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    Wohnungsbau

    Sofortprogramm Landeswohnraumförderung

    Auf Basis einer Analyse der Hemmnisse in den aktuellen Förderkriterien und unter Berücksichtigung der derzeitigen konjunkturellen Lage mit faktischem Stopp neuer Wohnungsbauprojekte empfiehlt die Architektenkammer Baden-Württemberg eine Überarbeitung der Landeswohnraumförderung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen hätten große Wirkung, ohne dafür zusätzliche Mittel in die Hand nehmen zu müssen.

    Seit Mai 2023 ist die Landeswohnraumförderung überzeichnet und für 2024 gibt es dem Vernehmen nach ebenfalls keine Mittel mehr. Für den bezahlbaren Wohnungsbau in Baden-Württemberg ist das eine Hiobsbotschaft. Für die Kammer gilt: jeder zusätzliche Euro, der in bezahlbaren Wohnraum investiert wird, ist gut angelegt – ein gewisser Teil fließt durch Wertschöpfung und Steuern in den Landeshaushalt zurück. Aber auch unabhängig von der Höhe der Wohnraumförderung gibt es Stellschrauben, um eine größere Wirkung zu entfalten – ohne zusätzliche Mittel in die Hand nehmen zu müssen.  Die Empfehlungen hat das Kompetenzteam Wohnen im Auftrag des Landesvorstands der Architektenkammer Baden-Württemberg erarbeitet und kürzlich der Landesvertreterversammlung vorgestellt.

    Foto: Christian Buck | TRIO 8° – Wohnungsbau, Heidelberg | ap88 Architekten Partnerschaft mbB, Heidelberg | LA: Projektbüro Stadtlandschaft, Kassel

    Anträge priorisieren, Finanzierung erleichtern

    In der aktuellen Lage wäre eine Priorisierung der Anträge, beispielsweise nach Bindungsdauer anstatt nach Eingangsdatum, einer der wichtigsten Hebel. Als weitere Maßnahme wird die Trennung der Budgets der Eigentumsförderung und des Mietwohnungsbaus im Papier genannt. Dies soll verhindern, dass die Eigentumsförderung das Budget des Mietwohnungsbaus belastet. Um durch die aktuelle Delle im Wohnungsbau zu helfen, müssten die Projekte zeitnah feste Zusagen erhalten.

    Weitere Empfehlungen betreffen Regelungen zur Finanzierung, die es den Banken leichter macht, günstige Kredite zu erhalten sowie eine Erleichterung bei der Regelungsdichte, wie beispielsweise bei Mindestgrößen von Kinderzimmern.

    Zum ganzen Positionspapier

    20.02.2024

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