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Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hat am 11. Juli 2024 eine neue Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen (VwV TB) erlassen, die im Gemeinsamen Amtsblatt für Baden-Württemberg vom 31. Juli 2024 veröffentlicht wurde. Diese neue VwV TB BW ist seit 1. August 2024 gültig und löst die bisherige, am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Fassung ab.
Die aktuelle VwV TB ist seit 1. August 2024 gültig und tritt spätestens am 31. Juli 2029 außer Kraft.AKBW-Merkblatt Nr. 611 VwV-TB-2024 mit einführenden Erläuterungen und dem Text der VwV TB BW vom 11. Juli 2024
Gemäß § 3 Absatz 1 Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) sind bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden und die baulichen Anlagen zweckentsprechend ohne Missstände genutzt werden können. Gemäß § 73a können diese Grundanforderungen an bauliche Anlagen sowie deren Bauprodukte und Bauarten durch „Technische Baubestimmungen“ konkretisiert werden. Diese Konkretisierungen können durch Bezugnahmen auf technische Regeln und deren Fundstellen erfolgen. Dazu veröffentlicht die oberste Baurechtsbehörde eine Verwaltungsvorschrift, in der diese Regeln bekannt gemacht werden.
Die Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen ist gemäß Anhang I der Bauproduktenverordnung (EU 305/2011) gegliedert und umfasst Regeln zur Standsicherheit baulicher Anlagen, zum Brandschutz, zu Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, zu Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung, zum Schallschutz und zum Wärmeschutz sowie zu Bauteilen und Sonderkonstruktionen, Bauarten und Bauprodukten.
Die Technischen Baubestimmungen sind von allen am Bau beteiligten Personen bei der Planung, Berechnung, Ausführung und baurechtlichen Überprüfung von baulichen Anlagen zu beachten. Von den in den Technischen Baubestimmungen enthaltenen Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsregelungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die Anforderungen erfüllt werden und in der Technischen Baubestimmung eine Abweichung nicht ausgeschlossen ist. Soweit technische Regeln durch die Anlagen in der Verwaltungsvorschrift geändert oder ergänzt werden, gehören auch die Änderungen und Ergänzungen zum Inhalt der Technischen Baubestimmungen. Wichtig ist jedoch, dass öffentlich-rechtlich die gesetzlichen Regelungen der Landesbauordnung zum Anwendungsbereich Vorrang vor den Normeninhalten haben.
Die aktuelle VwV TB BW 2024 basiert auf dem „Muster einer Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen (MVV TB) Ausgabe 2023/1 (Ausgabe: 17. April 2023 mit Druckfehlerberichtigung vom 10. Mai 2023), das vom Deutschen Institut für Bautechnik DIBt nach Anhörung der beteiligten Kreise im Einvernehmen mit den obersten Baurechtsbehörden der Länder veröffentlicht wurde. Es gilt der Grundsatz, dass nur solche Inhalte in die MVV TB als Technische Baubestimmungen aufgenommen werden, die zur Erfüllung der Anforderungen der Landesbauordnungen an bauliche Anlagen, Bauprodukte und andere Anlagen und Einrichtungen unerlässlich sind.
Für die VwV TB BW 2024 sind gegenüber der MVV TB lediglich die notwendigen Anpassungen an das Landesrecht vorgenommen worden, mit marginalen Änderungen dieser landesrechtlichen Anpassungen zur VwV TB BW 2023. Insgesamt handelt es sich bei den Änderungen im Wesentlichen lediglich um einige Aktualisierungen von Normenfassungen und Richtlinien, beispielsweise im Bereich Standsicherheit bei Nationalen Anhängen zu den Eurocodes, oder textliche Präzisierungen bei den allgemeinen Hinweisen und Anlagen zu den Technischen Baubestimmungen.
Im Gegensatz zur Aktualisierung 2024 brachte die Neuausgabe der VwV TB BW 2023.vom 12. Dezember 2022 tatsächlich etliche für die Planungspraxis von Architektinnen und Architekten deutlich relevantere Neuerungen mit sich, die auch aktuell noch Bestand haben. Gemeinsam mit der damals umgesetzten MVV TB waren 16 technische Regeln und Richtlinien mit konkretisierenden Anforderungen und Anwendungsregeln veröffentlich worden. Diese technischen Regeln sind in teils aktualisierter Fassung und ergänzt um einen Anhang 18 auch weiterhin integrierter Bestandteil der MVV TB (Anhang 7 „Anforderungen an Feststellanlagen“, Stand Juli 2017 wurde bereits in der MVV TB 2019/1 wieder gestrichen.) Diese Richtlinien werden in den Teilen A bis C der MVV TB in Bezug genommen. Bei der Überführung der MVV TB in die VwV TB für Baden-Württemberg wurde auf eine nochmalige bzw. explizite Veröffentlichung dieser technischen Regeln verzichtet. Sie werden jedoch auch in der VwV TB BW in Bezug genommen. Zu beziehen sind die Anhänge als Bestandteil der MVV TB 2023/1 beim Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt):
Neben der angepassten und ergänzten Übernahme der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen als VwV TB BW wurden 2023 auch vier Musterrichtlinien der Bauministerkonferenz für Baden-Württemberg adaptiert und veröffentlicht:
Die Einführung der Holzbau-Richtlinie bietet neue Beurteilungsmöglichkeiten für feuerbeständige Holzbauweisen bzw. Holzbau in den Gebäudeklassen 4 und 5. Die ergänzende Aufnahme von Leitdetails als Anlage der VwV TB BW ist dabei grundsätzlich zu begrüßen. Im Sinne einer Positivliste ergibt sich so ein Regelkatalog für die Beurteilung von Holzbauweisen im Genehmigungsverfahren – elementar, da Bauen mit Holz ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem klimaneutralen und nachhaltigen Gebäudebestand ist. Sofern Bauteile und Anschlüsse den Regelungen der Holzbau-Richtlinie unter Beachtung der Anlage A 2.2/BW2 der VwV TB und Berücksichtigung der Leitdetails im Anhang zu dieser Anlage entsprechen, sind keine Anwendbarkeitsnachweise erforderlich.
als AKBW-Merkblatt Nr. 611 VwV-TB-2024 mit einführenden Erläuterungen und dem Text der VwV TB BW vom 11. Juli 2024.
Den jeweils aktuellen Text der gültigen Landesbauordnung mit kurzer Einführung und Erläuterung der Änderungen erhalten Sie als Merkblatt der AKBW im pdf-Format
DIN 18065:2020-08 hat die bisherige Fassung der "Treppenplanungsnorm" ersetzt. In dieser Norm sind auch Aussagen zum Krankentransport enthalten. Nach Mitglieder-Login finden Kammermitglieder hier dazu weitere Informationen.
Bauantrag und Kenntnisgabeverfahren, Bau- und Planungsrecht: Aktuelle Vorschriften aus Bund und Land sowie Vordrucke als Formular beim als oberste Baurechtsbehörde zuständigen Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg zum download