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Das mit 33 Mitgliedern zweitgrößte Kompetenzteam der Kammer, „Wohnen“, war vom Landesvorstand beauftragt, eine Soforthilfe-Empfehlung für den Wohnungsbau vorzulegen. Eine Arbeitsgruppe lieferte dies in Form eines Sofortprogramms für die Landeswohnraumförderung.
Die AG setze sich aus Mitgliedern aller Fachbereiche zusammen, diese seien sowohl in Büros als auch in der Wohnungswirtschaft bzw. in Kommunen tätig, erklärte der Co-Vorsitzende des Kompetenzteams, Architekt und Stadtplaner Michael Schröder. „Deren Hintergründe sind ganz unterschiedlich und reichen bis hin zum genossenschaftlichen Wohnen. Entsprechend den verschiedenen Blickwinkeln gibt es auch kontroverse Diskussionen, was Eigentum- und Mietförderung bringt.“
Zur Ausgangslage erklärte AG-Mitglied Jan Endemann: „Dem zunehmenden Bedarf an Wohnungen stehen die abnehmenden Zahlen an Sozialbindungen gegenüber.“ Faktisch bedeute die derzeitige konjunkturelle Lage einen Stopp für neue Wohnungsbauprojekte – seit Mai 2023 ist die Landeswohnraumförderung überzeichnet. Vor diesem Hintergrund gelte es, Stellschrauben ausfindig zu machen, um mit den vorhandenen Mitteln höhere Wirkung zu erzeugen.Vor der Landesvertreterversammlung präsentierten die beiden Architekten dazu acht Empfehlungen.
Die erste – Punkt A. – lautet „Trennung der Förderbereiche“. Sie soll verhindern, dass die Eigentumsförderung zu Lasten des Mietwohnungsbaus geht. B. beinhaltet: Derzeit in Planung befindliche Projekte brauchen zeitnah feste Zusagen über die spätere Förderung. Außerdem seien, wo nötig, die Mittel speziell für die Mietwohnungsbauförderung aufzustocken. Für Endemanns Einwurf „Wir brauchen mehr Geld!“ gab es große Zustimmung im Delegiertensaal. Punkt C. fordert, die Förderanträge nicht nach Chronologie zu bearbeiten, sondern die Priorität auf eine lange Bindungsdauer zu setzen. D. geht auf Eigenkapital ein: Bei dessen Nachweis müssten zinsreduzierte kommunale Nachrangdarlehen Eigenmitteln gleichgestellt werden. E. widmet sich den Grundschuldeintragungen von Fördermitteln: Diese müssten vom Objekt entkoppeln werden; außerdem sollten nicht mehr valutierte Grundschulden von der L-Bank zur Sicherung von neuen Wohnbauprojekten akzeptiert werden. F. empfiehlt, die Regelungsdichte für geförderte Wohnungen zu reduzieren, etwa die Mindestgröße eines Kinderzimmers. G. hat den Beleihungswert im Blick: Analog zu Modernisierungsdarlehen, die das Land für WEGs oder neugegründete Genossenschaften bereitstellt, solle es „für den Neubau von geförderten Wohnungen der L-Bank einen Bürgschaftsrahmen geben.“ Der abschließende Punkt H. fordert für Ergänzungsdarlehen der L-Bank mindestens so gute Konditionen wie die der örtlichen Volksbanken und Kreissparkassen.
In der Diskussion wollten Delegierte das Spektrum auf die Konditionen im Steuerrecht sowie die Einbeziehung der Umbau-Förderung in die Sonder- AfA erweitern. Ohnehin müsse es viel mehr um das Bauen im Bestand gehen. Vermisst wurden im Förderprogramm die Flexibilität für alternative Wohnformen, etwa die Umnutzung von Büros. Jan Endemann hielt mit Blick auf die nächste Fördertranche fest: „Unser Fokus lag darauf, was sich jetzt sofort ändern lässt.“ Michael Schröder berichtete aus der Kompetenzteam- Arbeit: „Wir beschäftigen uns intensiv mit Dichte und Urbanität.“ Zu diesen und vielen anderen Aspekten seien in nächster Zukunft Positionierungen geplant.