Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Amtliche Bekanntmachungen werden vom Präsidenten bzw. von der Präsidentin durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Architektenkammer Baden-Württemberg (DAB) oder durch Rundschreiben mitgeteilt. Einer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Architektenkammer Baden-Württemberg ist Bekanntmachung auf dieser Website (www.akbw.de/recht/amtliche-bekanntmachungen) geichgestellt. Auf die Veröffentlichung auf dieser Website wird im DAB hingewiesen, unter Nennung der Bezeichnung des Beschlusses, der Fundstelle auf der Website und des Datums des Inkrafttretens.
Die 51. Landesvertreterversammlung der AKBW hat am 15. und 16. November 2024 in Straßburg Änderungen der Beitragsordnung beschlossen. Diese wurden auf Antrag vom 2. Dezember 2024 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg genehmigt – mit Schreiben vom 12. Dezember 2024 unter dem Aktenzeichen MLW28-2691-3/114. Der Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Die 51. Landesvertreterversammlung der AKBW hat am 15. und 16. November 2024 in Straßburg Änderungen der Gebührenordnung beschlossen. Diese wurden auf Antrag vom 2. Dezember 2024 vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg genehmigt – mit Schreiben vom 12. Dezember 2024 unter dem Aktenzeichen MLW28-2691-3/114. Der Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Veröffentlichung der geänderten Fort- und Weiterbildungsordnung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, der gesondert mitgeteilt wird.