Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Wenn Sie bereits Mitglied in einer anderen Architektenkammer in Deutschland sind oder waren, können Sie ein vereinfachtes Umtragungsverfahren in Anspruch nehmen. Wir klären alles Weitere mit ihrer bisherigen Landeskammer.
Bitte achten Sie unbedingt auf vollständige Unterlagen. Die Checkliste gibt es auch als PDF.
Alle Antragsstellerinnen und Antragssteller müssen einreichen:
Zusätzliche Unterlage bei Antrag als angestellte Architekt:in/Stadtplaner:in:
Zusätzliche Unterlage bei Antrag als Freie:r Architekt:in/Stadtplaner:in:
Schicken Sie den Antrag bitte per Post an:
Architektenkammer Baden-Württemberg Eintragungsabteilung Danneckerstr. 54 70182 Stuttgart
Architektengesetz Baden-Württemberg Eintragungsverordnung Beitragsordnung Gebührenordnung