Länderumtragung
Wenn Sie bereits Mitglied in einer anderen Architektenkammer in Deutschland sind oder waren, können Sie ein vereinfachtes Umtragungsverfahren in Anspruch nehmen. Wir klären alles Weitere mit ihrer bisherigen Landeskammer.
01.09.2025
Wenn Sie bereits Mitglied in einer anderen Architektenkammer in Deutschland sind oder waren, können Sie ein vereinfachtes Umtragungsverfahren in Anspruch nehmen. Wir klären alles Weitere mit ihrer bisherigen Landeskammer.