Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Deinen Abschluss hast du gepackt und jetzt willst du Architekt, Architektin beziehungsweise Stadtplaner oder Stadtplanerin werden? Lass dich dafür als Junior-Mitglied (Architekt:in oder Stadtplaner:in im Praktikum (AiP/SiP)) eintragen und schon kann es losgehen. Nach zweijähriger AiP/SiP-Zeit darfst du anschließend die geschützte Berufsbezeichnung Architekt:in, Innenarchitekt:in, Landschaftsarchitekt:in und Stadplaner:in führen. Mehr grundsätzliche Informationen findest du im Leitfaden AiP/SiP Merkblatt 460. Dieser ist auch auf Englisch (AiP/SiP-Guidelines in english) nachzulesen.
Stelle deinen Antrag auf Eintragung als AiP/SiP direkt nach deinem Hochschulabschluss und mit Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Nur dann können wir deine berufspraktischen Zeiten vom ersten Tag an berücksichtigen.
Mit einer Mitgliedschaft während deiner Junior:in-Zeit profitierst du schon von den Leistungen der Kammer, obwohl deine Ausbildung als Architekt:in oder Stadtplaner:in noch nicht abgeschlossen ist.
Viele Vorteile der Mitgliedschaft auf einen Blick. Und das zu einem Beitrag von 60 € pro Jahr.
Die Architekt:innen und Stadtplaner:innen im Praktikum sind sowohl im Landesvorstand als auch in der Landesvertretererversammlung (LVV) vertreten. Das Netzwerk informiert Absolvent:innen, organisiert Events und ist Ansprechpartner für alle AiP, SiP und für Büros. Melde dich gerne!
mehr
Das IFBau bietet für AiP/SiP ein umfangreiches Seminarprogramm, das nach Inhalt und Art der Themenvermittlung besonders für die Belange von Berufsanfängern geeignet ist.
Stelle deinen Antrag gleich zu Beginn der Aufnahme deiner beruflichen Tätigkeit. Jeder Monat, in dem der Antrag nicht gestellt ist, kann leider nicht angerechnet werden. Fülle dazu den Antrag auf Mitgliedschaft als AiP/SiP aus und reiche ihn per Post bei der Architektenkammer ein. Wenn deine Unterlagen geprüft wurden und du die Eintragungsvoraussetzungen erfüllst, geht es los! Achte darauf, dass die Unterlagen vollständig sind:
Mit der Eintragung beginnt deine Praxisphase. Du solltest in zwei Jahren in allen Berufsaufgaben deiner Hauptfachrichtung arbeiten - jeweils mindestens 3 Monate. Grob orientieren kannst du dich an den Leistungsphasen nach HOAI. Eine eingetragene Architekt:in bzw. Stadtplaner:in muss dich dabei anleiten und deinen Tätigkeitsnachweis unterzeichnen. Achte darauf, dass der Nachweis ausführlich ist. Wir müssen nachvollziehen können, wie lange du an welchem Projekt gearbeitet hast und was deine selbstständigen Aufgaben waren. Nur so können wir bewerten, ob du alle Berufsaufgaben in deiner Praxiszeit wahrgenommen hast. Dies verlangt das Architektengesetz von uns.
Tipp: Solltest du während des AiP/SiP den Arbeitgeber wechseln, fülle schon einmal eine erste Tätigkeitsbecheinigung aus und lasse sie vom bisherigen Arbeitgeber unterzeichnen. Ebenfalls kannst du Praxiszeiten, die du nach deinem Bachelor aber vor deinem Master-Abschluss erbracht hast, bis zu maximal einem Jahr anrechenn lassen. Auch hierfür benötigst du einen Tätigkeitsnachweis.
Als AiP/SiP musst du nach den zwei Jahren 40 Fortbildungsstunden nachweisen können. Fortbildungen werden von der Architektenkammer anerkannt. Ob und mit wie vielen Stunden erfährst du vom jeweiligen Anbieter, beispielsweise bei Fortbildungen des IFBau. Wenn sich dein AiP/SiP verlängert, beispielsweise weil du in Teilzeit arbeitest, fallen pro zusätzliches Jahr AiP/SiP acht weitere Fortbildungsstunden an. Weitere Informationen findest du im Praxishinweis zur Fort- und Weiterbildungsordnung.
Glückwunsch! Nachdem du deine AiP/SiP-Zeit erfolgreich abgeschlossen hast, kannst du dich jetzt als Architekt:in, Innenarchitekt:in, Landschaftsplaner:in oder Stadtplaner:in eintragen lassen. Wie der Antragsprozess aussieht, erfährst du hier.
Architektengesetz Baden-WürttembergEintragungsverordnungBeitragsordnungGebührenordnungFort- und Weiterbildungsordnung