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„Die Verfügbarkeit von Grund und Boden und die Abkehr von Boden als reines Spekulationsobjekt ist das zentrale gesellschaftspolitische Thema unserer Zeit“, so AKBW-Präsident Markus Müller, der zugleich Vorsitzender des Ausschusses Wirtschaft, Energie und Baukultur der Bundesarchitektenkammer (BAK) ist. Um hier gegenzusteuern durch eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik, brachte Müller den Beschlussantrag ein, das bundesweite Bündnis Bodenwende mit seinen 19 Kernforderungen durch ein breit getragenes Votum der LVV zu unterstützen.
„Ich halte es für unbedingt notwendig, dass wir uns als Kammer hier positionieren“, warb der Präsident – mit Erfolg. Die LVV-Delegierten stellten sich bei zwei Enthaltungen einstimmig hinter die Inhalte der Initiative und beauftragten die Spitze der Kammer, insbesondere den Präsidenten selbst, entsprechende Aktivitäten zu entfalten.
Die Einrichtung einer Enquetekommission zur gemeinwohlorientierten Bodenpolitik beispielsweise, wie sie das Bündnis fordert, bedeute Sachverstand und sei uneingeschränkt zu befürworten, so Müller. Ebenso die verlangte Verpflichtung der Politik, die Neue Leipzig Charta – immerhin ein Ergebnis der Länder- und Bauministerkonferenz – auch ernst zu nehmen. Beim Tag der Architektur 2021 hätten die Kammergruppen mit ihren Angeboten vor Ort die Ziele der Charta an Bürgerschaft und Politik vermittelt, merkte Hans Göz, Vorsitzender der Kammergruppe Pforzheim/Enzkreis, als Delegierter an. Er halte es deshalb nur für konsequent, sich dafür weiterhin stark zu machen.
Im Forderungskatalog des Bündnisses Bodenwende ebenfalls enthalten sind die Abschöpfung von Bodenwertsteigerung zugunsten des Gemeinwohls, regulatorische Instrumente zur Dämpfung der Bodenpreissteigerung, ein transparenter Grundstücksverkehr oder ein Genehmigungsvorbehalt für Bauerwartungsland, ähnlich wie bei landwirtschaftlichen Flächen. Eine zentrale Forderung des Positionspapiers, nämlich die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr zu reduzieren (Ziel: Netto-Null-Neuversiegelung), habe zu seiner Freude, so Müller, bereits Einzug in den Ampel-Koalitionsvertrag erhalten: das Ende des § 13b BauGB – „eine uralte Kammerforderung“.
Für die verlangte Bevorzugung von gemeinwohlorientierten Akteuren bei der Besteuerung und Vergabe von Boden spreche, dass beispielsweise Genossenschaften oft die besseren Konzepte anbieten könnten, gerade weil sie keine Gewinne ausschütten müssten. Das berichtete Müller aus eigener Erfahrung. Der Appell, 25 bis 30 Prozent mietpreisgebundenen Wohnungsraum vorzuhalten, diene ausdrücklich dem Erhalt des Status Quo. Denn jährlich fielen Wohnungen aus der Mietpreisbindung. Gleichzeitig wurde aus dem Plenum das Problem von Fehlbelegungen thematisiert. Eine Strafzahlung allein, so der Tenor, reiche hier nicht aus.
Nichtsdestotrotz gab es sowohl per Chat als auch per direkter Wortmeldung seitens der Delegierten viel Zustimmung zum Bündnis Bodenwende und zu den Forderungen des Positionspapiers. Auf die Anmerkung, dass es mitunter Kommunen gebe, die finanziell nicht in der Lage seien, Grundstücke zu erwerben, verwies Markus Müller auf den Grundstücksfonds, den die Landesregierung in Baden-Württemberg eigens für solche Zwecke ins Leben gerufen habe. Und mit Blick nach Berlin: „Wenn man den Ampel-Koalitionsvertrag liest, stehen da eine Menge Absichtserklärungen drin, die dem nahe kommen, was in der Bodenwende gefordert wird.“
Das Bündnis Bodenwende hat sich 2020 als überparteilicher Zusammenschluss von Akademien, Kammern, Verbänden und Stiftungen aus den Bereichen Architektur und Raumplanung, Umwelt und Naturschutz sowie Soziales und gesellschaftliche Teilhabe gegründet. Zu den Partnerinnen und Partnern zählen unter anderem die Architektenkammern Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA und die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung DASL. Im Vorfeld der Bundestagswahl hatte das Bündnis im Positionspapier „Bodenwende jetzt!“ 19 bodenpolitische Forderungen formuliert.