Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Mitglieder eines kommunalen Gremiums, von Aufsichtsräten oder Kommissionen übernehmen für die bebaute Umwelt eine wesentliche Funktion: Sie sind Bauherren und entscheiden über Erfolg oder Misserfolg von Bauprojekten, die das Gesicht ihrer Gemeinde auf lange Zeit prägen. Diese Verantwortung ist zugleich eine große Chance, um die Baukultur der Gemeinde nachhaltig mitzugestalten. Wer für eine Bauaufgabe die optimale Lösung erzielen will, vergleicht am besten verschiedene Entwürfe.
Architektur ist Umweltgestaltung und beeinflusst die Lebensqualität aller Bürger unmittelbar. Gebäude sind langlebige Wirtschaftsgüter: Mit energiesparender und wartungsfreundlicher Bauweise bieten sie auch künftigen Generationen angenehme Lebensräume. Öffentliche Bauherren können dazu beitragen, dass Bauen als kulturelle Leistung verstanden wird.
Wer für eine Bauaufgabe die optimale Lösung erzielen will, vergleicht am besten verschiedene Entwürfe nach Kriterien wie Funktionalität und Wirtschaftlichkeit sowie Gestaltung und städtebauliche Einbindung. Alternative Entwürfe, die bei der Entscheidungsfindung helfen und die kreative Konkurrenz mehrerer Planungsteams herausfordern, können im Rahmen eines Architektenwettbewerbs oder einer Mehrfachbeauftragung gewonnen werden. Diese Vorgehensweisen bieten einen anschaulichen Leistungsvergleich auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen. Für welches Verfahren sich der Bauherr entscheidet, ist von vielerlei Gesichtspunkten abhängig.
Bei der Mehrfachbeauftragung schließt der Auftraggeber mit den Architekturbüros seiner Wahl jeweils einen Vertrag über eine Vorplanungsleistung ab, die gemäß den festgehaltenen Sätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vergütet wird.Bei Erfüllung bestimmter Kriterien wird das Verfahren – analog zur Registrierung von RPW-Wettbewerben – bei der Architektenkammer „gelistet". Damit ist die Beteiligung aus der Sicht der Architektenkammer unbedenklich.
Bei einem Wettbewerb werden die Preise und Anerkennungen (bzw. auch ein Bearbeitungshonorar) entsprechend einem Basishonorar festgelegt. Die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) garantieren einen fairen Ablauf des Verfahrens, das im Vergleich zur Mehrfachbeauftragung auch kostengünstiger ist, da das Honorar für die Planung nur ein Mal in Form der Preissumme auszuschütten ist.
Sobald das voraussichtliche Architektenhonorar die Summe von 214.000 Euro insgesamt übersteigt, kommt öffentliches Vergaberecht zur Anwendung und öffentliche Auftraggeber sind zu einer europaweiten Ausschreibung der Architektenleistung verpflichtet. Dabei bietet es sich an, vor dem obligatorischen Verhandlungsverfahrens einen Planungswettbewerb auszuloben, um die Bieter zu erhalten, mit denen Auftragsverhandlungen geführt werden.