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Handbuch zum Qualitätssiegel für Barrierearmes Wohnen
Institut für Qualitätskennzeichnung von sozialen Dienstleistungen GmbH, Filderstadt, 1. Auflage September 2015, 51 Seiten DIN A4, im Ordner, 39 Euro.
Inforamtion zu Qualitätssiegel und Handbuch
Zu beziehen über Institut für Qualitätskennzeichnung von sozialen DienstleistungenIQD GmbH
Nur ein geringer Anteil der vorhandenen Wohnungen in Deutschland ist barrierefrei. Durch den demographischen Wandel wird in den nächsten Jahren die Nachfrage nach passenden Wohnungen steigen. Wegen topographischer Gegebenheiten eignet sich zwar nicht jede Wohnung für einen umfänglichen barrierefreien Umbau, aber an vielen Orten lassen sich Bedingungen schaffen, die dazu beitragen, dass die Menschen möglichst lange im gewohnten Umfeld bleiben können. An was muss man denken? Welche Bereiche müssen in die Planung einbezogen werden? Für die Bestandsanalyse vor Ort und für eine strukturierte Herangehensweise zum Barriereabbau im Bestand und für den Neubau gibt es unterstützende Literatur.
Das Institut für Qualitätskennzeichnung von sozialen Dienstleistungen GmbH hat ein Handbuch zum Qualitätssiegel für barrierearmes Wohnen herausgegeben. Um das Qualitätssiegel zu erhalten, werden die Gebäude in folgende Bereichen untersucht:
Äußere Erschließung des Gebäudes, innere Erschließung des Gebäudes, zudem allgemeine Maßnahmen zur besseren Wahrnehmung und schließlich die Wohnräume/Wohnung selbst. Diese Bereiche werden nach räumlichen und sächlichen Qualitätskriterien beurteilt, die sich zum einen an den Bedürfnissen der Bewohner orientieren und zum anderen aus der DIN 18040 Teil 2 herleiten. Um 196 Kriterien zu überprüfen, stehen 30 Seiten mit Checklisten zur Verfügung. Die einzelnen Kriterien sind jeweils kurz verbal beschrieben und nur in ein paar wenigen Fällen mit Detailskizzen erläutert.
Aber auch außerhalb einer Zertifizierung können die Checklisten für die Planung hilfreich sein, sowohl für Bestandsgebäude als auch für die Planung von Neubauten. Dabei wird unterschieden zwischen barrierearmem Wohnen oder Rollstuhlnutzung. Kriterien zur Rollstuhlnutzung sind entsprechend gekennzeichnet. Darunter gibt es Ausschlusskriterien, diese müssen ohne Ausnahme erfüllt sein. Der Begriff barrierearm existiert in der DIN 18040-2 nicht, dort ist von barrierefreiem Bauen die Rede.