Eintragungsantrag und erforderliche Unterlagen
Die Mitgliedschaft in der Architektenkammer und damit das Tragen der Berufsbezeichnung (Innen-/Landschafts-)Architekt:in oder Stadtplaner:in setzt die Eintragung in der Architektenliste voraus. Um Mitglied in der Architektenkammer zu werden, sind ein Antrag auf Eintragung zu stellen und bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Telefonischer Rückrufservice nach Anmeldung:
Mo 9.00 bis 12.30 Uhr und
Mi 10.00 bis 12.30 Uhr.
Für kleinere Angelegenheiten schreiben Sie uns bitte eine E-Mail (eintragung@akbw.de) oder nutzen Sie die offene Sprechstunde Mi 9 bis 10 Uhr.
Aufgrund eines hohen Krankenstandes sind die Bearbeitungszeiten derzeit etwas verlängert. Wir bitten dies zu entschuldigen.
- bei vollständigem Antrag auf Eintragung als Vollmitglied: ca. 6-8 Wochen
- bei vollständigem Antrag auf Eintragung als Junior-Mitglied: ca. 5-7 Wochen
- bei vollständigem Antrag auf Eintragung als Berufsgesellschaft: ca. 4-6 Wochen
Unvollständige Anträge verlängern die Bearbeitungszeit erheblich. Je nach Antragsaufkommen kann sich die Bearbeitungszeit kurzfristig ändern.
We have compiled information in English for those interested in becoming a junior or full member.