Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
In der Besetzung mit einem Vorsitzenden und vier Beisitzenden entscheidet der Eintragungsausschuss darüber, wer als Mitglied in die Architektenliste eingetragen oder aus dieser gelöscht wird. Die Vorsitzenden haben die Befähigung zum Richteramt, die Beisitzer des Ausschusses sind ehrenamtlich engagierte Kammermitglieder. Alle Ausschussmitglieder werden vom Landesvorstand für vier Jahre bestellt und dürfen weder dem Landesvorstand oder einem Berufsgericht angehören noch Beschäftigte der Kammer sein.
Dr. Peter Hoffmann Moosmayer, Hoffmann & Partner - Rechtsanwälte Urbanstraße 1 70182 StuttgartChristina Kimmig HSF Hartmann Fuchs + Partner Rechtsanwälte Im GENO-Haus Heilbronner Straße 41 70191 Stuttgart
Björn Beck Rechtsanwälte Cavada und Partner mbB Borsigstraße 4 74321 Bietigheim-Bissingen
Der Eintragungsausschuss entscheidet auf Basis der Eintragungsordnung.