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    Eintragung | Mitglied werden

    Wege zur Vollmitgliedschaft

    Für die Mitgliedschaft in der Architektenkammer Baden-Württemberg muss ein einschlägiges Hochschulstudium mit mindestens vierjähriger Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen (in der Regel Bachelor und Master), min. zwei Jahre Berufspraxis in allen Leistungsphasen unter Anleitung gesammelt und eine Tätigkeit in Baden-Württemberg nachgewiesen werden.

    In Ausnahmefällen, kann von § 4 Abs. 4 ArchG Gebrauch gemacht werden. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass dieses Verfahren sehr lange dauert und in den wenigsten Fällen zu Eintragung führt.

    Wenn Sie bereits Mitglied in einer anderen Länderkammer sind oder waren, nutzen Sie bitte das vereinfachte Verfahren Länderumtragung.

    Informationen für Sonderfälle

    Eintragung als Architekt:in und als Stadtplaner:in

    Eine Doppeleintragung als Architekt:in und Stadtplaner:in ist möglich. Hierfür müssen in beiden Fachrichtungen mindestens 240 ECTS aus einem abgeschlossenen Hochschulstudium nachgewiesen werden. Praxiszeiten unter Anleitung sind ebenfalls in beiden Fachrichtungen zu absolvieren - je mindestens 1,5 Jahre und über alle Berufsaufgaben verteilt. Bitte weisen Sie auch in beiden Fachrichtungen jeweils mindestens 30 Fortbildungspunkte nach.

    Weitere Informationen (im Kontext der JunAS, die Voraussetzungen gelten aber ebenfalls für die Vollmitgliedschaft)

    Eintragung mit konversiven, also nicht direkt aufeinander aufbauenden, Studiengängen

    Neben der zweijährigen Berufspraxis ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium Voraussetzung für die Eintragung. Das Hochschulstudium muss nicht zwingend konsekutiven, also aufeinander aufbauend sein. Wenn du mindestens 240 ECTS in mehr als einer Fachrichtung gesammelt hast, kommt eine Eintragung in zwei Fachrichtungen in Frage.

    Besonders häufig gibt es das Phänomen konversiver Studiengänge bei der Stadtplanung. Für interessierte Stadtplanerinnen und Stadtplaner mit nicht aufeinander aufbauenden Studiengängen gibt es das Merkblatt 360 mit weiterführenden Informationen.

    Checkliste Vollmitgliedschaft (reguläres Eintragungsverfahren mit einschlägigem Hochschulabschluss)

    Bitte achten Sie unbedingt auf vollständige Unterlagen: Checkliste zum Antrag als PDF.

    Die digitale Antragsstellung ist derzeit in Vorbereitung. Bitte reichen Sie deshalb noch alle Unterlagen per Post ein und adressieren Sie Ihre Unterlagen an folgende Adresse:

    Architektenkammer Baden-Württemberg
    Eintragungsabteilung
    Danneckerstr. 54
    70182 Stuttgart

     

    Alle Antragsstellerinnen und Antragssteller müssen einreichen:

    • Vollständig ausgefüllter und unterschriebenen Antrag
    • Nachweis über den Abschluss eines abgeschlossenen, mindestens 4-jährigen Studiums der entsprechenden Fachrichtung. Beizufügen sind
      • Beglaubigte Urkunden (Bachelor, Master, Diplom)
      • Beglaubigte Zeugnisse
    • Vollständig ausgefüllter und vom Antragssteller sowie von der anleitenden Architekt:in/Stadtplaner:in unterschriebener Nachweis über eine zweijährige praktische Tätigkeit
      • Praxisnachweis für Architekt:innen aller Fachrichtungen (Alternativlink, falls sich die Excel nicht öffnen lässt - Datei -> Kopie herunterladen))
      • Praxisnachweis für Stadtplaner:innen
    • Meldebescheinigung (zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als drei Monate)
    • Polizeiliches Führungszeugnis im Original (zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als drei Monate

     

    Tutorial für den Tätigkeitsnachweis

    Externe Verbindung (vimeo.com), Datenschutzhinweis akzeptiert

    Zusätzliche Unterlage bei Wechsel von Junior-Architekt:in/-Stadtplaner:in auf die Vollmitgliedschaft:

    • Nachweis der absolvierten Fortbildungsveranstaltungen (mindestens 40 Stunden)

    Zusätzliche Unterlage bei Antrag als Architekt:in/Stadtplaner:in ohne den Zusatz “frei” in einem Angestelltenverhältnis:

    • Arbeitgeberbescheinigung

    Zusätzliche Unterlage bei Antrag als Freie:r Architekt:in/Stadtplaner:in oder als (teilweise) selbstständige Architekt:in/Stadtplaner:in ohne den Zusatz “frei”:

    • Versicherungsbestätigung

     

    04.09.2025

    Rechtliche Grundlagen

    Architektengesetz Baden-Württemberg
    Eintragungsverordnung
    Beitragsordnung
    Gebührenordnung
    Fort- und Weiter­bildungs­ordnung

    Antragsunterlagen

    • Antrag auf Eintragung (PDF)
    • Tätigkeits- und Fortbildungsbescheinigung für Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsplanung (XLSX; Alternativlink, falls sich die Excel nicht öffnen lässt - Datei -> Kopie herunterladen)
    • Tätigkeitsbescheinigung für Stadtplanung (RTF)

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    Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon: 0711-2196-0 Telefax: 0711-2196-101 E-Mail: info@akbw.de
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