Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Die Mitgliedschaft in der Architektenkammer und damit das Tragen der Berufsbezeichnung (Innen-/Landschafts-)Architekt:in oder Stadtplaner:in setzt die Eintragung in der Architektenliste voraus. Um Mitglied in der Architektenkammer zu werden, sind ein Antrag auf Eintragung zu stellen und bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Ihr Studium ist abgeschlossen, jetzt wollen Sie beruflich durchstarten? Hier finden Sie alle Informationen für Ihren Berufseinstieg bzw. Ihre Zeit als Architekt:in bzw. Stadtplaner:in im Praktikum (AiP/SiP).
Zur Eintragung als sogenanntes Vollmitglied nach Ihrer zweijährigen Praxisphase (AiP/SiP), reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen ein. Welche Dokumente und Nachweise im Einzelnen benötigt werden, ist u.a. abhängig vom Ort Ihres Hochschulabschlusses. Sie finden die entsprechenden Infos hier:
A. Für Antragsteller:innen mit einem Hochschulabschluss in Deutschland
B. Für Antragsteller:innen, die ihren berufsqualifizierenden Abschluss in einem Land der Europäischen Union außerhalb Deutschlands erworben haben. (Zu Informationszwecken dient auch Anhang V der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie).
C. Für Antragsteller:innen, die ihren berufsqualifizierenden Abschluss in einem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union erworben haben
D. Für Antragsteller:innen ohne einschlägige Hochschulausbildung
E. Für bereits in einer anderen Länderkammer eingetragene Antragsteller:innen, die eine Länderumtragung beantragen
F. Antragsteller:innen, die als sogenannte auswärtige Dienstleister:innen nur kurzzeitig in Baden-Württemberg arbeiten wollen, werden in die Liste auswärtiger Dienstleister nach § 8 ArchG BW eingetragen. Bitte nutzen Sie den entsprechenden, abweichenden Antrag und beachten Sie folgende Informationen
Bitte in allen Fällen das Antragsformular ausdrucken, vollständig ausfüllen und unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen zurücksenden an:
Architektenkammer Baden-Württemberg Recht und Wettbewerb - Eintragung Danneckerstr. 54 70182 Stuttgart
Bitte beachten Sie: Nur vollständig eingereichte Unterlagen können geprüft werden.
Wenn Sie technische Probleme beim Ausfüllen des Antrags haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an webadmin spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de.
SEPA-Lastschrifteinzug
Wenn Sie für Ihren Mitgliedsbeitrag und die Gebühren den bequemen Weg des SEPA-Basislastschrift-Einzugs wünschen, können Sie gleich mit Ihrem Antrag ein SEPA-Basislastschrift-Mandat einreichen. Bitte wählen Sie aus den unten stehenden Downloads das für Sie passende Formular aus:
Ob Führen der Berufsbezeichnung, Bauvorlagerecht, Beratungsleistungen, Fortbildungsangebote oder Altersversorgung: Mitglieder haben viele Vorteile.
Mo-Do: 9.00-12.30 Uhr
unter Tel: 0711 2196-167eintragung spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de
Architektengesetz Baden-WürttembergEintragungsverordnungBeitragsordnungGebührenordnung
Rechtliche Hinweise zur Eintragung
Antworten auf häufig gestellte Fragen im Überblick.