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In der Besetzung mit einem Vorsitzenden und vier Beisitzenden entscheidet der Eintragungsausschuss darüber, wer als Mitglied in die Architektenliste eingetragen oder aus dieser gelöscht wird. Die Vorsitzenden haben die Befähigung zum Richteramt, die Beisitzer des Ausschusses sind ehrenamtlich engagierte Kammermitglieder. Alle Ausschussmitglieder werden vom Landesvorstand für vier Jahre bestellt und dürfen weder dem Landesvorstand oder einem Berufsgericht angehören noch Beschäftigte der Kammer sein.
Dr. Peter HoffmannMoosmayer, Hoffmann & Partner - RechtsanwälteUrbanstr. 1, 70182 Stuttgartpost spamgeschützt @ spamgeschützt mhp-recht.deTelefon: 0711-237 51-0Astrid KappelKarsten & Kappel RechtsanwälteUrbanstr. 1, 70182 Stuttgartastrid.kappel spamgeschützt @ spamgeschützt karstenlaw.deTelefon: 0711-24 83 80 80
Björn BeckRechtsanwälte Cavada und Partner mbBBorsigstr. 4, 74321 Bietigheim-BissingenStrohbach@cavada.deTelefon: 07142-95 47 56
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