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1. Was versteht man unter einer Konzeptvergabe? Bei Konzeptvergaben handelt es sich zumeist um Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand, die dabei Einfluss nimmt auf Art und Maß der Nutzung und Gestaltung ohne dabei selbst die Rolle des Bauherrn oder Investors einzunehmen Dabei werden kommunale Grundstücke gerade nicht ausschließlich zum Höchstpreis, sondern im Rahmen von wettbewerblichen Verfahren nach der Qualität des von den Bewerbern geforderten Konzeptes in Erbpacht vergeben oder veräußert. Das Konzept kann dabei sowohl einen Nutzungsvorschlag als auch die hochbauliche Gestaltung oder beides beinhalten. Bewertet werden etwa die Erfüllungsgrade der vorgegeben ökologischen, sozialen sowie städtebauliche und architektonische Kriterien oder auch quantitative oder qualitative Programmvorgaben.2. Konzeptvergabe und Vergaberecht Soweit bei der Veräußerung oder Verpachtung des kommunalen Grundstücks nicht die von dem Europäischen Gerichtshof aufgestellten Voraussetzungen für ein formales Vergabeverfahren betroffen sind, also die Kommune vor allem selbst keinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Grundstücksnutzung erzielt, kann die Kommune das Grundstück vergaberechtsfrei veräußern oder verpachten. Sie kann in diesen Fällen aber durchaus die geplante Veräußerung oder Verpachtung in Anlehnung an formale Vergabeverfahren öffentlich oder beschränkt ausschreiben. Etabliert hat sich in diesen Fällen die Anhandgabe. Quelle:Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Grundstücksvergabe nach der Qualität von Konzepten, S. 10 3. Was ist der Vorteil der Konzeptvergabe? Konzeptvergaben zur Veräußerung kommunaler Grundstücke sind hervorragend geeignet, um lebendige, gemischte Quartiere in hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität zu entwickeln. Bei diesen Verfahren wird ein kommunales Grundstück nicht nach Höchstpreis vergeben, sondern nach dem besten Konzept. Die Konzeptqualität ist wesentlich für die Kommune, um die Umsetzung wohnungspolitischer, sozial- und umweltpolitischer Ziele sowie eine qualitätsvolle Stadtentwicklung bei der Grundstücksvergabe zu garantieren. Über das Konzept kann die gewünschte Nutzungsmischung ebenso definiert und überprüft werden wie auch städtebauliche und gestalterische Qualitäten wie Dichte, städtebauliche Einfügung, Außenraumbildung und architektonische Gestaltung. Neben dem Mehrwert der Konzeptqualität ist auch eine gute Prozessqualität für die Kommune und das Quartier wichtig. Zudem wird einem überzogenen Preiswettbewerb entgegengewirkt. Dies führt zu einer Kaufpreisdämpfung (Grundstück), wodurch Potentiale erschlossen werden, die letztendlich der Projektqualität zu Gute kommen. Vom Käufer sind im Gegenzug Kriterien zu erfüllen, die den Verzicht auf den Höchstpreis rechtfertigen. Die Kriterien kann die Kommune nach ihren Zielen aufstellen und gewichten. Über die Vergabe von städtischen Grundstücken nach Konzeptqualität können vertiefende wohnungspolitische Vorgaben für Standorte formuliert werden. Ziel ist auch, unterschiedliche Akteure für die Wohnungsbauentwicklung zu gewinnen und in die Standortentwicklung zu integrieren. Ein weiteres Ziel ist die Verbesserung der Stadtgestalt und Architekturqualität. Quelle: Architektenkammer Rheinland-Pfalz u.a., Mehr Konzept, S. 54. Gibt es haushalterische Aspekte zur Konzeptvergabe? Seit einigen Jahren kommt verstärkt insbesondere in der kommunalen Praxis der Grundstückveräußerung das Instrument der Konzeptvergabe zur Anwendung.1 Im Rahmen der Konzeptvergabe steht nicht die Preiserzielung im Vordergrund, sondern die von dem Veräußerer definierten und dem Erwerber zu erfüllenden Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Entwicklung des zu veräußernden Grundstücks. Mit der Grundstücksvergabe nach Konzeptqualität werden Wohnungs-, Umwelt- oder Stadtentwicklungspolitische Ziele verfolgt und zugleich eine Kaufpreisdämpfung bei Grundstücken angestrebt. Haushaltsrechtlich relevant ist die Konzeptvergabe insoweit, als die Grundstücksveräußerung unter dem Verkehrswert erfolgt. Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, Haushaltsrechtliche Aspekte der Konzeptvergabe öffentlicher Grundstücke, S. 45. Wo gibt es eine Übersicht zum Verfahrensablauf zur Konzeptvergabe? Der Hessische Städtetag und die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen haben in ihrer „Orientierungshilfe zur Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität“ (S. 19) den Verfahrensablauf „Bieterverfahren“ und „Konzeptvergabe“ gegenübergestellt, der hier abrufbar ist.6. Wo finden sich Voraussetzungen für die gelungene Vorbereitung und Durchführung von Konzeptverfahren? Die Bundesarchitektenkammer hat ein Positionspapier veröffentlicht, in dem die wesentlichen Voraussetzungen zusammengefasst werden. Das Positionspapier finden Sie hier7. Wie steht die AKBW zur Konzeptvergabe? Konzeptvergabe statt Höchstpreisvergabe: Grundstücke dürfen weder vom Bund, noch von Ländern und Kommunen nur nach dem Höchstpreis veräußert werden, sondern sollten nach der Qualität von ganzheitlichen, quartiersbezogenen und sozialen Konzepten vergeben werden. Das Land muss die Kommunen hier unter-stützen und fördern. Quelle: Architektenkammer Baden-Württemberg, Anhörung zu den Leitlinien der Wohnraumförderung 2020/20218. Wo finden Sie Informationen zur Konzeptvergabe? Den aktuellen Flyer der AKBW zur Konzeptvergabe finden Sie hier
Die Broschüre "Baukultur für das Quartier - Prozesskultur durch Konzeptvergabe" des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung finden Sie hier