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Als zweites Bundesland (Vorreiter war Nordrhein-Westfalen) hat Baden-Württemberg seit dem 30. Juli ein Klimaschutzgesetz. Das sieht klare Vorgaben für die Reduzierung von Treibhausgasen vor: 25 Prozent weniger CO2 bis 2020, 90 Prozent weniger bis 2050. Damit erhält der Klimaschutz im Südwesten Gesetzesrang.
Mit dem Klimaschutzgesetz definiert die Landesregierung Ziele und setzt eine Rahmen, u.a. die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Dafür sollen auch die Förderprogramme des Landes für den kommunalen Hochbau künftig den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens Rechnung tragen. Allgemein soll jeder nach seinen Möglichkeiten zur Verwirklichung der Klimaschutzziele beitragen. Die konkrete Ausgestaltung der Ziele des Klimaschutzgesetzes sowie die erforderlichen Strategien und Umsetzungsmaßnahmen werden noch in einem „Integrierten Energie und Klimaschutzkonzept“ (IEKK) formuliert, das nach der nun abgeschlossenen öffentlichen Beteiligungsphase im Herbst überarbeitet dem Kabinett vorgelegt werden soll.
Für den Klimaschutz werden auch im Nachbarrecht die Hürden gesenkt. Demnach sollen Nachbarn künftig einen Überbau von maximal 30 Zentimeter, der aufgrund nachträglicher Dämmung entstanden ist, dulden müssen. Außerdem ist geplant, innerorts den Mindestabstand für neu gepflanzte, nicht höhenbeschränkte Bäume, wie Kastanien und Platanen, zu vergrößern; damit will man gewährleisten, dass Solaranlagen nicht verschattet werden. Zusätzlich soll auch die Verjährungsfrist für nachbarrechtliche Beseitigungsansprüche von fünf auf zehn Jahre verlängert werden.
Und auch ein Gesetzentwurf für die Neuordnung des Wasserrechts ist schon in der Landtagspipeline. Darin wird neben der Einführung eines gesetzlichen Gewässerrandstreifens von fünf Metern Breite im Innenbereich sowie der Verbesserung dessen Schutzes im Außenbereich die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten für den Innen- wie den Außenbereich vorgesehen. Diese Areale werden in Baden-Württemberg bis Ende des Jahres über die Veröffentlichung der Hochwassergefahrenkarten bekannt gemacht. Damit sind dann die Grundlagen vorhanden sowohl für den gegebenenfalls erforderlichen baulichen Hochwasserschutz als auch die planungsrechtlichen Auswirkungen. Da durch die Veröffentlichung der Hochwassergefahrenkarten quasi mit einem Federstrich ganze Siedlungsgebiete zum Überschwemmungsgebiet erklärt werden können, ist dies nicht nur in der Bauleitplanung und somit für Stadtplaner relevant sondern auch für alle mit dem Bauen im Bestand befassten Architekten.
Anfang Februar hat der Landtag ein Gesetz zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung beschlossen, wodurch sich auch Änderungen für die LBO ergeben. Darin findet sich nun eine Privilegierung von Aufstockungen durch neue Ausnahmeregeln bei Abstandsflächen oder bei der Pflicht zum Aufzugseinbau.