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Welchen Mehrwert bringt die Mitgliedschaft in der Kammer für Angestellte und Beamtete? Diese Frage stellt sich mit neuer Brisanz vor dem Hintergrund, dass die Unterscheidung der Tätigkeitsarten zwischen frei, baugewerblich, angestellt und beamtet im Architektengesetz abgeschafft werden soll und damit auch eine Angleichung der Kammerbeiträge ansteht.
Zur Erinnerung: Den Ausschlag für die Abschaffung der Tätigkeitsarten hatten zahlreiche Fälle vor dem baden-württembergischen Berufsgericht gegeben, bei denen Sanktionen gegen solche Mitglieder ausgesprochen wurden, die in einer Mischform angestellt und selbständig tätig waren. Denn das Gericht war der Überzeugung, dass teilzeitbeschäftigte Architektinnen und Architekten grundsätzlich nicht in ihrer verbleibenden freien Zeit ein Architekturbüro führen und dafür werben dürfen. Auch stelle es einen Verstoß gegen das Architektengesetz dar, wenn ein angestelltes Mitglied sukzessive seine Selbständigkeit gründen will. Um der real gelebten Berufspraxis eine gesetzlich eindeutige Grundlage zu verschaffen, hatte deshalb die Landesvertreterversammlung 2018 beschlossen, die Unterscheidung der Tätigkeitsarten aufzuheben.
Die entsprechende Änderung des Architektengesetzes wird voraussichtlich im Frühling 2020 in Kraft treten. Wenn jedoch künftig nicht mehr zwischen den Tätigkeitsarten unterschieden wird und nur noch diejenigen Selbstständigen den Höchstsatz zahlen, die den Titelzusatz "frei" tragen dürfen und wollen, wird sich diese Gruppe entschieden verkleinern. Um die insgesamt notwendigen Haushaltsmittel sicherzustellen, bedarf es folglich einer Änderung der Beitragshöhe. Sie wurde von den Delegierten in Mannheim intensiv diskutiert und schließlich mit einer Staffelung von 50 Euro, 300 Euro und 450 Euro beschlossen. Die angestellten und beamteten Mitglieder (a+b) zahlen somit künftig nicht mehr grundsätzlich einen geringeren Beitrag als ihre freischaffenden und baugewerblich tätigen Kolleginnen und Kollegen.
Als Hauptmotive für die Mitgliedschaft nannten sie das Führen der geschützten Berufsbezeichnung sowie die Zugehörigkeit zum Versorgungswerk. Doch zählt für viele auch der Besitz der Bauvorlageberechtigung zu den ausschlaggebenden Argumenten sowie die Möglichkeit an Wettbewerben teilzunehmen und sich dazu von der Kammer beraten zu lassen. Beratungsleistungen nehmen die a+b nach eigener Auskunft auch intensiv bei Rechtsfragen in Anspruch sowie zur HOAI. Insbesondere wenn Kommunen mit externen Architektinnen oder Architekten zusammenarbeiteten, ergebe sich hierfür öfters der Bedarf. Ein Podiumsteilnehmer hob das Angebot des kammereigenen Instituts Fortbildung Bau als besonderen Mehrwert hervor, eine andere Gesprächspartnerin verwies auf den hohen Informationsgehalt des Deutschen Architektenblatts.
Vor diesem Hintergrund stand nun bei der Landesvertreterversammlung 2019 eine Podiumsdiskussion auf dem Programm zum Mehrwert der (freiwilligen) Kammermitgliedschaft von a+b. Diese machen mit rund 60 Prozent derzeit den größten Anteil der Mitglieder aus. Auf dem Podium vertreten waren Angestellte aus Architekturbüros, aus der Wirtschaft sowie von den Kommunen. Auch die Delegierten beteiligten sich per Mentimeter an dem Austausch.
Kurz vor Weihnachten war auch der persönliche Wunschzettel gefragt: Was sollte die Architektenkammer den a+b noch zusätzlich anbieten? Wenn es um Fragen der Weiterentwicklung von kleinen Kommunen gehe, oder darum, wie Investoren zu gewinnen seien, könnten die Verwaltungsspitzen einen externen Ratgeber gut gebrauchen, ist sich Marietta Rienhardt sicher. Deshalb regte die bei der Stadt Mössingen angestellte Architektin und Stadtplanerin eine Stelle bei der Kammer an, wo man sich Expertise holen kann, zumal "der Rufer in der eigenen Verwaltung" oft weniger gehört werde als jemand von außen.
Oliver Lamprecht wünscht sich mehr baukulturelle Bildung in der breiten Bevölkerung. Der technische Geschäftsführer des kommunalen Wohnungsunternehmens STADTBAU Pforzheim betonte: "Was die freien Architekten beschäftigt, beschäftigt auch uns Angestellte." Die Wertschätzung, die kaufmännische Geschäftspartner für die Arbeit seines Berufsstands hätten, sei oftmals "lausig". Moderatorin Carmen Mundorff verwies dazu auf die Kammerinitiative Architektur macht Schule, dank derer die baukulturelle Bildung mit zunehmendem Erfolg im Schulalltag Fuß fasse.
Kerstin Günter, angestellte Innenarchitektin, betonte den großen Mehrwert, den ihr der fachliche Austausch, mit den Kolleginnen und Kollegen aus den eigenen Reihen, aber auch aus der Architektur, der Landschaftsarchitektur sowie der Stadtplanung bringt. Nicht nur sie, sondern auch die übrigen Delegierten sprachen sich deshalb explizit für die Förderung von regionalen Netzwerken aus. Ergänzend dazu wies Elke Bork auf die Notwendigkeit hin, qualifizierten Nachwuchs für den öffentlichen Dienst zu gewinnen. Dazu gehöre auch, sich für eine bessere tarifliche Einstufung der technischen Berufe einzusetzen. Als langjährige Mitstreiterin in verschiedenen Kammergremien ist es der Landschaftsarchitektin aber auch wichtig, neue Leute für die ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen. Nur so lasse sich sicherstellen, dass die Architektenkammer eine schlagkräftige Interessensvertretung des gesamten Berufsstands bleibt. Um hierfür die Hürden zu senken, war man sich einig, dass Angestellte für diese ehrenamtliche Tätigkeit von der Arbeit freigestellt werden sollen.
Wie wenig sinnvoll es ist, zwischen den Anliegen von Angestellten und Selbstständigen strikt zu trennen, ließ sich auch am Thema HOAI nachzeichnen. Naturgemäß sei er sehr daran interessiert, dass sein Büroinhaber "viel Geld herschaufele", erklärte Maximilian Bamme. Ihm gehe es dabei jedoch nicht nur um ein gesichertes Gehalt, sondern auch darum, dass seine Arbeit "nicht einfach hergeschenkt" wird. Der seit 2016 bei der Kammer eingetragene Architekt berichtete von einer "leichten Enttäuschung", die beim Gegenüber zu spüren sei, wenn man nicht auf ein eigenes Büro verweisen könne. Bei der Landesvertreterversammlung war der Tenor ein ganz anderer: In den Wortbeiträge der (noch) in vier Tätigkeitsarten unterteilten Delegierten spiegelte sich ein großes Zusammengehörigkeitsgefühl wider - quasi als Vorwegnahme dessen, was mit der entsprechenden Änderung des Architektengesetzes ohnehin die Zukunft des Berufsstands wird.
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