Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Wer sich um die Aufnahme in die Architektenliste bewerben will, muss seinen Erst- oder Zweitwohnsitz oder eine Niederlassung bzw. seine überwiegende Beschäftigung in Baden-Württemberg haben. Zu den Voraussetzungen zählt ferner ein fachlich qualifizierendes Studium und Berufspraxis.
Konkret hat der Bewerber oder die Bewerberin folgende Berufsbefähigungen nachzuweisen:
oder
Über die Eintragung entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer Baden-Württemberg.
Mo-Do: 9.00-12.30 Uhr
unter Tel: 0711 2196-167eintragung spamgeschützt @ spamgeschützt akbw.de
Wie funktioniert die Eintragung als Achitekt:in, Stadtplaner:in, Innen- oder Landschaftsarchitekt:in? Welche Voraussetzungen sind nötig?