Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Architekt:innen und Baurodnungsrecht ist grundsätzlich Ländersache. Jedoch fallen immer mehr wichtige Entscheidungen in Berlin und Brüssel. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) vertritt die 16 Länderkammern auf Bundes- und europäischer Ebene.
Neubauten werden nur noch gefördert, wenn sie zusätzlich zu den Anforderungen der Effizienzklasse 40 den Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) entsprechen. Die BAK hat Informationen hierzu zusammengestellt.
Die Aktion Impulse für den Wohnungsbau begrüßt die Absichten der neuen Bundesregierung, den Wohnungsbau zu forcieren. Der Wohnungsneubau soll – mit einem Schwerpunkt auf dem öffentlich geförderten Wohnungsbau – deutlich ausgeweitet werden
Die Europäische Gebäuderichtlinie, Teil des "fit for 55"-Pakets, sieht u.a. die Einführung verpflichtender Sanierungsfahrpläne vor. Die BAK bezog Stellung.
Die BAK bezieht Stellung zur Mitteilung der Europäischen Kommission über aktualisierte Reformempfehlungen für regulierte Berufe und äußert Zweifel, ob der von der Kommission gewählte Ansatz geeignet ist.
Die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen von 137.153 Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Die Mitglieder der Bundesarchitektenkammer sind die 16 Architektenkammern der Länder.