Ausschuss Wettbewerb und Vergabe
Zur Förderung der Baukultur und des Bauwesens und zur Wahrung des Ansehens des Berufsstandes hat die Architektenkammer die Durchführung von Vergabeverfahren und Planungswettbewerben zu fördern und bei der Regelung des Vergabe- und Wettbewerbswesens mitzuwirken (Architektengesetz, § 12 Absatz 2 Ziffer 6). Diesen Aufgaben widmet sich der Ausschuss "Wettbewerb und Vergabe" (kurz: Wettbewerb) im Auftrag des Landesvorstandes.
Mitglieder
Vergabe und Wettbewerb / 21.11.2023