Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
§ 4 Abs. 4 ArchG ermöglicht Personen den Zugang zur Kammer, die die Kenntnisse eines Hochschulstudiums äquivalent durch lebenslanges Lernen erworben, mindestens 10-jährigen angeleitete praktische Tätigkeit sowie außergewöhnliche Leistungen in der jeweiligen Fachrichtung erbracht und dies entsprechend nachweisen können.
Wir weisen vorsorglich derauf hin, dass dieses Verfahren ein Ausnahmeverfahren ist, lange dauert und in einer Mehrheit der Fälle nicht zur Eintragung führt.
Bitte beachten Sie: Dieses Verfahren ist ein Ausnahmeverfahren. Die Hürden des Nachweises der Gleichwertigkeit lebenslangen Lernen mit einem mindestens vierjährigem Hochschulstudium in der einschlägigen Fachrichtung und mindestens zehnjähriger Berufspraxis unter Anleitung eines/eines eingetragen Architekt:in bzw. Stadtplaner:in sind sehr hoch. Das Verfahren dauert einige Monate. Die statistische Erfolgsquote nach diesem Verfahren ist gering.
Bitte achten Sie unbedingt auf vollständige Unterlagen. Die Checkliste gibt es auch als PDF.
Alle Antragsstellerinnen und Antragssteller müssen einreichen:
Zusätzliche Unterlage bei Antrag als angestellte Architekt:in/Stadtplaner:in:
Zusätzliche Unterlage bei Antrag als Freie:r Architekt:in/Stadtplaner:in:
Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur
Alle oben genannten Unterlagen, zuzüglich
Fachrichtung Stadtplanung
Die Unterlagen müssen per Post eingereicht werden. Bitte adressieren Sie Ihre Unterlagen an folgende Adresse:
Architektenkammer Baden-Württemberg Eintragungsabteilung Danneckerstr. 54 70182 Stuttgart