Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Für die Mitgliedschaft in der Architektenkammer Baden-Württemberg muss ein einschlägiges Hochschulstudium mit mindestens vierjähriger Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen (in der Regel Bachelor und Master), min. zwei Jahre Berufspraxis in allen Leistungsphasen unter Anleitung gesammelt und eine Tätigkeit in Baden-Württemberg nachgewiesen werden.
In Ausnahmefällen, kann von § 4 Abs. 4 ArchG Gebrauch gemacht werden. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass dieses Verfahren sehr lange dauert und in den wenigsten Fällen zu Eintragung führt.
Wenn Sie bereits Mitglied in einer anderen Länderkammer sind oder waren, nutzen Sie bitte das vereinfachte Verfahren Länderumtragung.
Bitte achten Sie unbedingt auf vollständige Unterlagen: Checkliste zum Antrag als PDF.
Die digitale Antragsstellung ist derzeit in Vorbereitung. Bitte reichen Sie deshalb noch alle Unterlagen per Post ein und adressieren Sie Ihre Unterlagen an folgende Adresse:
Architektenkammer Baden-WürttembergEintragungsabteilungDanneckerstr. 5470182 Stuttgart
Alle Antragsstellerinnen und Antragssteller müssen einreichen:
Zusätzliche Unterlage bei Wechsel von der Junior- auf die Vollmitgliedschaft:
Zusätzliche Unterlage bei Antrag als Architekt:in/Stadtplaner:in ohne den Zusatz “frei” in einem Angestelltenverhältnis:
Zusätzliche Unterlage bei Antrag als Freie:r Architekt:in/Stadtplaner:in oder als (teilweise) selbstständige Architekt:in/Stadtplaner:in ohne den Zusatz “frei”:
Architektengesetz Baden-Württemberg Eintragungsverordnung Beitragsordnung Gebührenordnung Fort- und Weiterbildungsordnung