Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Architekt:innen und Baurodnungsrecht ist grundsätzlich Ländersache. Jedoch fallen immer mehr wichtige Entscheidungen in Berlin und Brüssel. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) vertritt die 16 Länderkammern auf Bundes- und europäischer Ebene.
Die BAK begrüßt die Verdopplung der förderfähigen investitionssumme bei vorhandenem individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP), sieht aber die ständigen und teilweise kurzfristigen Änderungen in den Förderprogrammen kritisch.
Die BAK hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf einen Widerpsruch im GEG zur Bewertung von der Energieerzeugung durch gebäudenaher Photovoltaik aufmerksam gemacht. 65% eines Gebäudes sollen mit erneuerbarer Energie erzeugt werden. Gebäudenahe PV gehört derzeit regulatoriusch allerdings nicht dazu.
Die Architekten und Architektinnen fordern über die Bundesarchitektenkammer (BAK) eine Erhöhung der Anzahl der EPD-Datensätze und eine Weiterentwicklung der ÖKOBAUDAT und des eLCA-Rechentools.
Alles berufspolitischen Positionen sind auf der Webseite der Bundesarchitektenkammer zu finden: www.bak.de
Die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen von 137.153 Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Die Mitglieder der Bundesarchitektenkammer sind die 16 Architektenkammern der Länder.