Wege zur Vollmitgliedschaft
Für die Mitgliedschaft in der Architektenkammer Baden-Württemberg muss ein einschlägiges Hochschulstudium mit mindestens vierjähriger Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen (in der Regel Bachelor und Master), min. zwei Jahre Berufspraxis in allen Leistungsphasen unter Anleitung gesammelt und eine Tätigkeit in Baden-Württemberg nachgewiesen werden.
In Ausnahmefällen, kann von § 4 Abs. 4 ArchG Gebrauch gemacht werden. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass dieses Verfahren sehr lange dauert und in den wenigsten Fällen zu Eintragung führt.
Wenn Sie bereits Mitglied in einer anderen Länderkammer sind oder waren, nutzen Sie bitte das vereinfachte Verfahren Länderumtragung.