Informationen rund ums Bauen mit Architektinnen und Architekten.
Wer sich um die Aufnahme in die Architektenliste bewerben will, muss seinen Erst- oder Zweitwohnsitz oder eine Niederlassung bzw. seine überwiegende Beschäftigung in Baden-Württemberg haben. Zu den Voraussetzungen zählt ferner ein fachlich qualifizierendes Studium und Berufspraxis.
Konkret hat der Bewerber oder die Bewerberin folgende Berufsbefähigungen nachzuweisen:
oder
Über die Eintragung entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer Baden-Württemberg.
Mo-Fr: 9.00-12.30 Uhr
unter Tel: 0711 2196-167
Wie funktioniert die Eintragung als Achitekt:in, Stadtplaner:in, Innen- oder Landschaftsarchitekt:in? Welche Voraussetzungen sind nötig?