Wenn Sie bereits Mitglied in einer anderen Architektenkammer in Deutschland sind oder waren, können Sie ein vereinfachtes Umtragungsverfahren in Anspruch nehmen. Wir klären alles Weitere mit ihrer bisherigen Landeskammer.
Checkliste Länderumtragung
Bitte achten Sie unbedingt auf vollständige Unterlagen. Die Checkliste gibt es auch als PDF.
Alle Antragsstellerinnen und Antragssteller müssen einreichen:
Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Meldebescheinigung (zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als drei Monate)
Polizeiliches Führungszeugnis im Original (zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als drei Monate
Angabe zur bisherigen Architektenkammer: Eintragungsbescheinigung oder Löschungsbestätigung - jeweils mit Angabe ihrer Mitgliedsnummer. Wir empfehlen, sich erst nach erfolgter Umtragung in ihrer bisherigen Kammer löschen zu lassen.
Zusätzliche Unterlage bei Antrag als angestellte Architekt:in/Stadtplaner:in: