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Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat am 12. Dezember 2022 eine neue Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen (VwV TB) erlassen, die im Gemeinsamen Amtsblatt für Baden-Württemberg vom 28. Dezember 2022 veröffentlicht wurde. Diese neue VwV TB BW trat am 1. Januar 2023 in Kraft und löst die zum 31. Dezember 2022 abgelaufene bisherige Fassung ab, mit der 2018 die nach früherem Bauordnungsrecht bekannt gemachte Liste der Technischen Baubestimmungen LTB und die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) bekannt gemachten Bauregellisten zusammengeführt worden waren.
Die aktuelle VwV TB ist seit 1. Januar 2023 gültig und tritt am 31. Dezember 2027 außer Kraft.AKBW-Merkblatt Nr. 611 VwV-TB-2023 mit einführenden Erläuterungen und dem Text der VwV TB BW vom 12. Dezember 2022
Gemäß § 3 Absatz 1 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden und die baulichen Anlagen zweckentsprechend ohne Missstände genutzt werden können. Gemäß § 73a können diese Grundanforderungen an bauliche Anlagen sowie deren Bauprodukte und Bauarten durch „Technische Baubestimmungen“ konkretisiert werden. Diese Konkretisierungen können durch Bezugnahmen auf technische Regeln und deren Fundstellen erfolgen. Dazu veröffentlicht die oberste Baurechtsbehörde eine Verwaltungsvorschrift, in der diese Regeln bekannt gemacht werden.
Die Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen ist gemäß Anhang I der Bauproduktenverordnung (EU 305/2011) gegliedert und umfasst Regeln zur Standsicherheit baulicher Anlagen, zum Brandschutz, zu Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, zu Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung, zum Schallschutz und zum Wärmeschutz sowie zu Bauteilen und Sonderkonstruktionen, Bauarten und Bauprodukten.
Die Technischen Baubestimmungen sind von allen am Bau beteiligten Personen bei der Planung, Berechnung, Ausführung und baurechtlichen Überprüfung von baulichen Anlagen zu beachten. Von den in den Technischen Baubestimmungen enthaltenen Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregelungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die Anforderungen erfüllt werden und in der Technischen Baubestimmung eine Abweichung nicht ausgeschlossen ist. Soweit technische Regeln durch die Anlagen in der Verwaltungsvorschrift geändert oder ergänzt werden, gehören auch die Änderungen und Ergänzungen zum Inhalt der Technischen Baubestimmungen. Wichtig ist jedoch, dass öffentlich-rechtlich die gesetzlichen Regelungen der Landesbauordnung zum Anwendungsbereich Vorrang vor den Normeninhalten haben.
Die VwV TB basiert auf der Muster-Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen (MVV TB), die vom Deutschen Institut für Bautechnik DIBt nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den obersten Baurechtsbehörden der Länder als Ausgabe 2021/1 in den Mitteilungen des DIBt am 17. Januar 2022 veröffentlicht wurde, einschließlich der Druckfehlerberichtigung vom 4. März 2022. Es gilt der Grundsatz, dass nur solche Inhalte in die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) als Technische Baubestimmungen aufgenommen wurden, die zur Erfüllung der Anforderungen der Landesbauordnungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen unerlässlich sind. Die Befugnis der Baurechtsbehörden, im Rahmen ihrer Entscheidungen zur Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe auch auf allgemein anerkannte Regeln der Technik zurückzugreifen, die keine Technischen Baubestimmungen sind, bleibt von dieser Verwaltungsvorschrift unberührt.
Die Überführung der MVV TB in die VwV TB erfolgte durch Anpassung des Musterdokuments an die Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie technische Richtlinien des Landes Baden-Württemberg. Gemeinsam mit der MVV TB sind 16 technische Regeln und Richtlinienweiter mit konkretisierenden Anforderungen und Anwendungsregeln veröffentlich worden. Diese technischen Regeln sind als Anhänge 1 bis 17 in die MVV TB integriert (Anhang 7 Anforderungen an Feststellanlagen, Stand Juli 2017 wurde bereits in der MVV TB 2019/1 wieder gestrichen) und sie werden in den Teilen A bis C der MVV TB in Bezug genommen. Bei der Überführung der MVV TB in die VwV TB für Baden-Württemberg wurde auf eine nochmalige Veröffentlichung dieser technischen Regeln verzichtet. Sie werden jedoch auch in der VwV TB in Bezug genommen. Zu beziehen sind die Anhänge als Bestandteil der MVV TB 2021/1:
Neben der angepassten und ergänzten Übernahme der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB 2021/1 als VwV TB BW wurden auch vier Musterrichtlinien der Bauministerkonferenz für Baden-Württemberg adaptiert und veröffentlicht:
Die Einführung der Holzbau-Richtlinie bietet neue Beurteilungsmöglichkeiten für feuerbeständige Holzbauweisen bzw. Holzbau in den Gebäudeklassen 4 und 5. Die ergänzende Aufnahme von Leitdetails als Anlage der VwV TB BW ist dabei grundsätzlich zu begrüßen. Im Sinne einer Positivliste ergibt sich so ein Regelkatalog für die Beurteilung von Holzbauweisen im Genehmigungsverfahren – elementar, da Bauen mit Holz ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem klimaneutralen und nachhaltigen Gebäudebestand ist. Sofern Bauteile und Anschlüsse den Regelungen der Holzbau-Richtlinie unter Beachtung der Anlage A 2.2/BW2 der VwV TB und Berücksichtigung der Leitdetails im Anhang zu dieser Anlage entsprechen, sind keine Anwendbarkeitsnachweise erforderlich.
als AKBW-Merkblatt Nr. 611 VwV-TB-2023 mit einführenden Erläuterungen und dem Text der VwV TB BW vom 12. Dezember 2022
Den jeweils aktuellen Text der gültigen Landesbauordnung mit kurzer Einführung und Erläuterung der Änderungen erhalten Sie als Merkblatt der AKBW im pdf-Format
DIN 18065:2020-08 hat die bisherige Fassung der "Treppenplanungsnorm" ersetzt. In dieser Norm sind auch Aussagen zum Krankentransport enthalten. Nach Mitglieder-Login finden Kammermitglieder hier dazu weitere Informationen.
Bauantrag und Kenntnisgabeverfahren, Bau- und Planungsrecht: Aktuelle Vorschriften aus Bund und Land sowie Vordrucke als Formular beim als oberste Baurechtsbehörde zuständigen Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg zum download
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