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Damit Hochschulabsolventen in den Genuss der automatischen Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in Europa kommen, ist eine wesentliche Grundvoraussetzung die Notifizierung des jeweiligen Hochschulabschlusses. Dies ist eine wichtige Aufgabe der deutschen Hochschulen. Gesetzesgrundlage ist die BARL (Berufsanerkennungsrichtlinie) und das Architektengesetz Baden-Württemberg.
Das Notifizierungsverfahren ist vollelektronisch. Wenn eine Hochschule ihren Abschluss notifizieren möchte, ist sie aufgefordert, die englischsprachigen Unterlagen in elektronischer Form an das Postfach notifizierungsstelle@akbw.de zu senden. Die Notifizierungsstelle prüft die Antragsunterlagen inhaltlich und auf Vollständigkeit, stimmt sich mit der jeweiligen Hochschule ab und übermittelt sie anschließend an den nationalen Notifizierungskoordinator, dann beginnt der Notifizierungsprozess.
EU Kommission • veröffentlicht den Antrag im IMI • eröffnet eine 2-monatige Kommentarfrist für die EU-Mitgliedsstaaten • entscheidet über den Antrag innerhalb von 6 Monaten • veröffentlicht die erfolgreiche Notifizierung per delegiertem Rechtsakt im Amtsblatt der EU
Hier finden Sie ausführliche Informationen und die Antragsunterlagen zur Notifizierung von Architekturabschlüssen zum download:
1) Handlungsanweisung (PDF) inkl. Anlagen 1, 2, 3
2) Einzureichende FormulareNotifizierungsformular (Anlage 1, WORD) / Musterbeispiel (Anlage 2, PDF)Zuordnungstabelle (Mapping table, Anlage 3, WORD)
3) Informationen der KommissionBest Practice in the Use of the IMI (en, PDF)Compliance of the pre-existing 5-year programmes with new Art. 46 requirements (en, PDF)
Auszug aus dem "Annex V to Directive 2005/36/EC" - Übersicht über notifizierte Architekturstudiengänge in Europa: Übersicht (PDF)
Ruth Schagemann Telefon: +32 2 732 9088notifizierungsstelle@akbw.de
Marion KlabundeTelefon: 0711-2196-127notifizierungsstelle@akbw.de
Hier finden Sie ausführliche Informationen und die Antragsunterlagen zur Notifizierung von Architekturabschlüssen zum download:1) Handlungsanweisung(PDF) inkl. Anlagen 1, 2, 3
2) Einzureichende Formulare
Notifizierungsformular (Anlage 1, WORD)Musterbeispiel (Anlage 2, PDF)
Zuordnungstabelle(Mapping table, Anlage 3, WORD)
3) Informationen der Kommission
Best Practice in the Use of the IMI (en, PDF)Compliance of the pre-existing 5-year programmes with new Art. 46 requirements (en, PDF)
Tel: 0711 / 2196-127
marion.klabunde@akbw.de