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Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung ihrer Digitalisierungsmaßnahmen durch die Digitalisierungsprämie Plus der baden-württembergischen Landesregierung
Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, dass die Digitalisierungsprämie Plus weitergeführt und insbesondere für Kleinstunternehmen und Soloselbständige noch besser ausgestaltet wird. Um mit Blick auf die hohe Nachfrage auch in diesem Jahr weiterhin möglichst viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Umsetzung ihrer Digitalisierungsmaßnahmen unterstützen zu können, wurden die Förderkonditionen zum 2. März 2022 angepasst.
Konkret werden Anschaffungen von Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit gefördert. Auch die zur Projektumsetzung notwendige Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird bezuschusst.
Die Anschaffung von reiner Grundausstattung (Hardware wie zum Beispiel Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie beispielsweise übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) ist von der Förderung ausgenommen. Sie kann als förderfähig anerkannt werden, sofern ihre besondere Bedeutung für den Digitalisierungsfortschritt im Unternehmen bei Antragstellung gut begründet wird und sie beispielsweise notwendig für die Arbeit im Homeoffice ist, der innerbetrieblichen Vernetzung dient (z.B. Tablets zum Aufmaß auf der Baustelle zur digitalen Weiterverarbeitung der Daten in CAD oder BIM) oder über Zusatzfunktionen verfügt, die über eine Grundausstattung hinausgeht (z.B. baustellentaugliche Tablets und Smartphones mit speziellem Spritzwasser- und Staubschutz oder auch Drucker für den Ausdruck von großformatigen technischen Plänen für die Baustelle).
Unterstützt werden Maßnahmen und Projekte mit einem Kostenvolumen zwischen 5.000 Euro und 100.000 Euro, die zu einem erheblichen Fortschritt der betriebsinternen Digitalisierung beitragen. Es kann zwischen einer Zuschussvariante mit Antrag bei der L-Bank oder einer Darlehensvariante als zinsverbilligtes Darlehen mit Tilgungszuschuss gewählt werden. Bei der Darlehensvariante kann der Förderantrag bei der jeweiligen Hausbank gestellt werden.
Die Höhe der Förderung kann je nach Höhe des Darlehens oder der zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 4.000 und 10.000 Euro liegen und bis zu 40 % betragen.
Weitergehende Informationen zu dem Förderprogramm und die Antragsformulare finden Sie online auf dem neuen Portal „Wirtschaft digital Baden-Württemberg“ unter Digitalisierungsprämie Plus oder auf den Seiten der L-Bank.
Tel: 0711 / 2196-144
petra.knobloch@akbw.de