Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Zur Förderung der Baukultur und des Bauwesens und zur Wahrung des Ansehens des Berufsstandes hat die Architektenkammer neben anderem die Durchführung von Vergabeverfahren und Planungswettbewerben zu fördern und bei der Regelung des Vergabe – und Wettbewerbswesens mitzuwirken (Architektengesetz, § 12 Absatz 2 Ziffer 6). Diesen Aufgaben widmet sich der "Ausschuss Wettbewerb und Vergabe" (abgekürzt "Wettbewerb") im Auftrag des Landesvorstandes.
Zu den Aufgaben gehört die Beratung, Vorbereitung und Durchführung von Vergabe- und Wettbewerbsverfahren auf der Grundlage der VgV und RPW 2013 bzw. der einschlägigen Rechtsvorschriften. Die Beratung umfasst insbesondere die Wettbewerbsart, die geforderten Leistungen, Fragen der Teilnahmevoraussetzungen und der Wettbewerbssumme sowie die Zusammensetzung des Preisgerichts und die Terminabwicklung. Diese Aufgaben übernimmt in erster Linie der Referent/die Referentin Vergabe Wettbewerb der Architektenkammer Baden Württemberg. Er/sie wird dabei unterstützt durch den "Ausschuss Wettbewerb und Vergabe".
Mitglieder: