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Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Architekt:innen und Baurodnungsrecht ist grundsätzlich Ländersache. Jedoch fallen immer mehr wichtige Entscheidungen in Berlin und Brüssel. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) vertritt die 16 Länderkammern auf Bundes- und europäischer Ebene.
Die Bundesarchitektenkammer formuliert in ihrer Positionierung Eckpunkte für eine bessere Vereinbarkeit von Klimaschutz und bezahlbarem Wohnen. Im Rahmen der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sieht sie verständliche und verlässliche Regeln für Heizen und Sanieren im Mittelpunkt und Technologieoffenheit nicht als Selbstzweck, sondern an klar definierte Klimaziele gebunden. Diese schaffen Planungssicherheit, begrenzen soziale Risiken und erleichtern den Einsatz klimafreundlicher Lösungen im Gebäudebestand.Zum Eckpunktepapier der BAK
Die BAK unterstützt die grundlegende Reform des BauGB, setzt sich in seinen Kernforderungen jedoch für ein effizienteres, gemeinwohlorientierteres, qualitätvolleres und klimagerechteres Bauen ein. Dabei sollte vor allem die Bauleitplanung als wichtige gesellschaftliche Aufgabe der Gemeinden vereinfacht und beschleunigt werden. Die BAK formuliert Forderungen wie ein klimagerechtes Städtebaurecht, um letztlich zu einer qualitätsvollen Stadt- und Raumentwicklung kommen zu können.
Zur Positionierung
Die Bundesarchitektenkammer begrüßt das Ziel einer beschleunigten Bundeswehr-Beschaffung, lehnt aber die Ausweitung auf Planungsleistungen sowie die pauschale Außerkraftsetzung des Losgrundsatzes ab und fordert eine Beschränkung auf militärische Ausrüstung sowie damit verbundene Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen.Zur Stellungnahme
Die BAK begrüßt die mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz verbundenen Ziele, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen und zu digitalisieren. Es wird jedoch um Berücksichtigung der im Rahmen des Vergabetransformationspakets veröffentlichten Vorschläge im Zuge einer erneuten Prüfung des Gesetzes gebeten.Zur Stellungnahme
Die BAK begrüßt, dass das BauGB mit dem Ziel überarbeitet wird, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der unter dem Namen „Bauturbo“ bekannt gewordene §246e BauGB sorgt jedoch für anhaltende Kritik: es fehlt an Effizienz und Präzision in dessen Ausgestaltung.Zur Stellungnahme
Die BAK begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf zum Gebäudetyp e. Er sei geeignet, das Ziel einfacheren, kostengünstigeren, innovativeren und damit auch klimafreundlicheren Planens und Bauens erreichen zu können. Der Entwurf greife wesentlichen Problembereiche auf, die im Bereich des Zivilrechts das Erreichen dieses Ziels bislang verhindert hätten.
Die BAK hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf einen Widerpsruch im GEG zur Bewertung von der Energieerzeugung durch gebäudenaher Photovoltaik aufmerksam gemacht. 65% eines Gebäudes sollen mit erneuerbarer Energie erzeugt werden. Gebäudenahe PV gehört derzeit regulatorisch allerdings nicht dazu.
Die BAK begrüßt die Verdopplung der förderfähigen Investitionssumme bei vorhandenem individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP), sieht aber die ständigen und teilweise kurzfristigen Änderungen in den Förderprogrammen kritisch.
Alles berufspolitischen Positionen sind auf der Webseite der Bundesarchitektenkammer zu finden: www.bak.de
Die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) vertritt auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen von 137.153 Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Die Mitglieder der Bundesarchitektenkammer sind die 16 Architektenkammern der Länder.