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Der Haushaltsplan wird in mindestens zwei Lesungen auf Vorschlag des Hauptgeschäftsführers vom Landesvorstand im Benehmen mit dem Haushaltsprüfungsausschuss – ausschließlich von der Landesvertreteversammlung gewählte Kammermitglieder – aufgestellt. In der letzten Lesung des Haushaltsentwurfs können Ausgaben erhöhende Änderungsvorschläge nur noch mit konkretem Deckungsvorschlag eingebracht werden. Der Haushaltsplan bedarf der Genehmigung der Landesvertreterversammlung. Regelungen zum Haushaltsvollzug (Deckungsfähigkeit, Übertragbarkeit, Nachträge) werden dem Haushaltsplan vorangestellt und sind mit diesem zu beschließen.
Dipl.-Ing.Elke Ukas
Dipl.-Ing.Beatrice SoltysVizepräsidentin
Dipl. Ing. (FH)Anja Beintker
Dipl. Ing. (FH)Christian Marcel Gaus
Dipl.-Ing. (FH)Sonja Schmuker
Dipl.-Ing.Monika Ernst
Dipl. Ing. (FH)Dietrich Hechler-Oberacker
Dipl. Ing. (Univ.)Axel Walk
Tel: 0711 / 2196-110
hans.dieterle@akbw.de
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