Veranstaltungsort für Tagungen, Seminare, Produktpräsentationen oder Pressekonferenzen.
Informationen für private und gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren, Städte und Kommunen.
Anbieter für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen können bei der Architektenkammer Baden-Württemberg einen Antrag auf Anerkennung ihrer Veranstaltung stellen. In der Anerkennung einer Veranstaltung gelten die ausgestellten Bescheinigungen als Nachweis im Sinne der Fort- und Weiterbildungsordnung der Architektenkammer Baden-Württemberg.
Anträge sind grundsätzlich ca. zwölf Wochen vor der Veranstaltung und ausschließlich online über den Bildungsträger-Login zu stellen. Eine nachträgliche Antragsstellung ist ausgeschlossen. So können Sie in ihren Veröffentlichungen frühzeitig auf die Anerkennung durch die AKBW und entsprechend dafür vergebene Fortbildungspunkte hinweisen.
Sobald der Antrag bearbeitet ist, erhalten Sie eine Bestätigung und eine Rechnung (Gebührenordnung) per E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt werden die anerkannten Stunden in Ihrem Online-Account angezeigt und die Veranstaltung ist im Fortbildungskalender auf der AKBW-Website veröffentlicht. Falls es sich um eine reine Inhouseschulung handelt, geben Sie dies bitte an, damit die Veranstaltung nicht veröffentlicht wird.
Achtung: Eine Anerkennung ist nur für Einzelveranstaltungen möglich, bei denen Datum, Veranstaltungsort und Programm verbindlich feststehen. Falls Ihre Veranstaltung mehrere Tage geht und es optional buchbare Module gibt, stellen Sie bitte einen Antrag pro Modul. Bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen melden wir uns telefonisch oder per E-Mail bei Ihnen.
Sie haben noch kein kostenloses Bildungsträger-Konto, um Anträge auf Anerkennung zu stellen? Hier Zugangsdaten beantragen.
Über das kostenlose Online-Portal können externe Seminaranbieter ihre Veranstaltungen zur Anerkennnung einreichen.
Die Anerkennung der jeweiligen anderen Architektenländerkammer reicht aus, sofern diese eine Fort- und Weiterbildungsordnung hat. Wir schließen uns dann der Entscheidung dieser Kammer an. Bitte stellen Sie in diesem Fall unseren Kammer-Mitgliedern eine entsprechende Teilnahmebescheinigungen mit Angabe der Architektenkammer und der anerkannten Stundenzahl aus.
Soll diese Veranstaltung auf der AKBW-Website veröffentlicht werden, stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag und reichen das Anerkennungsschreiben der anderen Länderarchitektenkammer bei uns ein. Hierfür berechnen wir eine Gebühr von 20,00 Euro.
Alle Seminare und Lehrgänge, die im Sinne der Nachweispflicht anerkannt sind – vom kammereigenen Instititut Fortbildung Bau (IFBau) und von externen Seminaranbietern.
der Architektenkammer BWals pdf-Datei zum Download
und Fortbildungseinrichtungenals pdf-Datei zum DownloadundAuszug Gebührenordnung
als pdf-Datei zum Download