Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Der Haushaltsplan wird in mindestens zwei Lesungen auf Vorschlag des Hauptgeschäftsführers vom Landesvorstand im Benehmen mit dem Haushaltsprüfungsausschuss – ausschließlich von der Landesvertreteversammlung gewählte Kammermitglieder – aufgestellt. In der letzten Lesung des Haushaltsentwurfs können Ausgaben erhöhende Änderungsvorschläge nur noch mit konkretem Deckungsvorschlag eingebracht werden. Der Haushaltsplan bedarf der Genehmigung der Landesvertreterversammlung. Regelungen zum Haushaltsvollzug (Deckungsfähigkeit, Übertragbarkeit, Nachträge) werden dem Haushaltsplan vorangestellt und sind mit diesem zu beschließen.
Dipl. Ing. (FH)Christian Marcel Gaus Freier Architekt
Dipl.-Ing. (FH)Sonja Schmuker Vizepräsidentin, Architektin
Dipl.-Ing.Nike Fiedler Freie Architektin
Dipl.-Ing.Barbara Friedrich Architektin
Dipl.-Ing. (FH)Dietrich Hechler-Oberacker Freier Architekt
Dipl.-Ing.Tobias Hylla Freier Architekt
Dipl.-Ing.Evelyn Neureuther-Lanziner Architektin
Dipl. Ing. (FH)Anja Schmidt Architektin