Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Sie unternehmen eine Exkursion mit Ihren Mitarbeitenden oder es kommen Referent:innen direkt zu Ihnen ins Büro? Auf entsprechenden Antrag erkennt die AKBW auch sogenannte Inhouse-Veranstaltungen als Fortbildungen an. Dazu müssen Sie sich als Bildungsträger registrieren und den entsprechenden Online-Antrag stellen.
Auch für Inhouse-Fortbildungen gilt: Sie müssen fachspezifisch und produktneutral sein. Es gelten die Praxishinweise für Bildungsträger. Der Antrag muss bis spätestens einen Tag vor der Veranstaltung bei der Architektenkammer Baden-Württemberg eingegangen sein. Sobald Ihre Veranstaltung anerkannt ist, erhalten Sie eine Bestätigungsmail und eine Rechnung. Wenn Sie keine Veröffentlichung im Fortbildungskalender der AKBW wünschen, weil nur Ihre Mitarbeitenden teilnehmen können sollen, geben Sie diese bei Ihrem Antrag bitte an.
To-Dos für Sie als Bildungsträger: Sie führen eine Teilnehmerliste (bei Online-Veranstaltungen digital, Hinweise zur Einreichung von E-Learning-Veranstaltungen) und stellen dann allen Teilnehmernden eine Teilnahmebescheinigung (Muster-Teilnahmebescheinigung (pdf)) mit dem Vermerk der anerkannten Stunden aus. Diese bewahren alle Teilnehmenden in ihren Unterlagen auf, bis sie von der Architektenkammer Baden-Württemberg aufgefordert werden, ihre Teilnahmebescheinigung einzureichen.
Sie haben noch kein kostenloses Bildungsträger-Konto, um Anträge auf Anerkennung zu stellen? Hier Zugangsdaten beantragen.
Über das kostenlose Online-Portal können externe Seminaranbieter ihre Veranstaltungen zur Anerkennnung einreichen.