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Die durch Mehrheitswahl herbeigeführten Beschlüsse der diesjährigen Landesvertreterversammlung (LVV) spiegeln das demokratische Konzept der Architektenkammer Baden-Württemberg wider. Die Vertreterinnen und Vertreterdes Netzwerks AiP/SiP bekamen dies hautnah zu spüren, konnten einerseits gute Erfolge einfahren und kamen an anderer Stelle deutlichan ihre Grenzen.
Wer etwas zur Eindämmung der globalen Erwärmung beitragen will, muss zuerst vor der eigenen Haustür kehren. Die Anträge zur papierlosen AKBW, welche die jungen Planerinnen und Planer in Mannheim vorgelegt haben, sollen demnach Impulse für eine ressourcenschonendere Arbeitsweise in Haupt- und Ehrenamt liefern. Mit großer Mehrheit folgte das Gremium der Idee, dass zukünftig optional auf das gedruckte Exemplar des Fortbildungsplaners des Instituts Fortbildung Bau (IFBau) verzichtet und stattdessen auf eine online verfügbare Version zugegriffen werden kann. Weiterhin sollen künftig viele Unterlagen nur noch auf ausdrücklichen Wunsch eines Mitglieds in gedruckter Form verschickt und ansonsten digital bereitgestellt werden. Jedes nicht gedruckte Blatt Papier ist ein Schritt in die richtige Richtung! Abgerundet wurden diese Vorschläge mit der Bitte, die AKBW möge über die Bundesarchitektenkammer darauf hinwirken, dass Kammermitglieder optional auf das gedruckte Exemplar des Deutschen Architektenblattes verzichten und stattdessen kostenfrei auf eine Onlineversion zugreifen. Der einstimmige Beschluss bei sechs Enthaltungen freut uns außerordentlich und wir sind fest davon überzeugt, dass die Reichweite des DAB vor allem unter den jungen Kammermitgliedern so ausgedehnt werden kann.
Wie sich jedoch bereits im Vorfeld abzeichnete, wurde die Abstimmungzur Beitragsordnung das am kontroversesten diskutierte Thema. Rückblick: Das Berufsgericht hatte festgestellt, dass ein Kammermitglied vormittags nicht angestellt tätig sein kann und am Nachmittag selbstständig arbeitet – eine Person kann nur eine Tätigkeitsart ausfüllen. Mit der LVV 2018 wurde beschlossen eine Änderung des Architektengesetzes zu bewirken und die Tätigkeitsarten entfallen zu lassen. Künftig soll nicht mehr in angestellt, beamtet und baugewerblich tätig unterschieden werden, es gibt "nur" noch Architektinnen und Architekten. Auf besonderen Wunsch kann weiterhin das Adjektiv "frei" geführt werden. Im Zuge dieser Neuregelung oblag es nun der LVV 2019 über die Beiträge zu entscheiden.
Nachdem die Arbeitstagung im Mai eine Grundidee mit einer Staffelung der Beiträge für die ersten drei Jahre der Vollmitgliedschaft sowie einem – im Vergleich zu heute – geringeren Zusatzbeitrag für freie Architektinnen und Architekten erarbeitet hat, wurde die Beschlusssache um Vorschläge aus den Bezirksvertreterversammlungen Stuttgart und Karlsruhe ergänzt. Der Stuttgarter Vorschlag sah einen höheren Zusatzbeitrag der Freien vor. Karlsruhe schlug zur Vereinfachung den Wegfall der Staffelung für Berufseinsteiger sowie eine Senkung des Beitrags der Freien unter deren aktuelles Beitragsniveau vor. Nach längerer Diskussion einigte sich das Plenum darauf, zuerst über die Staffelung und dann über den Zusatzbeitrag abzustimmen. Das Ergebnis kann durchaus überraschen: Obwohl Nachwuchssorgen auch bei der AKBW in aller Munde sind, sprach sich eine Zwei-Drittel-Mehrheit gegen die Staffelung, die den sanften Übergang vom AiP/SiP zum Vollmitglied gewährleisten sollte, aus. Weiterhin einigte man sich mehrheitlich darauf, krumme Beiträge zu glätten.
Nach den ersten Abstimmungen am Freitag hatten wir den Verdacht, dass nicht mehr jedem klar war, worüber eigentlich abgestimmt werden sollte. Oft stand nicht die für uns wichtige Staffelung der Eintrittsbeiträge im Fokus der Diskussion, sondern die Einkommensgrenzen für reduzierte Beiträge oder ob und in welcher Form Beiträge lieber gerundet werden sollten. Und sicherlich kann die Angleichung der Kammermitglieder als lobenswert betrachtet werden. Dass die angestellten und beamteten Mitglieder nun aber die alleinige Last der Gleichsetzung tragen sollen, verwundert durchaus. An der möglicherweise unklaren Abstimmungslage des Freitagnachmittags kann es nicht liegen, denn auf erneuten Antrag hin wurde am Samstagvormittag nochmals über zwei eindeutig formulierte Alternativen abgestimmt. Das Netzwerk AiP/SiP stand dabei einstimmig hinter Variante B mit einer Anhebung des Basisbeitrags um 45 Euro auf 285 Euro und der größtmöglichen Erhöhung des Zusatzbeitrags um 185 Euro auf 470 Euro für freie Architektinnen und Architekten. Doch die LVV sprach sich mehrheitlich für die Anhebung des Basisbeitrags um 60 Euro auf 300 Euro und einer Beibehaltung des Beitrages für freie Kolleginnen und Kollegen von 450 Euro aus. Warum eine Konstellation abgelehnt wurde, die knapp zwei Drittel der Kammermitgliedern entgegengekommen wäre, ist uns unverständlich. Insbesondere auch deshalb, weil die angestellten und beamteten Kolleginnen und Kollegen mittlerweile in der LVV über eine Mehrheit verfügen. Solange aber durch solche Beschlüsse der Eindruck entstehen kann, dass die Architektenkammer mehr die Interessen der selbstständigen und freien Mitglieder berücksichtigt, wird die Skepsis beim Nachwuchs gegenüber der Kammer nicht vermindert werden können.
Wir – das Netzwerk AiP/SiP – appellieren daher an euch: Macht mit, bringt euch ein, beteiligt euch und tragt dazu bei, unsere Interessen zu vertreten. Dass der Antrag zur Freistellung für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Architektenkammer Baden-Württemberg unter sechs Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen von der Mehrheit unterstützt wird, ist ein positives Signal aus der Landesvertreterversammlung.