Wege zur Vollmitgliedschaft
Für die Mitgliedschaft in der Architektenkammer Baden-Württemberg muss ein einschlägiges Hochschulstudium mit mindestens vierjähriger Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen (in der Regel Bachelor und Master), min. zwei Jahre Berufspraxis in allen Leistungsphasen unter Anleitung gesammelt und eine Tätigkeit in Baden-Württemberg nachgewiesen werden.
In Ausnahmefällen, kann von § 4 Abs. 4 ArchG Gebrauch gemacht werden. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass dieses Verfahren sehr lange dauert und in den wenigsten Fällen zu Eintragung führt.
Wenn Sie bereits Mitglied in einer anderen Länderkammer sind oder waren, nutzen Sie bitte das vereinfachte Verfahren Länderumtragung.
Informationen für Sonderfälle
Eine Doppeleintragung als Architekt:in und Stadtplaner:in ist möglich. Hierfür müssen in beiden Fachrichtungen mindestens 240 ECTS aus einem abgeschlossenen Hochschulstudium nachgewiesen werden. Praxiszeiten unter Anleitung sind ebenfalls in beiden Fachrichtungen zu absolvieren - je mindestens 1,5 Jahre und über alle Berufsaufgaben verteilt. Bitte weisen Sie auch in beiden Fachrichtungen jeweils mindestens 30 Fortbildungspunkte nach.
Weitere Informationen (im Kontext der JunAS, die Voraussetzungen gelten aber ebenfalls für die Vollmitgliedschaft)
Neben der zweijährigen Berufspraxis ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium Voraussetzung für die Eintragung. Das Hochschulstudium muss nicht zwingend konsekutiven, also aufeinander aufbauend sein. Wenn du mindestens 240 ECTS in mehr als einer Fachrichtung gesammelt hast, kommt eine Eintragung in zwei Fachrichtungen in Frage.
Besonders häufig gibt es das Phänomen konversiver Studiengänge bei der Stadtplanung. Für interessierte Stadtplanerinnen und Stadtplaner mit nicht aufeinander aufbauenden Studiengängen gibt es das Merkblatt 360 mit weiterführenden Informationen.