falls Ihre Veranstaltung mehrere Tage geht und es optional buchbare Module gibt, dann stellen Sie bitte einen Antrag pro Modul. Wenn wir noch Fragen haben oder Unterlagen fehlen, melden wir uns bei Ihnen telefonisch oder per E-Mail.
Sobald wir Ihren Antrag bearbeitet haben, erhalten Sie von uns ein Bestätigungsschreiben und eine Rechnung (Gebührenordnung) per E-Mail. Zum gleichen Zeitpunkt können Sie die anerkannten Stunden auch online einsehen. Die Veranstaltung ist dann auch auf unserer Internetseite veröffentlicht. Falls es sich um eine Inhouseschulung handelt, geben Sie dies bitte an, damit die Veranstaltung nicht veröffentlicht wird.
Hier finden Sie die anerkennungsfähigen Themen. (Anhang Praxishinweise für Bildungsträger)
Die anerkannten Stunden ergeben sich aus dem zeitlichen Umfang der Veranstaltung und ob es sich um ein Seminar oder um eine Vortragsveranstaltung handelt. (Praxishinweise für Bildungsträger)
Die Mitglieder der Architektenkammer BW müssen 8 anerkannte Stunden nachweisen.
Nicht anerkennungsfähig sind Produktvorstellungen und Veranstaltungen bei denen die Berufsgruppe der Architekten nicht im Vordergrund steht. Außerdem Informationsveranstaltungen und Veranstaltungen die nicht der berufsspezifischen Wissensvermittlung dienen.
Für AiP/SiP gelten zum Teil gesonderte Anforderungen.
Falls Ihre Veranstaltung in einem anderen Bundesland stattfindet, reicht die Anerkennung der jeweiligen anderen Architektenländerkammer aus, sofern diese eine Fort- und Weiterbildungsordnung hat. Wir schließen uns der Entscheidung dieser Kammer an. Bitte stellen Sie in dem Fall dann unseren Mitgliedern eine entsprechende Teilnahmebescheinigungen mit Angabe der Architektenkammer und der anerkannten Stundenzahl aus.
Soll diese Veranstaltung auf der AKBW-Website veröffentlicht werden, stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag und reichen das Anerkennungsschreiben der anderen Länderarchitektenkammer bei uns ein. Hierfür berechnen wir eine Gebühr von 20,00 €.
Weitere Informationen:
Bildungsträger erhalten hier aktuelle Informationen für das Einreichen von E-Learning-Veranstaltungen
Zugang zum Online-Portal für Bildungsträger und Fortbildungseinrichtungen
Für die Erstellung eines kostenfreien Kontos als Fortbildungsträger benötigen wir einige Daten von Ihnen. Diese können Sie uns hier über ein Registrierungsformular zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Daten entsprechend der Rechnungsanschrift angeben.
der Architektenkammer BWals pdf-Datei zum Download
und Fortbildungseinrichtungenals pdf-Datei zum DownloadundAuszug Gebührenordnung
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