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Die Arbeit von Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen wird über die in Gesetzen und Verordnungen festgelegten Rahmenbedingungen hinaus wesentlich bestimmt durch technische Regelwerke, Richtlinien und Normen unterschiedlichster Herkunft. Diese sind einerseits staatlich veranlasste bzw. durch behördliche Institutionen gesetzte Regelungen wie beispielsweise bei Sicherheit und Arbeitsschutz (RAB, ASR, BGR, GUV-R etc.). Andererseits veröffentlichen private Organisationen und Interessenvertretungen wie die Bauindustrie ZVDH (z.B. Flachdachrichtlinien), VDI und VDE oder auch die DGNB Regelwerke für verschiedenste Anwendungsbereiche.
Anzahl, Umfang und insbesondere Bedeutung von Normen nehmen dabei ständig zu. So war es bereits bisher Praxis, nationale Rechtsvorschriften wie Gesetze und Verordnungen durch Normung zu untersetzen. Beispiele sind die HOAI mit DIN 276, die Energieeinsparverordnung EnEV oder auch die Landesbauordnung mit der Liste der Technischen Baubestimmungen. Jedoch steigt die Tendenz, über Normung technische Regeln zur Konkretisierung nationaler und europäischer Rechtsvorschriften zu erstellen. Nach dem normenpolitischen Konzept der Bundesregierung soll diese Form der Regelsetzung zukünftig eher noch verstärkt werden. Damit übernimmt der Bund die politische Zielsetzung der Europäischen Kommission, die Normung als Basis der wirtschaftlichen Entwicklung und Innovation sieht. Normen und technische Regeln ersetzen damit zunehmend legislative Rechtsregeln. Erklärtes Ziel ist es dabei, Normung auch über den technischen Wirkungskreis hinaus auf andere Bereiche, z.B. Soziales oder Qualifikations- und Leistungsdefinitionen auszudehnen.
Auf Grund des Normenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland ist das DIN die zentrale Normungsorganisation auf nationaler Ebene und vertritt allein die deutschen Interessen in den europäischen und internationalen Normungsorganisationen. Daraus ergibt sich die Sonderstellung des DIN. Aber nicht nur hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen Regelungsbedarfs, sondern auch in Bezug auf privatrechtliche Interessen haben DIN-Normen eine besondere Bedeutung. Ein Grundsatz der Erarbeitung von Normen beim DIN ist nämlich, dass diese nicht allein durch Einzelinteressen oder durch Institutionen und Mitwirkende aus dem Bereich Forschung und Wissenschaft geprägt sein sollte, sondern sich alle interessierten Kreise möglichst ausgewogen aktiv beteiligen oder zumindest über ein öffentliches Kommentierungsverfahren Stellung beziehen können. Somit können DIN-Normen noch am ehesten als Konsens über fachliche Richtigkeit und praktische Anwendbarkeit angesehen werden.
Zu den berufspolitischen Aufgaben der Architektenkammern müssen auch Bestrebungen gehören, die Regelungsdichte technischer Vorschriften zu optimieren und technokratische Hemmnisse abzubauen. Gleichzeitig ist durch aktive Mitarbeit sowie durch Stellungnahmen und Einsprüche auf die Entwicklung von Normen und anderen technischen Vorschriften Einfluss zu nehmen, um eine praktische Anwendbarkeit für die Mitglieder im Berufsalltag sicherzustellen. Mit dem Ziel, Planungsvielfalt zu erhalten und nur das wirklich Sinnvolle zu normieren, engagieren sich die Kammern daher seit jeher in der Normungsarbeit und in Gremien für technische Regelwerke. Auch die AKBW beteiligt sich aktiv an diesem Prozess, der durch die Bundesarchitektenkammer BAK koordiniert und mitgestaltet wird. Dies reicht von der Bearbeitung einzelner Normungsinhalte, Einwirken auf Normungsprojekte, z.B. durch Stellungnahmen, Spiegelung der europäischen und internationalen Normung im DIN bis zur Beeinflussung und Steuerung innerhalb der Strukturen und Entscheidungsprozesse in Lenkungsgremien. Beispiele sind die Normen für die wirtschaftliche Planung von Bauwerken DIN 276, 277 oder 18205, zum Barrierefreien Bauen mit der neuen Norm DIN 18040, aber auch zur energetischen Bewertung von Gebäuden, wo sich die Vertreter der Architektenschaft z.B. um eine praxis- und anwenderorientiertere DIN 18599 mit vereinfachten Verfahren bemühen. Um die stark ansteigenden Aktivitäten in der Normung noch bewältigen zu können, ist vermehrt eine Netzwerkbildung mit anderen Akteuren der Bau- und Immobilienwirtschaft anzustreben. Beispiele hierfür sind ein inhaltlich abgestimmtes Vorgehen zum Schallschutz und bei der Einführung der Eurocodes als technischer Baubestimmung.
Neben den "klassischen" DIN-Normen und immer vielfältiger werdenden Einzelaktivitäten privatwirtschaftlicher Gruppen bei technischen Regelwerken ist die Entstehung von neuen Handlungsfeldern zu erkennen. International wie auch europäisch wird in starkem Maße Standardisierung von Dienstleistungen gefordert, die über technische Norminhalte hinausgehend Leistungsbilder, Qualifikationen, Betriebs- und Verfahrensprozesse erfassen soll und damit auch geistig-kreative Leistungen betrifft. Mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist ein rasantes Ansteigen der Normungsaktivitäten in diesem Bereich festzustellen. Themen sind z.B. öffentliches Beschaffungswesen, Energieeffizienzdienstleistungen, "Dienstleistungen im Gutachter- und Sachverständigenwesen" (CEN/TC 405) oder "Dienstleistungen im Ingenieurwesen" (CEN/TC 395). Ziel war ursprünglich, die Möglichkeit der Standardisierung von Architekten- und Ingenieurleistungen zu untersuchen und daraus Regelsetzungen und Benchmarks zu entwickeln. Um Konflikte mit unserem deutschen Werkvertragsrecht zu vermeiden, gilt es hier, die Normungsinhalte beispielsweise auf die Terminologie zu beschränken oder Beratungsleistungen, zu denen auch Architektenleistungen zählen, von der Standardisierung auszunehmen.
Die nationale, europäische und internationale Normung hat aber auch das Thema "Nachhaltigkeit" aufgegriffen. Die Zahl geplanter Regelwerke zur Umsetzung nachhaltiger Prozesse wächst stetig. Strukturell sind die Überlegungen in den für Nachhaltiges Bauen zuständigen Normenausschüssen ISO/TC 59/SC 17 "Nachhaltiges Bauen" und CEN/TC 350 "Sustainability in construction work" denjenigen des BMVBS und der DGNB vergleichbar. Festzustellen ist, dass dabei aus den verschiedenen europäischen Ländern und Interessengruppen eine Vielzahl von quantitativen Indikatoren in die Normung einfließt, zu denen häufig eine gesicherte Bewertungsmethode nicht vorliegt. Zunehmend wird Nachhaltigkeit aber auch als generelles Thema der Normung angesehen mit der Folge, dass weitere Aktivitäten oder Bildung von DIN-Ausschüssen, z.B. im Bereich Umweltschutz, hinsichtlich ihrer Einflussnahme auf das Bauen bzw. Qualifikationen/ Zertifizierungen zu beobachten sind.
Die Normungsaktivitäten weiten sich darüber hinaus nun auch noch auf die Stadtplanung aus. Gleich drei Normungsvorhaben liegen beim ISO Technischen Lenkungsgremium (ISO/TMB) vor, die eine Bewertung und Zertifizierung von Städten und Stadtquartieren vorsehen: "Global City Indicators", "Smart Urban Infrastructure Metrics" und "Sustainable Development in Communities". Auch wenn die deutschen Positionen aufgrund hier bestehender bewährter Strukturen keinen Bedarf vorsehen, haben sich andere Interessen durchgesetzt, so dass auch hier umfangreiche Normungsarbeit entsteht, die in einem DIN-Gremium zu spiegeln ist.
Die Architektenkammern sind derzeit in den nationalen DIN-Spiegelgremien vertreten und begleiten die Entwicklung neuer Normen zu Dienstleistungen und Nachhaltigkeit. Ziel ist, einer Normenflut, die zudem nicht dem Stand der Technik entspricht, entgegen zu wirken. Diese Arbeit ist jedoch umfangreich und gestaltet sich aufwändig und zunehmend schwierig. Der Bedarf an finanziellen und personellen Ressourcen wird absehbar deutlich steigen – soll dieses Ziel erreicht werden.